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#140 Zweite chance

Bevor wir jetzt gleich zu einer Folge kommen, in der wir uns mal darauf konzentrieren, was nach den Verbrechen mit den TäterInnen passiert, müssen wir euch noch was sagen und zwar was ganz Tolles.
Wir bringen nämlich einen neuen Podcast raus.
Genau und der startet schon nächste Woche und voraussichtlich kommt er auch am Mittwoch mit der neuen Mordlust-Folge zusammen.
Damit ihr das nicht vergesst, wird die erste Folge auch in eurem Mordlust-Feed auftauchen und das wird ein serieller Podcast und das wird um einen Kriminalfall gehen, aber auch um ein Thema, was gesellschaftlich wirklich sehr relevant ist und unserer Meinung nach nicht genug Aufmerksamkeit bekommt.
Und noch dazu hat es so eine Art von Crime-Podcast, wie wir den mit dem neuen Projekt machen, unseres Wissens nach noch nicht gegeben, also zumindest nicht in Deutschland.
Genau und deswegen hoffen wir natürlich, dass ihr euch dafür interessiert und den auch hören werdet.
Das Projekt ist uns super wichtig und wir haben da wirklich ganz, ganz viel Arbeit die letzten Wochen reingesteckt.
Das musste nämlich relativ schnell umgesetzt werden, aber dazu erfahrt ihr dann nächste Woche mehr.
Jetzt geht es ja erstmal weiter mit Mordlust.
Und damit herzlich willkommen zu Mordlust, einem Podcast der Partner in Crime.
Wir reden hier über wahre Verbrechen und ihre Hintergründe.
Mein Name ist Paulina Kraser.
Und ich bin Laura Wohlers.
Wir haben heute wieder ein Oberthema mitgebracht, zu dem wir zwei wahre Kriminalfälle nach erzählen, über die diskutieren und auch mit Menschen mit Expertise sprechen.
Hier geht es um True Crime, also auch immer um die Schicksale von Menschen.
Bitte behaltet das im Hinterkopf, das machen wir auch.
Auch dann werden wir zwischendurch mal ein bisschen ungehemmter kommentieren.
Das ist für uns so eine Art Comic-Oleaf, aber natürlich nicht despektierlich gemeint.
Paulina, weißt du, was heute ist?
Also heute am Tag der Veröffentlichung?
Ein Mittwoch, ein Kri-Mittwoch.
Ja, aber es ist auch Valentinstag.
Ah ja, okay.
Ein Tag, der ja jetzt kein offizieller Feiertag ist, aber der Tag gilt ja schon als Tag der Liebe und wird auch von vielen gefeiert.
Feierst du den heute?
Naja.
Also.
Ach so.
Ich erzähle dir jetzt, was ich Ekliges gemacht habe, okay?
Okay.
Ich habe an alle meine Single-Freundinnen, Engsterkreis, große Blumenbouquets mit dem Namen Everlasting Love verschickt.
Nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein.
Doch.
Nee, hast du nicht.
Doch.
Ja.
Damit die sich jetzt Gedanken darüber machen, wer das war.
Und dann am Ende.
Warte, ganz kurz, lass mich das zu Ende denken.
Ja.
Und am Ende haben die dann jeweils eine Person im Kopf, von der die das gerne denken würden, dass diese Blumen kommen.
Und schreiben dieser Person dann vielleicht sogar Danke für die Blumen und dann ist das alles eine ganz peinliche Aktion.
Ich mag, wie du denkst, aber nein.
Du hast natürlich recht, dass im ersten Moment man wahrscheinlich denken würde, ah, das ist von einem Verehrer oder von einem heimlichen Verehrer und dann ist man sicherlich kurz enttäuscht, wenn man meine Karte sieht und dann erfährt, dass nur ich die Absenderin bin.
Aber ich hoffe, dass man das nach dem ersten Schmerz dann halt irgendwie verstehen wird, dass das zwischen uns ja auch Liebe ist und eine Verbundenheit.
Ja.
Ich bin halt auch nur eine verkappte Romantikerin.
Was soll ich denn machen?
Okay, jetzt bin ich irgendwie enttäuscht, dass ich keine Blumen bekommen habe.
So, und das ist genau die Reaktion, mit der ich von allen meinen vergebenen Freundinnen rechne.
Dann auch, weißt du, gierig, gierig, gierig.
Wahrscheinlich führt dich dein Mann heute zum Essen aus, macht sich Gedanken, bla bla bla.
Und dann auch noch von mir Everlasting Love erwarten, obwohl man das schon zur Genüge zu Hause hat.
Das sind mir die richtigen.
Ja, richtig.
Also ich werde auf jeden Fall heute Abend den Valentinstag feiern.
Wer diesen Tag in der Regel nicht feiern kann, sind Menschen im Gefängnis.
Zumindest ist jetzt nicht bekannt, dass die Justizvollzugsanstalten heute irgendwelche besonderen Aktionen planen oder dass sich irgendwie jetzt auffallend viel Besuch angemeldet hat.
Ja, und auf ein Stell dich ein hat man im Gefängnis ja auch keinen Anspruch, ne?
Und ich habe gehört, die Wartelisten für diese Liebeszellen sind lang.
Liebeszellen, da macht sich in meinem Kopf ein ganz komisches Bild auf.
Ja, das hört sich irgendwie viel netter an, als es ist, ne?
Nee.
Oder was hast du im Kopf?
Nee?
Nee, dadurch, dass da Zelle in dem Wort steckt, habe ich da überhaupt kein schönes Bild im Kopf.
Naja.
Aber andere Feiertage werden im Gefängnis zum Teil schon gefeiert.
Also zu Weihnachten kamen auch letztes Jahr in vielen JVA wieder Entenbraten auf den Tisch.
In den Gefängnishöfen wurde Weihnachtsmusik gespielt.
Und an Heiligabend wurden gespendete Geschenke an die Inhaftierten verteilt.
Und zwar alles zum Zwecke der Resozialisierung.
Zumindest laut Jacqueline Bernhardt, der Justizministerin von McPOM.
Sie erklärte anlässlich des 75.
Jahrestages der Erklärung der Menschenrechte durch die UN Anfang Dezember, Zitat,
Und jetzt werden sich wahrscheinlich einige denken, was ist das für ein unnötiger Luxus?
Aber allein schon sowas zeigt, wo Resozialisierung anfangen kann.
Und in dieser Folge von Mordlust schauen wir uns an, was hinter der Idee von Resozialisierung steckt,
wieso der Vollzug, also die Inhaftierung der Resozialisierung eigentlich total im Weg steht,
ob und wie sie gelingt und was schlimmstenfalls passieren kann, wenn sie scheitert.
Alle Namen habe ich geändert.
Mittwoch, 28. Januar 2015.
Etwa 19 Uhr.
Der Regen prasselt sanft gegen die Windschutzscheibe von Leas schwarzem Langtscher Ypsilon,
als die 21-Jährige aus Hessen es sich hinter dem Steuer bequem macht.
Draußen ist es dunkel und kalt.
Und während die nasse Fahrbahn der B49 die Lichter der vorbeiziehenden Autos widerspiegelt,
spiegelt sich in Leas blau-grünen Augen etwas anderes.
Vorfreude.
Die junge Frau, die mit ihren rabenschwarzen Haaren und ihrer blassen Haut
ein bisschen an eine moderne Version von Schneewittchen erinnert,
ist auf dem Weg zu ihrem Freund, mit dem sie bald zusammenziehen wird.
Erst letzte Woche hat Lea ihre Prüfung zur kaufmännischen Angestellten bestanden.
Der Zeitpunkt könnte also kaum besser sein.
Auf ihre abgeschlossene Ausbildung hat sie am Wochenende bereits mit ihrer Familie,
also mit Bruder Chris und Mama Angelika, angestoßen.
Und heute wird mit ihrem Freund gefeiert.
Deswegen tuckert Lea mit gemütlichen 60 kmh auf dem Rechten der zwei Fahrstreifen Richtung Limburg zu ihm.
Zur gleichen Zeit nur wenige Kilometer weiter.
Zwei Polizeibeamte haben sich mit ihrem Streifenwagen am rechten Fahrbahnrand der A3 am Elzerberg bei Limburg positioniert
und warten auf eine Nachricht von ihren beiden Zivilkollegen.
Die vier haben einen Plan.
Sie wollen einen Fahrer in einem roten Passat abpassen, der mit einem gestohlenen Nummernschild unterwegs ist
und in der vergangenen Woche bereits dreimal von dem automatischen Kennzeichenlesesystem der A3 erfasst wurde.
Immer gegen 19 Uhr.
Und tatsächlich gibt einer der zivilen Beamten um kurz nach 19 Uhr die Meldung durch,
dass das Auto gerade erneut von dem Kennzeichenlesesystem erfasst wurde.
Mit 110 kmh zieht der rote Passat auf der mittleren der drei Fahrspuren an dem Streifenwagen vorbei.
Einsatzbereit klemmen sich die beiden Beamten hinter den Wagen.
Etwa anderthalb Kilometer vor der Abfahrt Limburg-Nord schaffen es die Beamten, sich vor den roten Passat zu setzen.
Auf dem Dach des Streifenwagens leuchtet in roten Buchstaben das Bitte-Folgen-Schild auf.
Mittlerweile ist wie geplant Verstärkung eingetroffen.
Sowohl hinter als auch links neben dem Passat fahren jetzt die beiden Kollegen in zivil, im jeweils eigenen Wagen,
um sicherzustellen, dass der Fahrer nicht entwischt.
Doch das scheint gar nicht nötig.
Kooperativ bremst der Passat auf etwa 40 kmh und folgt dem Streifenwagen.
Die Beamten wollen den Mann auf dem etwa 60 Meter langen Haltestreifen vor der Abfahrt kontrollieren.
Also lenken sie ihren Streifenwagen in Richtung des Haltestreifens.
Dicht hinter ihnen der Passat, gefolgt von den beiden Zivilfahrzeugen.
Doch gerade als sie die Wagen zum Stehen bringen wollen, beschleunigt der Fahrer des Passats auf einmal stark,
reißt sein Lenkrad herum und rast auf die Abfahrt der B49 in Richtung Limburg zu.
Den Beamten im Streifenwagen bleibt keine Zeit zu reagieren.
Anders ihre Kollegen in zivil.
Die hängen sich sofort an den Flüchtenden.
Eine Verfolgungsjagd beginnt.
Der Passat voraus, die beiden Zivilfahrzeuge hinterher.
Der Fahrer des Passats gibt weiter Gas, die Polizei zieht nach.
Die drei preschen Richtung B49 nach Limburg.
Doch plötzlich zieht er rüber auf die linke Spur, über die doppelt durchgezogene Mittellinie hinweg,
an dem roten, runden Einfahrtverbotenschild vorbei und nimmt die Auffahrt der B49 entgegen der Fahrtrichtung.
Damit haben die beiden Zivilbeamten in ihren zwei Autos nicht gerechnet.
Sie bleiben zunächst auf ihrer Spur, wenden dann aber direkt auf der B49 und fahren nun ebenfalls in den Gegenverkehr.
Oh Gott.
Während sie, einer hinter dem anderen, versuchen die Verfolgung wieder aufzunehmen,
dröhnt jetzt das Martinshorn über die in beide Richtungen zweispurige B49,
begleitet von grellem, flackerndem Blaulicht, das die umliegende Dunkelheit in ein aufgeregtes Blau tunkt.
Nach kurzer Strecke erblicken die beiden Beamten die Rücklichter des roten Passats,
der von ihnen aus gesehen rechts unterwegs ist, also auf der eigentlichen Überholspur.
Oh nein.
Sie heften sich an ihn.
Jetzt rasen also drei Autos hintereinander die Überholspur der B49 entlang, während links neben ihnen der normale Verkehr an ihnen vorbeizieht.
In der Hoffnung, dass bei dem Regen niemand auf die Idee kommt, ein Überholmanöver zu starten.
Als sie gerade einen Wagen, der links an ihnen vorbeifährt, hinter sich lassen, taucht plötzlich ein Fahrzeug auf der Überholspur direkt vor dem Passat auf, in dem der Flüchtende sitzt.
Und auf der anderen Spur ist fast gleichauf ein Volvo, der gerade überholen will.
Eine Möglichkeit zum Ausweichen bleibt den dreien also nicht.
Doch der Fahrer des Autos auf der Überholspur kriegt wortwörtlich gerade noch so die Kurve.
Er bremst seinen Wagen ab und lenkt ihn Richtung der Mittelplanke.
Gleichzeitig steuert der Volvo auf der anderen Spur scharf in die entgegengesetzte Richtung.
So bildet sich zwischen den Autos eine schmale Gasse, durch die der Passat, in dem der Flüchtende Geisterfahrer sitzt, jetzt ungebremst rast.
Wenige Sekunden später folgen die beiden unermüdlichen Zivilbeamten.
Die Verfolgungsjagd setzt sich fort.
Nur noch etwa 50 Meter trennen die Polizisten jetzt von ihrer Zielperson.
Doch bereits im nächsten Moment schießt dem Trio ein weiteres Hindernis entgegen.
Es ist ein VW Golf, der gerade dabei ist, einen LKW zu überholen.
Links vor ihn also der LKW, rechts daneben auf der Überholspur der Golf.
Und der Golffahrer beschleunigt.
In letzter Sekunde schafft er es sich vor den LKW zu setzen, reißt das Lenkrad um und verhindert damit eine Katastrophe.
Zeit zum Aufatmen bleibt dem Beamten allerdings nicht.
Denn nur einen Wimpernschlag später brettert der Geisterfahrer von der eigentlichen Überholspur und steuert über beide Fahrspuren hinweg auf den Standstreifen zu.
Obwohl auf der linken Spur ein SUV mit etwa 100 kmh direkt auf ihn zurast.
Kurz vor knapp prescht die Fahrerin des SUVs auf den grünen Streifen neben der Fahrbahn und schafft es so auszuweichen.
Allerdings verlieren die Zivilbeamtinnen ihr Zielobjekt jetzt aus den Augen.
Zu viele Autos versperren die Sicht zwischen Überholspur und Standstreifen.
Einer der beiden greift zum Funkgerät und brüllt AK hinein, außer Kontrolle.
Dann bremst er ab, behält den entgegenkommenden Verkehr im Auge, während er langsam weiterfährt, in der Hoffnung ebenfalls auf den Standstreifen wechseln zu können.
Als der Verkehrsstrom schließlich etwas nachlässt, nutzt er die Gelegenheit.
Beide Zivilfahrzeuge wechseln auf die Fahrbahn links von ihnen, um nicht wieder gefahrt zu laufen, den Passat aus den Augen zu verlieren.
Da der aber in der Zwischenzeit ungebremst weitergefahren ist, hat er deutlich an Vorsprung gewonnen.
Mehr als 300 Meter liegen jetzt zwischen ihm und der Polizei.
Der Zivilpolizist im zweiten Wagen entscheidet sich kurzerhand, die Verfolgung abzubrechen, wendet sein Auto und verlässt die Bundesstraße an der nächsten Abfahrt.
Nicht so der Beamte im ersten Auto.
Der bleibt hartnäckig hinter der Zielperson, die immer noch ungebremst den Standstreifen entlang rast.
19.09 Uhr zeigt die kleine digitale Uhr in Leas Auto an.
Während sie noch immer auf der rechten Fahrbahn der B49 vor sich hinschleicht, platschen dicke Wassertropfen auf ihre Windschutzscheibe.
Ihr Blick ist auf die regennasse Fahrbahn gerichtet, als auf einmal etwas grell Leuchtendes in ihr Sichtfeld ringt.
Es sind die aufblitzenden Scheinwerfer eines Autos, die Lea blenden.
Eines Autos, das auf dem Standstreifen rechts von ihr entgegen der Fahrtrichtung unterwegs ist.
Ein Geisterfahrer.
Lea hält das Lenkrad fest und klammert, aber in der nächsten Sekunde zieht der rote Passat ruckartig nach rechts, frontal auf sie zu.
Der Geisterfahrer versucht noch auf die Überholspur auszuweichen, aber es ist zu spät.
Das nächste, was man hört, ist das Quietschen von Reifen, dann ein ohrenbetäubender Knall.
Mit ungeheurer Wucht kracht der rote Passat in die rechte Front von Leas Langchair Y und presst das Blech ihrer Kühlerhaube zusammen, als wäre es Alufolie.
Der Motor von Leas Auto wird zerfetzt, die Windschutzscheibe splittert in tausend Stücke.
Im Innenraum knallen die Airbags auf.
Der Langchair wird entgegen dem Uhrzeigersinn um 270 Grad gedreht und über 20 Meter nach hinten katapultiert.
Lea ist nicht angeschnallt.
Die gewaltigen Kräfte reißen sie in die Luft.
Auf der rechten Spur, quer zur Fahrtrichtung, kommt der komplett demolierte Haufen Blech schließlich zum Stehen.
Es ist ein albtraumartiges Bild, das sich dem Zivilpolizisten, der bis hierher die Verfolgung fortgeführt hat, bietet.
Er ist der Erste an der Unfallstelle.
Bis eben noch hatte sein Körper unentwegt Adrenalin in ihn gepumpt.
Er hatte in einer Ausnahmesituation um sein eigenes Leben fürchten müssen,
während etliche weitere ebenfalls durch die heizbrecherische Fahrt gefährdet wurden.
Jetzt, als er den völlig zerstörten Langchair sieht, kann er nicht mehr an sich halten.
Gut entbrannt marschiert er zu dem rauchenden Passat, der ebenfalls im Trümmern liegt, und blickt hinein.
Hinter dem Lenkrad sitzt der Geisterfahrer.
Ein Mann mittleren Alters mit kurz geschorenen braunen Haaren.
Er ist bei Bewusstsein.
Arschloch, schreit der Polizist ihn an.
Für die Scheiße, die du hier gebaut hast, müsste man dir eigentlich in die Fresse hauen.
Doch ehe die Lage weiter eskalieren kann, blickt der Polizist in drei vertraute Gesichter.
Der Zivilbeamte, der die wilde Verfolgungsjagd vor nur wenigen Minuten abgebrochen hatte,
und die beiden Polizisten aus dem Streifenwagen, klettern über die Mittelplanke,
die die unterschiedlichen Fahrtrichtungen der B49 voneinander abgrenzt.
Die drei hatten den Passat in der Zwischenzeit auf der gegenüberliegenden Straße, also mit dem Verkehrsstrom, verfolgt und nun ihre Fahrzeuge am Rand der B49 geparkt.
Einer von ihnen fordert den Fahrer des Passats, auf seine Hände auf das Lenkrad zu legen.
Er gehorcht.
Währenddessen treffen Rettungskräfte am Unfallort ein.
Mit einigen gezielten Handgriffen bergen sie den Geisterfahrer aus seinem Auto und legen ihn auf eine Liege.
Die Polizisten fixieren seine Hände mit schwarzen Kabelbindern.
Der Mann wehrt sich nicht, aber seine Personalien möchte er den Beamten nicht nennen.
Und er erkundigt sich auch nicht nach dem Zustand der Frau, die nur wenige Meter neben ihm, seinetwegen um ihr Leben ringt.
Lea ist nämlich im Gegensatz zu dem Passat-Fahrer nicht beibewusst sein, als die Rettungskräfte zu ihr allen und sie aus dem Trümmerwrack befreien.
Starr liegt die 21-Jährige da, während die SanitäterInnen hektisch um sie herumwirbeln und fieberhaft daran arbeiten, sie zu stabilisieren.
Lea wird intubiert und bleibt doch regungslos.
Daraufhin beginnen die Rettungskräfte mit einer Herz-Lungen-Massage und verfrachten sie in einen Rettungswagen.
Sowohl auf dem Weg ins Krankenhaus als auch dort wird Lea durchgehend reanimiert.
Das ärztliche Fachpersonal versucht alles, um sie zurück ins Leben zu holen, doch all die Mühen sind vergebens.
Knapp eine Stunde nach dem verheerenden Unfall wird Lea für tot erklärt.
Gegen die enormen Kräfte, die bei dem Aufprall auf sie eingewirkt haben, war ihr Körper machtlos.
Oh nein.
16 Stunden nachdem Lea den Kampf um ihr Leben verloren hat, klingelt in der JVA Dietz das Telefon.
Der Vollzugsabteilungsleiter nimmt ab.
Am anderen Ende meldet sich eine Frau.
In ihrer Stimme klingt Sorge mit.
Beunruhigt berichtet sie den Beamten, dass sie im Radio von dem Unfall gehört und sofort an ihren Mann gedacht habe,
der wegen wiederholten Fahrens ohne Führerschein derzeit im offenen Vollzug ist.
Er soll angekündigt haben, dass er sich nicht noch einmal von der Polizei beim Fahren erwischen lassen werde,
sondern im Fall der Fälle durch eine Geisterfahrt versuchen würde zu fliehen.
Die Worte der Frau machen den Vollzugsabteilungsleiter hellhörig.
Er erkundigt sich nach dem Namen des Inhaftierten.
Stefan Pohl, klingt es ihm durch den Hörer entgegen.
Stefan Pohl ist 44 Jahre alt, gelernter Schuster aus dem Raum Neuwied.
Seine Liste an Vorstrafen ist lang und seine Strafakte so dick, dass man daraus ein Buch binden könnte,
das so in etwa die Breite von Tolkiens Dreiherr der Ringe Bände hätte.
Sie dokumentiert das Leben eines unzugänglichen Verkehrssünders.
Stefans kriminelle Karriere beginnt 1985.
Damals ist er 15 Jahre alt und wird wegen Diebstahls verwarnt.
Ein Jahr später wird er zum ersten Mal wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis mit einem nicht versicherten Pkw erwischt.
Weil er danach allerdings wieder ohne Führerschein fährt, kommt er noch im selben Jahr erstmals in Haft.
Was ihn allerdings nicht davon abhält, nach seiner Entlassung genau da weiterzumachen, wo er aufgehört hat.
Anstatt seinen Führerschein zu machen, stiehlt Stefan, als er 17 ist, den Autoschlüssel seiner Mutter, um in die Disco zu fahren.
Viel zu schnell rast er mit ihrem Wagen durch die Koblenzer Innenstadt, rammt ein Auto und fährt einfach davon.
Stefan erhält eine Bewährungsstrafe.
Doch auch die hat keinen Effekt.
Auch danach macht er den Führerschein nicht und setzt sich trotzdem weiter hinter Steuer.
Als er 20 ist, brechen er und sein Kumpel insgesamt 55 Autos auf, schließen sie kurz und machen damit Spritztouren.
Danach lassen sie die geklauten Autos irgendwo stehen oder versenken sie im Rhein.
Mit 22 ist er deshalb in Haft, klemmt sich während des Hafturlaubs aber wieder einmal hinter das Steuer eines Autos, wird von der Polizei angehalten und beschließt zu flüchten.
Obwohl ihn ein Beamter den linken hinteren Reifen zerschießt.
Auf seiner Flucht macht er die Straße zu seiner persönlichen Rennstrecke, kracht in ein Auto, verletzt drei Menschen und flüchtet schließlich zu Fuß.
Das ist das erste Mal, dass Stefan vor der Polizei flüchtet, um sich einer Kontrolle zu entziehen.
Es folgen zwei weitere schlimmere Versuche.
Was ist mit ihm?
Ende April 2013 wird die Polizei wieder einmal auf Stefan aufmerksam.
Wieder fährt er und das, obwohl er nur drei Wochen zuvor genau deswegen wieder einmal verurteilt wurde.
Dieses Mal hat Stefan außerdem noch knapp ein Promille im Blut.
Alkohol trinken und Autofahren, auch das ist keine Premiere für Stefan.
Als die PolizistInnen ihn auf dem Parkplatz kontrollieren wollen und die Beamtin durch das Fenster an der Fahrerseite schaut, zeigt Stefan keine Reaktion.
Daraufhin öffnet sie die Autotür.
Genau in diesem Moment drückt Stefan aufs Gas, fährt zuerst einige Meter rückwärts, dann vorwärts direkt auf die PolizistIn zu.
Ihr bleibt nichts anderes übrig, als zur Seite zu springen und Stefan passieren zu lassen.
Er rast auf die Autobahn und drängt ein Auto ab.
Allein die schnelle Reaktion des Fahrers verhindert einen Unfall.
Die Polizei nimmt die Verfolgung auf.
Über eine Strecke von 75 Kilometern liefert sich Stefan eine Verfolgungsjagd mit sieben Streifenwagen.
Jagd mit 230 Sachen über den Asphalt, bis sein Motor den Geist aufgibt und Stefan schließlich zum Aufgeben zwingt.
Vor Gericht bezeichnet er diese Kamikaze-Aktion später als ein Spiel.
Stefan spielt mit dem Leben von Menschen.
Im Juli 2013 wird Stefan dafür zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt, die er Ende August in der JVA Wittlich antritt.
Da er zudem aber auch noch die Freiheitsstrafe aus drei früheren Urteilen absitzen muss, soll er bis November 2015 in Haft bleiben.
Doch tatsächlich wird er keine zwei Monate später im Kontext der Resozialisierung in den offenen Vollzug verlegt und erhält regelmäßig Freigang.
Auch am 28. Januar 2015, als Stefan auf der Flucht vor der Polizei mit seinem Wagen in Leas krachte, war er auf einem unbegleiteten Ausgang.
Als diese Information durchsickert, stürzt sich die Presse drauf.
Freigänger ohne Führerschein fährt Frau tot, titelt die FAZ und die Boulevardpresse, dieser Knacki raste Lea tot.
In einem Interview mit der BILD am Sonntag fragt Leas Mutter Angelika unter Tränen, wie kann so einer schon wieder über eine Autobahn rasen?
Eine Frage, die sich viele stellen, die von Leas Tod erfahren.
War das denn nicht absehbar? Hätte man das nicht verhindern können?
Fragen, die in den kommenden Monaten immer wieder gestellt und die auch vor Gericht eine Rolle spielen werden.
Es ist Anfang November 2015, als Stefan den Saal 129 des Landgerichts Limburg betritt.
Er versteckt sein Gesicht hinter einem Ordner.
Während er sich neben seine beiden Verteidiger setzt, bleibt auf der gegenüberliegenden Seite einen Stuhl leer.
Es ist der von Angelika, die zwar beschlossen hat, die Nebenklage anzutreten, an dem Prozess teilnehmen, das kann Leas Mutter aber nicht.
Zu schmerzhaft wäre es, mit dem Menschen in einem Raum zu sein, der ihre 21-jährige Tochter aus dem Leben gerissen hat.
Der bereit war, ihren Tod in Kauf zu nehmen, nur um einer Polizeikontrolle zu entgehen.
Das, was auf der B49 passiert ist, war kein einfacher Unfall.
Es war eine herbeigeführte Katastrophe mit Ansage, die der Angeklagte zumindest billigend in Kauf genommen hat.
Das sieht auch die Staatsanwaltschaft so, die den 44-Jährigen wegen Mordes angeklagt hat.
Denn aus ihrer Sicht lässt sich aus Stefans Äußerung gegenüber seiner Ehefrau ein klarer Tötungsvorsatz ableiten.
Unverständlich für Stefan, der Anfang Dezember seine Sicht der Dinge erklären will.
Mit monotoner Stimme verließ er eine Erklärung.
Schon als er den Streifenwagen auf der A3 gesehen hat, habe ihn Panik erfasst, sagt er.
Er sei nicht mehr in der Lage gewesen, einen klaren Gedanken zu fassen.
Spontan habe er dann beschlossen zu fliehen.
Dass er am Ende bei der Auffahrt auf die B49 nach links statt nach rechts gefahren ist,
habe an den schweren Sichtverhältnissen und der Stresssituation gelegen.
Er habe zu spät gemerkt, dass er in falscher Richtung unterwegs gewesen sei.
Der Tod von Lea tue ihm unendlich leid.
Ich kann allerdings versichern, dass ich bei meiner panischen Flucht niemanden schädigen wollte, sagt Stefan am Ende.
Wieso ist er dann nicht einfach auf dem Standstreifen stehen geblieben, als ihm klar wurde, dass er im Gegenverkehr fährt?
Ja, das fragt sich die Kammer auch.
Denn die unzähligen ZeugInnen-Aussagen, Stefans Persönlichkeit und seine einschlägigen Vorstrafen sprechen immerhin eine andere Sprache.
Seit Stefan 16 ist, hat er mehr als deutlich gemacht, mit welcher Selbstverständlichkeit er sich hinter das Steuer setzt und wie gleichgültig es ihm dabei ist, dass er keinen Führerschein hat.
Außerdem hat er bereits dreimal versucht, vor der Polizeikontrolle zu fliehen.
Dass er bei diesen Fluchtfahrten keinerlei Rücksicht auf Verluste nimmt, hat er ebenfalls in der Vergangenheit demonstriert.
Und dann ist da ja noch die Aussage seiner Frau, die berichtete, dass Stefan zu ihr sagte, dass er sich auf keinen Fall nochmal erwischen lassen und einer Polizeikontrolle zur Not auch durch eine Geisterfahrt entkommen würde.
Von einer spontanen Tat kann also keine Rede sein.
Stattdessen geht das Gericht davon aus, dass Stefan sich bereits im Vorfeld gedanklich auf eine Kontrolle vorbereitet hat und eben nicht aus Versehen auf die falsche Fahrspur geraten ist.
Stefan kannte sich in der Gegend gut aus.
Es ist wenig glaubhaft, dass er einfach falsch abgebogen ist.
Genauso wie die Panik, die er gehabt haben will.
Die Kammer ist davon überzeugt, dass Stefan aufgrund seiner Vorerfahrung sehr starke Nerven hat und das Risiko eines tödlichen Unfalls bewusst in Kauf genommen hat.
Die Vorzüge des offenen Vollzugs nicht zu verlieren, stand für Stefan an oberster Stelle.
Sogar über dem Leben anderer Menschen, die sich zur selben Zeit auf der Straße befanden.
Wie leer.
Mitte Dezember wird Stefan wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen und unter Verwendung eines gemeingefährlichen Mittels und wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig gesprochen und zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Darüber hinaus ordnet das Gericht eine lebenslange Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis an.
Ich meine, er hat ja sowieso keinen, aber egal.
Doch Stefan ist nicht der Einzige, auf dem nach Meinung der Kammer die Schuld lastet.
In seiner Urteilsbegründung betont der Vorsitzende auch, dass die Verfolgungsjagd der Polizei unverhältnismäßig und hochgefährlich gewesen sei.
Von Stefan sei keine akute Gefahr ausgegangen, wie es beispielsweise der Fall wäre, wenn er mit einem Gewehr um sich geschossen hätte.
Ohne die Verfolgung hätte Stefan seine Geisterfahrt vielleicht abgebrochen oder weniger fanatisch durchgeführt.
Muss ich aber auch sagen, dass mich das wirklich gewundert hat, als du gesagt hast, dass die zwei Beamten in ihren Zivilfahrzeugen dahinterher sind und also auch noch in den Gegenverkehr gefahren sind.
Ja, also vor allem aber auch für sich selbst.
Also das macht das Risiko an sich, mal abgesehen davon, dass sich der Geisterfahrer dadurch in dem Moment verfolgt fühlen kann, ja auch noch höher, weil du gar nicht weißt, ob die, die dir entgegenkommen, einschätzen können, dass dahinter noch mehr Geisterfahrer kommen.
Also da muss ja nur einer denken, so ach du Scheiße, jetzt zieh ich aber wieder rüber.
Ja.
Und das bei schlechter Sicht.
Ja, also dass da nicht mehr passiert ist, das ist eigentlich ein Wunder.
Es ist ja schon genug passiert.
Aber ja, ob diese Polizisten jetzt aber tatsächlich eine Mitschuld an der Geisterfahrt tragen, wird hier bei Stefans Prozess nicht geklärt werden.
Mit dem Urteil gegen Stefan ist die rechtliche Aufarbeitung von Leas Tod aber trotzdem nicht abgeschlossen.
Wir erinnern uns an die Fragen, die sich viele gestellt hatten, als die Öffentlichkeit erfuhr, dass Stefan ein Wiederholungstäter ist.
Hätte das nicht verhindert werden können?
Oder eher, hätte das nicht verhindert werden müssen?
Denn ohne das Zuwirken des Justizvollzugs wäre Stefan überhaupt nicht in der Lage gewesen, die Tat zu begehen.
Es war die Entscheidung von Beamtinnen, Stefan Freigang zu gewähren.
Und das trotz seiner Vorgeschichte.
Während die Ermittlungen gegen die Polizisten in den folgenden Monaten eingestellt werden,
sitzen Anfang Dezember 2017 im selben Saal, auf derselben Anklagebank, auf der vor knapp zwei Jahren noch Stefan saß, drei Justizbeamtinnen.
Es ist die Vizechefin und ein Vollzugsabteilungsleiter der JVA Wittlich,
sowie der Leiter des Dietzer Freigängerhauses,
die jetzt wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit Beihilfe zum Fahren ohne Fahrerlaubnis angeklagt werden.
Denn auch die Staatsanwaltschaft ist der Meinung, dass die Beamtinnen Stefan Freigang gewährt haben,
ohne dessen strafrechtliche Vita genau zu untersuchen und dass sie somit eine Mitschuld an Leas Tod tragen.
Um zu prüfen, ob dem tatsächlich so ist, wird Stefan Pohls anderthalbjähriger Aufenthalt in der Justizvollzugsanstalt vor Gericht rekonstruiert.
Es ist der 26. August 2013, als Stefan sich wieder einmal wegen Fahrens ohne Führerscheins diesmal selbst stellt und seine Haft antritt.
Der 43-Jährige gibt sich reumütig, wird jedoch wegen seiner einschlägigen Vorstrafen zunächst im geschlossenen Vollzug behalten.
Nach etwa zwei Wochen weist Stefans Bewährungshelferin die JVA in einem Brief dann darauf hin,
dass sein ständiges illegales Autofahren fast schon einer Sucht gleicht und dringend mit Hilfe eines Verkehrspsychologen aufgearbeitet werden sollte.
Dieses Schreiben liest auch ein Sozialarbeiter der JVA wittlich.
Und trotzdem ist er sich sicher, Stefans sozialer Rückhalt durch seine Ehefrau und seine Schuldeinsicht
wiegen schwerer als seine Vorstrafen und seine immense Hafterfahrung.
Daher spricht er sich, obwohl er Stefan selbst als Bewährungsversager bezeichnet,
Mitte Oktober als Stefans Vollzugs- und Eingliederungsplan erstellt wird für eine Verlegung in den offenen Vollzug aus.
Der Vollzugsabteilungsleiter der Anstalt sieht das anders.
Er befürchtet nämlich, dass Stefan die Lockerung nutzen wird, um erneut straffällig zu werden.
Und solange diese Gefahr besteht, dürfen Inhaftierte per Gesetz nicht in den offenen Vollzug verlegt werden.
Schließlich muss also die stellvertretende Anstaltsleiterin eine Entscheidung fällen.
Sie beschließt, sich an der Einschätzung des Sozialarbeiters zu orientieren
und berücksichtigt, dass Stefan sich freiwillig gestellt hat.
Obwohl aus seiner Akte klar hervorgeht, dass er in der Vergangenheit wiederholt geschworen hat, sich zu ändern,
es allerdings nie getan hat, ist sie überzeugt, dass nichts passieren werde.
In Stefans Vollzugs- und Eingliederungsplan wird vermerkt,
dass seine Taten kein allgemeingefährdendes Potenzial aufweisen.
Somit wird Stefan am 22. Oktober, keine zwei Monate nach seinem Haftantritt,
in den offenen Vollzug verlegt und bekommt bereits am nächsten Tag
einen zwölfstündigen unbegleiteten Dauerausgang gewährt.
In den nächsten drei Wochen folgen über zehn weitere,
von denen Stefan jedes Mal pünktlich zurückkehrt.
Mitte November beantragt Stefan dann seine Verlegung in das Freigängerhaus der JV Adiz,
um in Zukunft wieder einer Arbeit nachgehen zu können.
Dafür reicht er schriftlich sein Ehrenwort ein,
dass er die Vollzugslockerung nicht zur Flucht oder zu Straftaten missbrauchen werde.
Und auch das glaubt man ihm.
Der Leiter des Freigängerhauses bestätigt die Entscheidung der JVA Wittlich und Stefan kommt nach Dietz.
Allerdings soll er zuerst in der JVA arbeiten und erhält die Weisung, kein Fahrzeug zu führen.
Von nun an arbeitet Stefan also als Gärtner später in der Druckerei
und genießt an drei bis vier Tagen pro Woche unbegleitete mehrstündige Ausgänge
sowie regelmäßige Langzeitausgänge, in denen er zu Hause bei seiner Ehefrau nächtigen darf.
Dabei zeigt er sich absolut zuverlässig.
Ab August 2014 wird ihm dann auch genehmigt, als Produktionshelfer in einem Betrieb außerhalb der JVA zu arbeiten.
Auch das funktioniert in den Augen der JVA und des Freigängerhauses reibungslos.
Dass Stefan gegen seine Weisungen oder Auflagen verstößt, ist nicht bekannt.
Was allerdings nicht heißt, dass er der vorbildliche Freigänger ist, der er vorgibt zu sein.
Im Gegenteil.
Der einzige Grund, warum Stefan nicht erneut auffällig wird, ist, dass er schlichtweg nicht kontrolliert wird.
Weder von der JVA oder dem Freigängerhaus noch bei Routinekontrollen auf der Straße.
Oh Mann.
Und das ist, wo Stefan seine meiste Zeit verbringt.
Denn während seiner Ausgänge setzt er sich regelmäßig hinter das Steuer seines Autos,
dass er auf einem McDonalds-Parkplatz in der Nähe der JVA geparkt hat und fährt zu seiner Ehefrau.
Unzählige Male gibt er danach seinen Schlüsselbund, an dem sein Autoschlüssel hängt, ungeniert an der Pforte der JVA ab.
Und obwohl auf den Bescheinigungen, die er ebenfalls an der Pforte abgeben muss, schwarz auf weiß,
die Weisung steht, dass er keine Fahrzeuge führen darf, fällt keinem etwas auf.
Für Misstrauen sorgt nicht mal die Tatsache, dass Stefan bei seinen Dauerausgängen seine Frau besucht,
die allerdings über 50 Kilometer entfernt wohnt, in einem Ort, der mit öffentlichen Verkehrsmitteln nur schwer zu erreichen ist.
Wie er dahin kommt, fragt man nicht.
Im Juni 2018 steht für das Gericht somit fest, es wurde eine ganze Reihe von Fehlern begangen.
Und zwar sowohl von der Vizechefin der JVA Wittlich, die Stefan in den offenen Vollzug verlegt und ihm Lockerungen gewährt hat,
als auch von dem Leiter des Dietzer Freigängerhauses, der die Entscheidung der JVA Wittlich nicht überprüft,
Stefan im offenen Vollzug aufgenommen, ihm ebenfalls Lockerungen gewährt und die Anordnung von Kontrollen unterlassen hat.
Stefans Akte ist die eines unbelehrbaren Straftäters, der über 20 Mal wegen illegalen Autofahrens verurteilt wurde.
Die Kammer ist sich sicher, man hätte vorhersehen können, dass Stefan bei erst bester Gelegenheit wieder in ein Auto steigen würde.
Und, dass absehbar war, wie sich Stefan verhalten würde, sollte er wieder in eine Polizeikontrolle geraten.
Nämlich mit einer Flucht um jeden Preis.
Somit hätten die beiden BeamtInnen ihre Sorgfaltspflicht in hohem Maße verletzt.
Denn wären sie sorgfältig gewesen, hätte Leas Tod vermieden werden können.
Sie werden wegen fahrlässiger Tötung zu jeweils neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
Der dritte im Bunde, der Vollzugsabteilungsleiter der JVA Wittlich, der sich gegen Stefans Verlegung ausgesprochen hatte, wird freigesprochen.
Ihm hatte man zur Last legen wollen, dass er sich nicht nochmal gegen die Anweisung seiner Chefin gestellt hatte.
Am Ende kann aber nicht sicher festgestellt werden, dass das etwas geändert hätte.
Ein Urteil, das Konsequenzen mit sich bringt.
Vor allem für die Inhaftierten in Rheinland-Pfalz.
Denn in den folgenden Monaten sinkt die Anzahl derer, die in den offenen Vollzug kommen, deutlich.
Die JVA-Angestellten sind verunsichert, dass auch sie eine falsche Entscheidung treffen und strafrechtlich verfolgt werden.
Zu ihrer Erleichterung hebt der BGH das Urteil des Limburger Landgerichts eineinhalb Jahre später auf und entscheidet nun doch, die beiden BeamtInnen handelt nicht sorgfaltswidrig.
Denn es stellt sich heraus, der Vize-Chefin der JVA Wittlich lagen bei ihrer Entscheidung über Stefans Verlegung nur die drei Urteile vor, weshalb er damals in Haft kam, sowie ein Bundeszentralregisterauszug.
Daraus konnte sie laut des Gerichts nicht erkennen, dass Stefan bereits zuvor Fluchtfahrten unternommen hatte.
Im Gegenteil, sie habe alle relevanten Aspekte berücksichtigt, meint die Kammer.
Und auch beim Leiter des Freigängerhauses in Dietz kommt der BGH zu dem Schluss, dass er Stefans Geisterfahrt und somit Leas tragischen Tod nicht hätte vorhersehen können.
Zu atypisch sei der fatale Verlauf der Verkehrskontrolle gewesen.
Zu irrational Stefans Verhalten.
Dafür betont der Vorsitzende des Zweiten Strafsenats während der Urteilsverkündung, dass Inhaftierte ein Recht auf Resozialisierung hätten.
Vertretbare Risiken müssten dabei hingenommen werden.
Ein vertretbares Risiko.
Ein Risiko, das aufgrund fehlender Unterlagen falsch bewertet wurde und am Ende einem Menschen das Leben gekostet hat.
Heute steht auf dem Seitenstreifen auf Höhe der Unfallstelle, an der Stefan Leas Wagen rammte, ein Holzkreuz.
In schwarzen Buchstaben prangt darauf ihr Name.
Vor dem Kreuz liegt ein demoliertes Verkleidungsteil ihres Langtschia Y.
Es soll all die Menschen, die tagtäglich daran vorbeifahren, darauf aufmerksam machen, was für eine Tragödie hier passiert ist.
Doch wie das beim Autofahren so ist, so ein Kreuz am Straßenrand erweckt oft nur kurz unsere Aufmerksamkeit.
Vielleicht macht sich für einige Sekunden ein beklemmendes Gefühl in der Brust breit, bevor man sich wieder der Straße vor einem widmet.
Leas Umfeld wird eine ganze Weile lang nicht nach vorn schauen, sondern zurück.
Zurück zu der Zeit, bevor jemand so eine große Lücke in ihr Leben gerissen hat.
Ich habe einen ganz anderen Fall erwartet, aber muss sagen, dass ich diese Fragestellung, die hinter dem Fall steht, wirklich total interessant finde.
Nämlich, gibt es eine Mitverantwortung, wenn Inhaftierte oder Ex-Inhaftierte straffällig werden, weil sie eben, keine Ahnung, irgendwelche Haftlockerungen bekommen haben.
Weil bei Stefan ist es ja schon so, dass man das Gefühl hat, dass er süchtig danach ist, in Autos zu steigen.
Ja.
Aber diese Tat ist ja wirklich irre.
Also, dass er da wirklich dann diese Entscheidung trifft, als Geisterfahrer unterwegs zu sein und damit was weiß ich wie viel kmh über die Autobahn brettert.
Kann man sowas wirklich vorhersehen oder als mögliches Risiko annehmen?
Also, ich bin der Meinung, ja, wenn du alle Unterlagen dafür zur Verfügung hast und daraufhin dann halt eine Bewertung treffen musst.
Weiß ich nicht.
Naja, in erster Linie wurden sie ja schon deshalb freigesprochen, weil denen eben doch nicht alle Unterlagen zur Verfügung standen.
Und, ja, das auch, weil sie sagen, die Geisterfahrt an sich war für ihn ja eine Reaktion auf diese atypische Verfolgungsjagd, die so auch nicht immer stattfindet.
Aber Stefan ist schon vorher, mehrmals, vor der Polizei geflohen in einem Auto.
Ja.
Also, zumindest, dass er eine ähnliche Tat wie vorher begeht, war jetzt nicht ganz abwegig.
Das ist jetzt solche Ausmaß und dann war wahrscheinlich eher weniger vorhersehbar.
Okay.
Aber.
Nicht immer aber.
Wenn sie ihm nicht diese Freiheiten gewährt hätten, ja, wäre er ja nach einer gewissen Zeit ja auch irgendwann wieder frei gewesen und hätte sich dann wieder ins Auto gesetzt.
Naja, weil bei ihm scheint die Resozialisierung ja nicht so gut zu klappen.
Ja, aber deswegen hatte ja auch der Vollzugsabteilungsleiter gesagt, dass Stefan sich mit einem Verkehrspsychologen dringend auseinandersetzen müsste.
Und wir können ja jetzt nicht davon ausgehen, dass jegliche therapeutische Betreuung per se für die Katz ist, weil das ist ja definitiv nicht so.
Ja.
Und ich glaube, hätte man bei Stefan schon vorher angesetzt, bevor sich diese, ja, nahezu Sucht sich so verfestigt hat, hätte man da sicherlich auch noch was reißen können.
Weil der hat ja mit 16 angefangen.
Da bist du ja noch einigermaßen formbar.
Hm.
Ja, das stimmt.
Was ich auch ein Armutszeugnis finde, was mir jetzt gerade wieder einfällt, ist, dass er da halt quasi so offen mit seinem Schlüssel da rumhantiert hat, den da hergezeigt hat,
dann auch eigentlich allen klar war, dass er gar nicht ohne Auto zu seiner Frau fahren kann und so.
Naja, die Frage ist, war das allen klar, ne?
Also, wer wusste davon, dass er zu seiner Frau fährt und wer hat diese Information denn nicht weitergegeben und so?
Also, ob das jetzt allen klar war, dass er bei seiner Frau war und da eigentlich, ne?
Wer weiß dann auch genau, wo die wohnt und so?
Ja.
Wenn da so viele Leute arbeiten, das ist halt wirklich sehr schwer, da die Verantwortung festzulegen.
Ja, stimmt.
Also, wie gesagt, der BGH hat ja das Urteil des Landgerichts gekippt und die beiden JustizbeamtInnen freigesprochen.
Und zwar mit der Begründung, dass auch Straftäter wie Stefan einen verfassungsrechtlich gesicherten Anspruch auf Resozialisierung haben.
Wie genau dieses Recht aussieht und wie man in deutschen Gefängnissen versucht, es umzusetzen, darum geht es jetzt in meinem Aha.
Also, wenn jetzt in Deutschland jemand ins Gefängnis kommt, dann geht es zum einen darum, zu bestrafen, klar.
Aber es geht eben auch darum, vor allem die Person zu resozialisieren.
Also, sie auf diese Wiedereingliederung in die Gesellschaft vorzubereiten und dabei zu helfen, dass das dann am Ende auch klappt.
Und der Sinn dahinter ist, dass eine erfolgreiche Resozialisierung zukünftig ja auch Straftaten verhindert und damit dann am Ende auch wieder der Allgemeinheit hilft.
Und zwar mehr, als wenn StraftäterInnen jetzt einfach nur jahrelang verwahrt werden und dann plötzlich wieder auf die Gesellschaft losgelassen werden, in Anführungszeichen.
Es war in Deutschland aber auch nicht immer so.
Also, es gab lange Zeit ja auch diese Straf- und Arbeitslager, in denen Menschen zwangsarbeiten mussten.
Und erst 1973 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, Zitat,
Die Verfassung gebietet es, den Strafvollzug auf das Recht der Resozialisierung auszurechten.
Dieses Gebot folgt aus dem Selbstverständnis einer Rechtsgemeinschaft, die Menschenwürde in den Mittelpunkt ihrer Wertordnung stellt.
Kurz darauf wurde die Resozialisierung dann auch offiziell als vorrangiges Ziel des Vollzugs beschlossen,
nämlich mit dem Strafvollzugsgesetz.
Und darin steht heute, im Vollzug der Freiheitsstrafe soll der Gefangene fähig werden,
künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen.
Und damit das auch funktioniert, finden sich im Gesetz dazu drei Grundsätze.
Das ist einmal der Angleichungsgrundsatz, und das wird später im Laufe der Folge auch nochmal wichtig.
Der besagt, dass das Leben im Vollzug den allgemeinen Lebensverhältnissen so weit als möglich angeglichen werden soll.
Heißt, das Leben hinter Gittern soll möglichst genauso aussehen wie draußen.
Dann der Gegenwirkungsgrundsatz, bei dem es darum geht, den schädlichen Folgen des Freiheitsentzugs entgegenzuwirken.
Also beispielsweise auch psychologisch, das ist vor allem bei Langzeitinhaftierten wichtig.
Und als letztes der Eingliederungsgrundsatz, der betont, dass man Inhaftierten hilft, sich in das Leben in Freiheit wieder einzugliedern.
Das Bundesverfassungsgericht hat damals festgehalten, dass die Gesellschaft logischerweise ein eigenes Interesse daran hat,
dass TäterInnen eben nicht wieder rückfällig werden.
Aber das dürfe nicht dazu führen, dass, Zitat,
jemand zum bloßen Objekt staatlichen Handelns gemacht und zwangsweise resozialisiert wird.
Und das wiederum heißt,
Resozialisierungsmaßnahmen sind als Angebote zu verstehen und nicht als Verpflichtung.
Es geht darum, Inhaftierte zu motivieren und nicht zu zwingen oder Druck auf sie auszuüben.
Oder, wie es der deutsche Strafrechtswissenschaftler und ehemaliger Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts Winfried Hassemer formuliert hat,
man muss dem Verurteilten auch das Recht geben, in Ruhe gelassen zu werden.
Und da muss ich sagen, na ja.
Also wenn Inhaftierte zwangsweise wieder freigelassen werden, was ja gut so ist,
dann finde ich, müsste eine Vorbereitung darauf aber auch zwangsweise geschehen.
Weil was heißt denn, Druck auf die auszuüben?
Indem sie an Wiedereingliederungsmaßnahmen teilnehmen,
würden sie ja auf dieses Leben, das ihnen wieder bevorsteht, vorbereitet werden.
Und sie müssen ja in dieses Leben zurück.
Ja, am Ende denkt man halt so, ja, für dich ist es halt ja auch besser,
wenn du da mitmachst, weil dann kannst du ein Leben außerhalb der Gefängnismauern führen
und kommst nicht so schnell wie da rein.
Aber klar, der Staat kann dich nicht zwingen.
Und wenn du dich nicht mit dir und deiner Tat oder dir selber auseinandersetzen willst,
dann bringt ja auch eine Therapie jetzt zum Beispiel als Sozialisierungsmaßnahme nichts,
wenn die Person dann da sitzt und überhaupt nicht mit dem Therapeuten oder der Therapeutin spricht.
Ja gut, völliges Verständnis dafür.
Ich finde auch nicht, dass man zwangstherapiert werden sollte.
Ja, aber es gibt ja noch genügend andere Angebote.
Und wenn man sagen würde, drei von zehn.
Weißt du, drei von zehn.
Das wird ja wohl machbar sein.
Ja, eine Maßnahme, wo ich auf jeden Fall hier schreien würde und freiwillig mitmachen würde, wäre Sport.
Das wird in allen Justizvollzugsanstalten angeboten.
Was weiß ich, Fußball, Tisch, Tennis, auch so Laufgruppen und so.
Einfach Sport, bei dem man ja auch dann lernt, im Team zusammenzuarbeiten und sich an Regeln zu halten, damit das Spiel dann auch funktioniert.
Das ist neben der Therapie eine Sozialisierungsmaßnahme, die es in Haft gibt.
Aber es gibt auch zum Beispiel Angebote wie Suchtberatung, SchuldnerInnenberatung oder sowas wie Anti-Aggressionstraining.
Dann gibt es Gottesdienste und eben auch die Weihnachtsfeste, die gefeiert werden mit Entenbraten.
Ja, oder was ist sowas wie Haushaltspläne?
Naja, du lachst.
Die sind lange unter Betreuung da.
Ja, also Betreuung.
Und wie viel kostet was draußen?
Wie viel brauche ich für einen Einkauf?
Aber warte mal ganz kurz, Paulina.
Gibt es das jetzt oder gibt es das nicht?
Nein, das ist ein Vorschlag von mir.
Ach so, ich dachte, wir wollten hier erst mal.
Erst mal sagen, was es bisher so gibt.
Ja, da habe ich jetzt Ausreiß genommen und wollte jetzt eigene Ideen einbringen.
Wo ist denn das Problem jetzt?
Das kommt später in der Folge.
Jetzt halte ich doch mal ein Skript.
Bingo-Spiele.
Irgendwas.
Was ist noch wichtig?
Bildung.
Ja, Bildung.
Da sind wir jetzt wieder hier auf Fahrt.
Da wolltest du mich hinhaben.
Ja.
Wir haben ja hier auch schon öfter bei Mordlust von Gefangenen gehört,
die sich in Haft mit dem Justizsystem beschäftigt und Jura studiert haben zum Beispiel.
Um sich halt auch eben selbst ein Stück weit zu helfen.
Oder halt Schulabschlüsse gemacht haben oder was andere studiert haben.
Wobei man sich das jetzt nicht aussuchen kann.
Denn in den meisten Gefängnissen herrscht Arbeitspflicht.
Und da macht man jetzt auf einmal also eine Unterscheidung.
Die sollen eigentlich in Ruhe gelassen werden.
Aber arbeiten muss dann trotzdem sein.
Also wie gesagt, ich sehe das ja auch als sinnhaft an.
Und viele Bundesländer offenbar ja auch.
Und die dürfen seit 2006 auch über alles, was Strafvollzug angeht, entscheiden.
Das ist nämlich seitdem Ländersache.
Die entscheiden selbst, ob die Gefangenen arbeiten müssen sollen oder nicht.
Nur Rheinland, Pfalz und Brandenburg sehen das offenbar nicht als notwendig an.
Und mal davon abgesehen, dass viele Inhaftierte jetzt arbeiten müssen, werden sie dafür ja dann nicht mal ordentlich bezahlt.
Darüber haben wir ja schon mal gesprochen.
Also das Gefangene nur zwischen 1,37 Euro und 2,30 Euro pro Stunde verdienen.
Also damit deutlich weniger als den Mindestlohn, der bei über 12 Euro ja gerade ist.
Ja, und dagegen hatten doch mal zwei Inhaftierte damals geklagt.
Und die haben halt eben auch Recht bekommen.
Und das Bundesverfassungsgericht hat letztes Jahr gesagt, dass diese Vergütung halt verfassungswidrig ist.
Und zwar mit der Begründung, dass wenn Arbeit als Behandlungsmaßnahme vorgesehen ist, sie dann auch angemessen Anerkennung finden müsse.
Und das soll sich in Zukunft halt eben vor allem auch im Lohn widerspiegeln.
Ja, weil ich finde, du kannst nicht sagen, hier, du musst arbeiten, damit du dich irgendwie auf das Leben nach der Haft vorbereiten kannst.
Aber bezahlen tun wir dich dafür nicht, so wie draußen.
Naja.
Paulina und ich haben unterschiedliche Ansichten, was dieses Thema betrifft, merke ich gerade.
Nee, ich erinnere mich nur, dass wir damals das Beispiel hatten von einem Tisch.
Und du meintest, die Gefängnisse machen sich denn da die Taschen voll mit der Arbeit der Inhaftierten.
Und ich will nur sagen, also ich finde das natürlich auch einen unangemessenen Lohn.
Aber ich finde auch nicht, dass jemand in Haft ähnlich bezahlt werden sollte, wie jemand, der für seine Lebensunterhaltungskosten komplett selbst aufkommen muss.
Also das meine ich ja wohl nicht.
Was übrigens auch zu den Resozialisierungsmaßnahmen in Haft gehört, sind die sogenannten Haftlockerungen.
Also begleitete oder unbegleitete Ausgänge, Hafturlaub oder auch der offene Vollzug.
Das heißt, dass jemand, der inhaftiert ist, beispielsweise morgens das Gefängnis verlässt, dann tagsüber irgendwo eine Arbeit nachgeht und abends aber dann wieder im Gefängnis schläft.
Solche Maßnahmen sollen dann, wenn es langsam Richtung Entlassung geht, den Übergang in die Freiheit erleichtern.
Genau, wir wissen ja aber, bei solchen Maßnahmen gibt es eben auch ein Risiko.
Ja, dieses System an sich hat nämlich auch Schwächen, aber da kommen wir gleich nach meinem Fall nochmal drauf zu sprechen.
Die Triggerwarnung zu meinem Fall findet ihr, wie immer in der Folgenbeschreibung.
Einige Namen habe ich geändert.
8. August 1999
Statt Kinderlärm hallen harte Bässe und rechtsextreme Texte über den Spielplatz im niedersächsischen Eschede.
Sie dröhnen aus dem Ghetto-Blaster zweier junger Männer.
Der eine 17, der andere frisch 18.
Ihre Schädel sind kahlrasiert.
Sie tragen Springerstiefel mit Stahlkappen und hängen zwischen Schaukel und Sandkasten herum.
Es ist Sonntagabend, der Spielplatz so leer und trostlos wie das Leben der beiden.
Ihre Langeweile und Unzufriedenheit versuchen die Skinheads in mehreren Flaschen Pfirsichbowle zu ertrinken.
Mit jedem Schluck werden sie aggressiver.
Und der Rechtsrock, den sie hören, schürt ihren Zorn nur noch weiter.
So weit, dass der sich kurz darauf in einem furchtbaren Verbrechen entladen wird.
Wenige Worte werden einen Funken entfachen, der in einem Drama mündet.
Für das sich die beiden verantworten müssen, dass ihnen aber auch die Chance auf einen Neuanfang bieten wird.
Wenn sie sie nutzen.
Einige hundert Meter neben dem Spielplatz macht Werner es sich vor dem Fernseher gemütlich.
Der 44-Jährige lebt in einem Mehrparteienhaus am Rand von Eschede.
Seine Beine stecken in einer Jogginghose.
Um den Hals trägt er eine Kette mit einem Peace-Zeichen.
Frieden zwischen allen Menschen.
Das ist Werners großer Wunsch, für den er sich offen einsetzt.
Während viele der knapp 4000 BewohnerInnen von Eschede den Rechtsextremen, die Ende der 90er Jahre hier zuhauf und völlig ungeniert durch den Ort spazieren, aus dem Weg gehen oder bewusst zur Seite schauen, tritt Werner ihnen entschlossen entgegen.
Erst vor wenigen Wochen hat er einen jungen Mann auf der Straße auf seine migrationsfeindlichen Parolen angesprochen.
Mensch, hör doch auf mit dem Scheiß, hat er zu ihm gesagt.
So verbringt Werner, der einen langen Bad trägt und von vielen nur der Hippie genannt wird, seine Freizeit.
Und von der hat er viel.
Denn Werner ist arbeitslos und hat auch nicht viele Freundinnen.
Die meiste Zeit ist er allein zu Hause.
So auch jetzt.
Es ist kurz nach halb eins nachts, als Werner Schritte auf dem Flur vor seiner Einzimmerwohnung vernimmt.
Dann klopft es an der Tür.
Aus dem Klopfen wird schnell ein Hämmern, dazu Wutentbrannte Schreie.
Er solle gefälligst öffnen.
Doch bevor Werner irgendwas tun kann, knallt die Tür auf.
Zwei junge Männer mit Glatze und Springerstiefeln treten ein.
Einer von ihnen ist derjenige, den Werner kürzlich auf der Straße angesprochen hat.
Den anderen kennt Werner vom Sehen.
Lautstark fordert er die Einbringlinge aufzugehen.
Doch die denken nicht dran.
Warum hast du die Tür nicht aufgemacht, du mieser Feigling?
Fährt der junge Mann, den Werner auf der Straße gemaßregelt hat, ihn an.
Werner versucht, die Situation zu entschärfen.
Er wolle keinen Ärger, sie sollten einfach wieder gehen.
Doch der junge Mann lässt sich nicht beruhigen.
Im Gegenteil.
Er holt aus und Werner wird von zwei wuchtigen Fauststegen gegen den Kopf getroffen.
Der 44-Jährige prallt gegen eine Schrankwand und taumelt zu Boden.
Einige Gläser fallen und zerbrechen auf ihn.
Obwohl Werner schon am Boden liegt, tritt der andere junge Mann noch mehrfach mit seinen Stahlkappenstiefeln
gegen Werners Kopf, Hals und Oberkörper.
Werner versucht, seinen Kopf mit den Armen zu schützen, aber gegen die Brutalität ist er machtlos.
Blut rinnt über sein Gesicht.
Der Angreifer hört nicht auf, bis sein Kumpel jetzt Reichsbult und ihn zurückzieht.
Bevor sie aus der Wohnung stürmen, reißen sie noch das Festnetztelefon aus der Wand und
nehmen es mit.
Werner bleibt zurück, voller Schmerzen, voller Blut und ohne die Möglichkeit, die Polizei oder
den Rettungswagen zu rufen.
Verzweifelt schreit er mit letzter Kraft um Hilfe, dann beginnt er Blut zu husten.
Kurz bevor er jegliche Hoffnung aufgibt, taucht ein Nachbar im Türrahmen auf.
Die Sonne ist gerade über Eschede aufgegangen, als sich am nächsten Morgen blaugrüne Augen in
einem Gesicht voller Sommersprossen öffnen.
Johannes erwacht in seinem Elternhaus.
Vor elf Jahren ist er von Celle hierher gezogen, zusammen mit seiner älteren Schwester, seinem
jüngeren Bruder und seinen Eltern.
1988 ist er ein schüchterner Sechsjähriger mit rotblondem Schopf, der Mühe hat, in der
neuen Umgebung Anschluss zu finden.
Doch seine Eltern haben nicht die Kraft, ihm Halt und Zuneigung zu geben.
Johannes' Mutter ist an Multiple Sklerose erkrankt, sie sitzt im Rollstuhl.
Sein Vater ist so gut wie blind.
Als der auch noch seinen Job und somit die finanzielle Absicherung für die Familie verliert,
leidet vor allem Johannes stark darunter.
Er hat das Gefühl, nicht mit seinen MitschülerInnen mithalten zu können.
Aus Frust beginnt er zu klauen und kleine Feuer zu legen.
Als Johannes in ihr Pubertät kommt, wird es nicht besser.
Er schämt sich immer mehr für seine billigen Klamotten, das billige Essen.
Vor allem schämt er sich für seine Eltern, die schwer behindert sind und so ganz anders
als die seiner KlassenkameradInnen.
Gleichzeitig will er nicht, dass irgendjemand in der Schule etwas von seinem Neid auf die MitschülerInnen
und seiner Hilflosigkeit erfährt.
Daher kapselt er sich ab, wird immer mehr zum Außenseiter.
Zu Hause dagegen lässt Johannes seinen Frust freien Lauf.
Er brüllt herum, tritt Türen ein, terrorisiert seine Geschwister,
beschimpft seinen Vater als Versager und seine Mutter als Krüppel.
Boah.
Mit 14 geht Johannes kaum noch zur Schule.
Seine Eltern sind völlig überfordert.
Weil sie das Gefühl haben, dass niemand aus der Familie mehr zu Johannes durchdringen kann,
bitten sie einen älteren Jungen aus der Nachbarschaft, sich um ihn zu kümmern.
Was sich als schlechte Idee herausstellt.
Denn von nun an hängt Johannes mit dessen Clique ab.
Und zum ersten Mal hat er das Gefühl, irgendwo dazugehören zu können.
Und so wird es für den 14-Jährigen zur Gewohnheit, Bier und Hochprozentiges zu kippen
und den anderen alles nachzuplappern, was sie sagen.
Rassistische Ausdrücke kommen ihm bald genauso leicht über die Lippen wie seinen neuen Kumpels.
Und zu Hause, da randaliert Johannes weiter.
Als seine Schwester die Zustände nicht mehr erträgt und wegläuft,
wird das Jugendamt auf die Familie aufmerksam.
Johannes kommt in die Jugendpsychiatrie.
Weil er dort allerdings ständig abhaut, lässt man ihn nach zwei Monaten wieder gehen.
Er kommt zurück an seine alte Schule und somit auch in seinen alten Freundeskreis.
So rutscht der Teenager immer weiter in die rechte Szene ab.
Dort spürt Johannes etwas, das er bisher ohne Geld, Markenklamotten und coole Eltern nicht kannte.
Er empfindet Stolz, denn sein neues Umfeld lehrt ihn, dass er stolz darauf sein könne, Deutscher zu sein.
Auch eigentlich absurd, oder?
Dass man so stolz auf was ist, zu dem man nichts beigetragen hat.
Ja, das stimmt.
Und dieses Gefühl will er jetzt immer häufiger spüren.
Er freundet sich mit anderen Gleichgesinnten an, ist fasziniert von der Kameradschaft
und das Füreinander-Einstehen, das in diesen Kreisen herrscht.
Und die Szene bittet ihm das, was er sich am meisten wünscht.
Dazu gehören.
Es gefällt ihm, Teil von etwas Großem zu sein.
Teil einer Bewegung, die in seinen Augen das Land besser macht.
Dass diese angestrebte Verbesserung auf einem menschenverachtenden Weltbild beruht,
das seine KameradInnen gewaltsam durchzusetzen versuchen, ignoriert Johannes.
Er rasiert sich seine rotblonden Haare ab, trägt Stahlkappenstiefel und Bomberjacke.
Seine LehrerInnen beobachten diesen Wandel mit Besorgnis und informieren das Jugendamt, das die Familie noch immer betreut.
Die Behörde startet einen neuen Versuch, um den inzwischen 15-Jährigen wieder auf den richtigen Weg zu bringen.
Er kommt ins Internat, darf nur jedes zweite Wochenende heim.
Die wenige Zeit zu Hause nutzt Johannes allerdings nicht für seine Familie, sondern für seine KameradInnen aus der rechten Szene.
Gemeinsam hören sie Rechtsrock und trinken bis zum Filmriss.
Vor allem, wenn Kevin mit von der Partie ist, gerät Johannes regelmäßig in Schwierigkeiten.
Kevin, den er bereits seit der Grundschule kennt und der jetzt auch ein Skinhead ist.
Im Dezember 1997 werfen der 15-Jährige Johannes und der ein Jahr ältere Kevin die Scheiben eines Ladens ein.
Keine zwei Monate später schreien sie einem Mann mit Migrationshintergrund Parolen wie
Ausländer raus entgegen, bevor Johannes ihm aus nächster Nähe eine Bierflasche ins Gesicht schmettert.
Aufgrund dieser Gewaltausbrüche wird er wegen Sachbeschädigung und gefährlicher Körperverletzung
zu Arbeitsleistungen und Freizeiterrest verurteilt.
Auch sein Kumpel Kevin steht in dieser Zeit mehrfach vor Gericht.
Genau der liegt jetzt im August 1999 neben Johannes im Kinderzimmer.
In der Nacht haben die beiden Werner, dem Hippie, eine Lektion erteilt.
Johannes hat das für Kevin getan.
Schließlich hatte der Typ Kevin auf der Straße bloßgestellt.
Und wenn man sich mit einem von ihnen anlegt, bekommt man mit allen Probleme.
So ist es in der Szene.
Jetzt scheint Kevin die Kameradschaft allerdings nicht mehr so wichtig zu sein.
Ich will nach Hause, mummelt er, steht auf und verschwindet aus der Tür.
Kurze Zeit später klingelt es.
Vor Johannes stehen vier Zivilbeamtinnen, die sein Zimmer sehen wollen.
In dem 17-Jährigen steigt Panik auf.
Dort liegen die Hose und die Springerstiefel befleckt von Werners Blut.
Tieferhaft sucht er nach einem Ausweg.
Doch schon bahnen sich die Beamtinnen ihren Weg in sein Zimmer und stecken seine Sachen in Plastiktüten.
Dann weist einer ihn an.
Ziehen Sie sich etwas über.
Sie kommen mit uns aufs Revier.
Auf dem Weg dorthin hört Johannes im Polizeifunk, dass Kevin ebenfalls festgenommen wurde.
Jetzt hat die Polizei die beide dran gekriegt.
Leugnen ist zwecklos.
Also berichtet er auf dem Revier, resigniert davon, was letzte Nacht geschehen ist und lässt sich schließlich widerstandslos in einen Haftraum bringen.
Während Johannes auf die kargen Wände starrt, beruhigt er sich selbst.
Morgen wird man ihn sicher wieder gehen lassen.
Immerhin war es ja nur eine Körperverletzung.
Dementsprechend unvermittelt treffen Johannes die Worte des Haftrichters, vor dem er und Kevin am nächsten Tag stehen.
Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Totschlag, schaltet es durch den Gerichtssaal.
Oha.
Was Johannes bisher nicht wusste, Berner ist fast genau 24 Stunden nach dem Angriff im Krankenhaus gestorben.
Zu schwer waren seine Verletzungen, zu groß der Blutverlust.
Am Ende ist Werners Herz, das immer für Frieden schlug, wortwörtlich am Hass zweier Männer zerbrochen.
Er hat einen Menschen getötet, dröhnt es in Johannes' Kopf.
Als ihm klar wird, dass er dafür ins Gefängnis kommt, macht sich Entsetzen in ihm breit.
Dieses Gefühl hält an, als der 17-Jährige kurz darauf mit gefesselten Handgelenken in einem inhaftierten Transport zur Jugendanstalt Hameln sitzt.
Sein Kumpel Kevin wird in eine andere Anstalt gebracht.
Daher ist Johannes allein, als er die grauen, hohen Betonmauern mit Stacheldraht und die vergitterten Fenster erblickt.
Endstation. Aussteigen, Freundchen, lafft ihn ein Beamter an.
Wie recht er hat, denkt Johannes.
Das ist das Ende.
Durch eine schwere Tür wird Johannes nach drinnen geführt.
Bevor sie hinter ihm ins Schloss fällt, wirft er einen letzten Blick zurück.
Auf die grünen Bäume am Parkplatz tropft Sommerregen.
Er weiß nicht, wie lange es dauert, bis er in diese Welt zurückkehren darf.
Ab jetzt wird sich sein Leben innerhalb der hohen Mauern abspielen.
Er muss seine persönlichen Gegenstände abgeben, sich nackt ausziehen und eine Untersuchung bei sich ergehen lassen,
bevor man ihm Bettwäsche und Anstaltskleidung in die Hand drückt.
Im Innenhof des Gefängnisses sieht Johannes an den Fenstern der Gebäude ringsherum Inhaftierte stehen,
die sich durch die Gitterstäbe unterhalten.
Als er die verschiedenen Sprachen hört, wird ihm etwas bewusst.
Er wird seine Zeit hier offensichtlich nicht als Deutscher unter Deutschen verbringen.
Buhu.
Wow.
Ja.
In seinem Haftraum im zweiten Stock angekommen, sieht Johannes seine Welt auf ein winziges Zimmer zusammengeschrumpft.
Bett, Tisch, Stuhl, Schrank und ein separater Bereich mit Toilette und Waschbecken.
Der Beamte zeigt ihm noch einen Alarmknopf, den Johannes in Notfällen drücken kann.
Als die Tür von außen verschlossen wird, bricht eine Flut von Gefühlen über ihn herein.
Er ist wütend und traurig.
Wie konnte er nur hier landen?
Am nächsten Morgen wird der 17-Jährige für seine erste Freistunde abgeholt.
Die Zeit, die er täglich an der frischen Luft verbringen darf.
Unsicher betritt er den Hof, auf dem einige Inhaftierte Fußball spielen.
Andere gehen spazieren oder plaudern.
Johannes entscheidet sich für Letzteres und kommt mit einem Mann aus Zelle ins Gespräch.
Nach genau 60 Minuten werden die Inhaftierten wieder ins Innere der Anstalt geführt.
Es gibt Mittagessen.
Danach muss Johannes wieder in seinen Haftraum.
Solange er nicht arbeitet, gelten für ihn 23 Stunden Einschlusszeit.
Aufstehen, Freistunde, Mittagessen, Einschluss.
Ein Ablauf, an den sich der Jugendliche so schnell gewöhnt, dass es ihn selbst erstaunt.
Doch das ist nicht das Einzige, was ihm zu denken gibt.
In seinem Haftraum kann er zwar lesen, Radio hören oder sogar Fernsehen,
aber es wird zu seiner Lieblingsbeschäftigung, sich am Fenster mit seinen Nachbarn zu unterhalten.
Und dabei wundert er sich darüber, dass die Gespräche mit den Männern mit Migrationshintergrund
manchmal erfüllender sind als die mit anderen Inhaftierten.
Nach fünf Monaten in Haft verlässt Johannes das Gefängnis am 13. Januar 2000.
Sein Prozess beginnt.
Im Gerichtssaal in Zelle sitzt er mit seinem Freund Kevin auf der Anklagebank.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen gemeinschaftlichen Totschlag vor.
Johannes beteuert in seiner Einlassung, dass er nie die Absicht gehabt habe, Werner zu töten.
Er habe ihm nur einen Denkzettel verpassen wollen, weil Werner Kevin maßregelte,
als dieser rassistische Parolen grölte.
Dasselbe erklärt auch Kevin.
Und die Kammer glaubt ihnen.
Weil kein Tötungsvorsatz zu erkennen war, lautet das Urteil nach vier Verhandlungstagen
gemeinschaftliche Körperverletzung mit Todesfolge.
Johannes und Kevin werden zu je fünf Jahren Jugendstrafen verurteilt.
Da beginnt jemand in der ersten Reihe der Zuschauerränge zu weinen.
Es ist Johannes' Mutter, die in ihrem Rollstuhl direkt neben seinem Vater sitzt.
Johannes ahnt, wie es sich für seine Eltern anfühlen muss.
Nach all dem Kummer der vergangenen Jahre ist diese Tat und diese Haftstrafe die Krönung
ihrer gescheiterten Mühen, ihrem Sohn zu helfen.
Jetzt muss ihr Kind, immer noch minderjährig, fünf Jahre ins Gefängnis.
Ein Ort, der dafür bekannt ist, die Menschen noch schlechter zu machen, als sie ohnehin schon sind.
Ob sie in diesem Moment alle Hoffnungen aufgeben?
Zwei Monate nach seinem Prozess beginnt Johannes in Haft eine Ausbildung als der Sparnungsmechaniker.
Ein wichtiger Schritt für eine straffreie Zukunft.
Und eine Tätigkeit, die ihm nicht zuletzt deshalb Spaß macht, weil er mit anderen Inhaftierten zusammenarbeitet.
Auch dort kommt er immer wieder mit Männern ins Gespräch, denen er früher aus dem Weg gegangen wäre und stellt fest, dass er trotz einiger Sprachbarrieren super mit ihnen klarkommt und sie keines seiner Vorurteile erfüllen.
Als er drei Monate später in ein neues Haus verlegt wird, trifft er dort auf Männer, deren rechte Gesinnung er noch bis vor kurzem teilte, die ihm aber jetzt zunehmend falsch erscheint.
Vor allem, als ihm ein paar davon in einer Freistunde deutlich machen, dass Johannes sich ihnen unterzuordnen habe.
Johannes ist irritiert.
Bisher dachte er, dass die Kameradinnen füreinander da seien.
Jetzt erkennt er, dass er sich geirrt hat und sich die Verhältnisse umgekehrt haben.
Diejenigen, die hier für ihn einstehen und gegen die rechten Mitinsassen den Mund aufmachen, sind jene, die er bisher als seine Feinde betrachtet hat.
Menschen mit Migrationshintergrund.
Sie entpuppen sich hier als seine Freunde, nicht die Skinheads, wegen derer er letztendlich hinter Gittern gelandet ist.
Dass Johannes der rechten Ideologie abschwört, ist ein Grund, warum er nach etwa zwei Jahren Haft einen Platz in der sozialtherapeutischen Abteilung bekommt, wo es sich deutlich besser leben lässt.
Die Räume sind wohnlicher, es gibt mehr Freistunden und Sportangebote.
Johannes geht in Gruppen- und Einzeltherapie und einmal pro Woche zum Treffen der anonymen Alkoholiker.
In den Sitzungen reflektiert er sein Leben und das Verbrechen, das er begangen hat.
Mittlerweile ist ihm klar, dass der tödliche Angriff auf Werner ein riesiger Fehler war und dass er deshalb zu Recht im Gefängnis sitzt.
Er hat sich dadurch seine Zukunft verbaut.
Er fragt sich während dieser Zeit, welchen Sinn sein Leben hat.
Andere haben ihn im Glauben gefunden.
Auch Johannes will es versuchen.
Dafür besucht er die Gottesdienste, die sonntags in einem Andachtsraum gehalten werden.
Große Erwartungen hat er nicht.
Mit Gott konnte Johannes bisher wenig anfangen.
Aber die Zusammenkünfte findet er überraschend gut.
Ihm fällt auf, dass die Pastoren ihm anders begegnen als die Beamtinnen in der Haft.
Sie sehen in ihm nicht nur den Straftäter, sondern vor allem den Menschen.
Doch auch wenn sich Johannes immer weiter von seiner alten Gesinnung entfernt, ist es ihm nicht möglich, all seine negativen Angewohnheiten abzulegen.
Und so greift er immer wieder zu Alkohol.
Eines Abends bedrinkt er sich so sehr, dass sein altes Ich zum Vorschein kommt.
Er gerät in einen Streit mit einem Mitinhaftierten, droht ihm Schläge an.
Am nächsten Morgen weiß er wie früher kaum noch etwas davon.
Doch dieses Mal lernt Johannes daraus.
Nach diesem Vorfall lässt er endgültig die Finger vom Alkohol.
Denn er weiß, wären sie beide nicht in ihren Hafträumen eingeschlossen gewesen, hätte er nicht aufgehört.
Und als er das letzte Mal so ausgerastet ist, hat er einem Menschen das Leben genommen.
Trotz seiner Läuterung fliegt Johannes nach etwa einem Jahr aus der Sozialtherapie.
Ein Inhaftierter hat ihn wegen sexueller Nötigung angezeigt.
Johannes ist fassungslos.
Er selbst ist sich keiner Schuld bewusst.
Von da an folgt ein Tiefschlag dem nächsten.
Denn obwohl Johannes jetzt noch mehr Kontakt zu den Pfarrern sucht und am Wochenende bei der Gottesdienstvorbereitung hilft, ist seine Sozialprognose vernichtend.
Ein Psychologe hält den Anfang-20-Jährigen sogar für nicht therapierbar.
Johannes ist aus seiner Sicht als hochgefährlich einzustufen.
Er ist trainiert, den meisten körperlich überlegen, dazu laut dem Gutachten überdurchschnittlich intelligent.
Eine Kombination, die die Anstaltsleitung besorgt.
Als drei Monate später ein weiterer Einhaftierter Johannes wegen Körperverletzung anzeigt, könnte der Zeitpunkt kaum schlechter sein.
In einem halben Jahr wird Johannes seine Ausbildung beenden und vier von fünf Haftjahren verbüßt haben.
Deshalb wollte er eigentlich bald seinen Antrag auf vorzeitige Entlassung stellen.
Dass jetzt zwei Gerichtsverfahren auf ihn zukommen, sind düstere Aussichten.
Johannes weiß, dass er endlich lernen muss, seine Wut zu beherrschen, um sein Leben in den Griff zu bekommen.
Doch die Therapie, die er im neuen Haus weiterführt, hat nicht den gewünschten Erfolg.
Von seiner Therapeutin fühlt er sich nicht verstanden.
Jetzt versucht er umso mehr, Halt in den Gottesdiensten zu finden.
Doch an diesem Sonntag ist etwas seltsam.
Während der Predigt hört Johannes zwar die Worte des Pastors,
aber es scheint ihm, als würde jemand anderes zu ihm sprechen.
Was?
Gott persönlich, der ihn vor die Wahl stellt.
Oh.
Will Johannes weiterleben wie bisher oder möchte er einen Neuanfang mit ihm an seiner Seite?
Oder möchte er sich medikamentös einstellen lassen?
Sagt er, er hört die Stimmen wirklich?
Er sagt, er hört Gottes Stimme.
Okay.
Eine Entscheidung, die Johannes den ganzen restlichen Tag beschäftigt.
Und zum ersten Mal gesteht er sich seine Schuld voll ein.
Nicht nur, dass er Werner getötet hat, sondern auch, wie er seine Familie behandelt hat,
wie er sein bisheriges Leben gelebt hat und dass er und sonst niemand dafür verantwortlich ist.
Johannes empfindet erstmals echte Reue.
In seinem Haftraum geht er auf die Knie und fängt an, zu Gott zu beten.
Der scheint ihn zu verstehen, ganz anders als seine Therapeutin.
Als Johannes Gott schließlich um Vergebung bittet, spürt er förmlich,
wie ihm seine Sünden, seine Schuld, einen Menschen getötet zu haben, abgenommen werden.
Johannes bittet Gott, ab sofort die Zügel seines Lebens in die Hand zu nehmen.
Jede Zelle seines Körpers wird von Freude und Frieden durchströmt.
Johannes weiß jetzt, Gott ist in sein Leben getreten.
Endlich hat er jemanden an seiner Seite, der ihn begleitet und unterstützt,
sodass Johannes endlich den richtigen Weg einschlägt.
Ab dem nächsten Morgen ist der inzwischen 20-Jährige wie ausgewechselt, strahlt Ruhe und Zufriedenheit aus.
Und wie durch göttliche Fügung geschehen in den darauffolgenden Wochen Dinge,
die das Grinsen in seinem Gesicht noch breiter werden lassen.
Die Abschlussprüfung seiner Ausbildung zum Zerspanungsmechaniker besteht Johannes mit Bestnoten.
Und auch die beiden Gerichtsverhandlungen gehen glimpflich aus.
Von dem Vorwurf der sexuellen Nötigung wird er freigesprochen,
da der Mitinhaftierte gesteht, sich den Vorfall nur ausgedacht zu haben.
Im zweiten Prozess wird er zwar wegen Körperverletzung verurteilt,
aber nur zu einer Bewährungsstrafe.
Außerdem beauftragt der Richter, der über seine Haftentlassung entscheidet, ein weiteres Gutachten.
Diesmal von einer externen Psychologin.
Sie erkennt Johannes' positive Entwicklung an und bescheinigt ihm eine günstige Sozialprognose.
Das bedeutet, er kann tatsächlich frühzeitig entlassen werden.
Allerdings erst, wenn er einen Arbeitsplatz und eine Wohnung vorweisen kann.
Johannes setzt jetzt alles daran, sich über die Berufsschule ein Praktikum zu besorgen.
Über einen Verein für straffälligen Hilfe, der Entlassene bei der Wiedereingliederung unterstützt,
bekommt er eine Wohnung.
Bevor der große Augenblick kommt und sich die Tür der Anstalt für Johannes nach viereinhalb Jahren öffnet,
ruft ihm einer der Beamten
Auf Wiedersehen zu.
Johannes antwortet
Nein, jedenfalls nicht hier.
In dieses Gebäude will der 22-Jährige nie wieder in Fuß setzen.
Er will in Freiheit leben.
Aber er weiß auch, dass jetzt viele Herausforderungen auf ihn warten.
Die Verantwortung für sein Leben liegt nun in seinen Händen.
Ein Mitarbeiter des Vereins für straffälligen Hilfe erwartet ihn bereits auf dem Parkplatz.
Während sie davon rollen, wirft Johannes einen letzten Blick zurück.
Die grauen Mauern sind noch immer dieselben,
genau wie die vergitterten Fenster.
Nichts hat sich geändert.
Nur er selbst ist nicht mehr der Mensch, der er war, als er ins Gefängnis kam.
Johannes ist vom Skinhead und Straftäter zum Christen geworden.
Der straffälligen Helfer bringt Johannes zu seiner neuen Wohnung in Hameln.
Nach Jahren hält Johannes hält Johannes nun erstmals wieder selbst einen Schlüssel in seiner Hand.
Den für ein neues Leben.
An seinem ersten Abend in Freiheit macht er einen Spaziergang.
Er genießt es, selbst darüber entscheiden zu können, wohin und wie lange er geht.
Dabei entdeckt er die Kirche einer baptistischen Gemeinde.
Gleich am nächsten Sonntag besucht er den Gottesdienst.
Danach kommt er mit dem Leiter der kirchlichen Jugendgruppe ins Gespräch.
Johannes beschließt, mit offenen Karten zu spielen und erzählt, dass er gerade erst aus dem Gefängnis entlassen wurde und jetzt eine Kirchengemeinde sucht.
Er ist erleichtert, als ihn der Jugendgruppenleiter nicht kritisch beäugt, sondern zum nächsten Treffen einlädt.
Schnell findet Johannes in der freikirchlichen Gemeinde Anschluss, auch weil er selbst aktiv beim Kindergottesdienst und in der Jugendarbeit hilft.
Wenn er nicht in der Kirche ist, büffelt Johannes, um seinen Schulabschluss nachzuholen.
Das Fachabitur legt er mit einem Einserschnitt ab.
Zu den Klängen von Stand Up for the Champions wird er als Jahrgangsbester ausgezeichnet.
Johannes strahlt, doch am allermeisten freut er sich darüber, dass seine Eltern diesen Moment miterleben.
Sie sitzen direkt vor ihm, so wie damals im Gerichtssaal.
Aber diesmal weint seine Mama nicht. Sie ist stolz.
Mit dem Abi in der Tasche stehen Johannes viele Türen offen.
Doch er weiß genau, was er will. Theologie studieren.
Und noch etwas liegt ihm am Herzen. Aufklären.
Und so geht er noch während seines Studiums mit seiner Geschichte an die Öffentlichkeit
und hält in ganz Deutschland Vorträge gegen Rechtsextremismus.
Ihm ist es wichtig zu zeigen, dass sich Menschen ändern können.
Heute lebt Johannes in Frankfurt und arbeitet als wissenschaftlicher Mitarbeiter
an der Philosophisch-Theologischen Hochschule St. Georgen.
Seinen ehemaligen Kumpel Kevin hat er seit der Gerichtsverhandlung vor 25 Jahren nie wieder gesehen.
Nach seiner Haft wurde Kevin immer wieder wegen schwerer Gewalttaten verurteilt
und ist mittlerweile einer der führenden Köpfe der norddeutschen Rechtsextremen.
Eine Szene, mit der Johannes nichts mehr zu tun haben will.
Die Zeit als Teenager war das dunkelste Kapitel seines Lebens.
Damals war Johannes ein Straftäter, der Hass verbreitete und einen Menschen getötet hat.
Heute predigt er Nächstenliebe, Toleranz und Akzeptanz.
Damit Werner nicht vergessen wird, steht in Eschede seit 2013 ein Gedenkstein vor der Kirche.
Opfer rechtsextremer Gewalt steht darauf.
Für den Mann, der sich Johannes Hass entgegenstellte und dafür am Ende mit seinem Leben bezahlte.
Also ich habe das natürlich eben so süffisant gesagt mit den Tabletten und so.
Das ist für mich halt eine Welt, in der ich nicht lebe, wenn jemand sagt, ich höre die Stimme Gottes.
Aber ich finde es natürlich toll, was auch immer er da gehört hat, dass ihn das offenbar so bewegt hat, tief im Inneren,
dass er sein ganzes Leben danach und auch offenbar ja seinen Charakter umgestellt hat.
Und ja gleichzeitig dann aber natürlich auch in dem Moment einfach einen Ersatz gefunden hat für die Werte, die er vorher vertreten hat und auch für die Gemeinschaft, der er vorher angehörte.
Denn das ist ja auch ein großer Teil, warum sich Menschen Religion zuwenden, ist dieses große Verbundenheitsgefühl mit anderen und auch sich als Teil von etwas Größerem zu fühlen.
Und das hatte er ja vorher auch in dieser Gruppe.
Und das hat jetzt natürlich aber eine ganz andere Qualität, wendet sich sozusagen der guten Seite dem Licht zu.
Und gerade für so Teenager wie Johannes, die da so Abwege kann man jetzt eigentlich ja gar nicht mehr sagen, weil der sich ja schon völlig auf dem falschen Pfad befunden hat,
die dann vielleicht auch in ihrem Leben schon mit einigen Schicksalsschlägen dealen mussten und sich fragen, was mache ich hier auf der Welt eigentlich, wo ist mein Platz überhaupt,
bietet Religion natürlich eine Antwort darauf.
Ja.
Und deswegen bin ich sowieso ein Fan davon, ja.
Also auch wenn es mit mir selbst persönlich gar nichts zu tun hat, aber wenn man irgendwas für sich findet, durch das man sich irgendwie geborgen fühlt oder beschützt oder weniger alleine,
dann ist das ja auch eine Art Begleitung und Stütze für das Leben, durch das man geht.
Ja, und bei ihm war es ja jetzt auch nicht nur der Glaube, der ihm so einen Sinn im Leben gegeben hat, sondern im Nachhinein auch dieses, ich kläre jetzt auf, ich möchte zeigen, dass Menschen sich ändern können und so weiter.
Und damit hilft er ja im Zweifel vielen anderen, ja, Jugendlichen oder jungen Männern, die sich irgendwie auf dem falschen Weg befinden oder sich im Gefängnis schlimmstenfalls wiederfinden und vielleicht dann durch ihn motiviert sind, sich auch zu ändern.
Ja, na, und ich meine, der hat auch einiges wieder gut zu machen, ja.
Also der hat eine riesige Schuld auf sich geladen und sich da dann wenigstens irgendwie geläutert zu zeigen und versuchen, andere davor zu bewahren.
Ist ja eine gute Sache, es gibt ja genug Existenzen, die zugrunde gehen nach so einer Tat in so einem jungen Alter.
Ja, und nicht nur durch so eine Tat, sondern auch durch Jahre im Gefängnis, ne.
Ja, ja.
Und ich meine, Johannes Leben in Haft hätte ich jetzt auch noch viel länger erzählen können, ne.
In viereinhalb Jahren passiert natürlich viel, aber dafür hatte ich jetzt halt nicht je die Zeit.
Wer sich aber dafür interessiert, dem lege ich sein Buch ans Herz.
Das heißt, vom Saulus zum Paulus, Skinhead, Gewalttäter, Pastor, meine drei Leben.
Und hier muss ich auch einmal festhalten, dass das natürlich jetzt auch einer meiner Hauptquellen war.
Heißt, Johannes Weg in und aus der rechten Szene gehen vor allem auf seine eigenen Worte zurück.
Und so ist das ja bei solchen Quellen immer.
Gilt einfach im Hinterkopf zu haben.
Also ehrlicherweise fand ich, hat er sich für meinen Geschmack, vor allem als Jugendlicher, ein bisschen zu passiv dargestellt.
Also natürlich hat er irgendwie Anschluss gesucht und war vielleicht auch leichter erreichbar als jetzt andere Jugendliche für diese rechte Ideologie.
Aber natürlich war es auch eine Entscheidung von Johannes da.
Na klar, ja, auf jeden Fall.
Ja, aber in dem Buch wird eben auch viel ausführlicher erzählt, wie hart die Zeit im Gefängnis war.
Und dass er natürlich auch immer mal wieder so Rückfälle in Anführungszeichen hatte.
Und das schon immer wieder eine neue Entscheidung war dafür.
Ich will mich jetzt bessern.
Ich will jetzt doch noch irgendwie einen Sinn im Leben finden.
Und was Johannes ja nach der Entlassung geholfen hat, das war ganz klar diese neue Kirchengemeinde.
Also die hat ihn aufgefangen.
Und das ist in Johannes' Fall jetzt ganz allein aus seiner eigenen Motivation heraus passiert, weil er eben schon einen Haft zu Gott gefunden hat.
Aber für Menschen, die nicht allein schaffen, sich wieder in die Gesellschaft einzugliedern, gibt es auch nach der Entlassung noch Resozialisierungsmaßnahmen.
Also es ist jetzt nicht so, dass man dann sagt Tschüss und viel Glück, du stehst jetzt alleine da, sondern da gibt es auch noch Unterstützung.
Und zwar in Form von der sogenannten freien straflegeligen Hilfe.
Das sind in der Regel Vereine, die den Entlassenen dann dabei helfen, eine Wohnung zu finden oder einen Job zu finden.
Aber auch bei so Behördengängen helfen und gucken, dass sie zum Beispiel weiterhin zur Therapie gehen.
Und davon hat ja auch Johannes profitiert.
Also über so einen Verein hat er eine Wohnung bekommen.
Und er wurde ja auch von dem straffälligen Helfer bei seiner Entlassung abgeholt und zu der Wohnung gebracht und so weiter.
Und diese Hilfe ist freiwillig, aber es gibt auch draußen verpflichtende Resozialisierungsmaßnahmen und zwar in Form von BewährungshelferInnen.
Das sind Menschen, die werden verurteilten StraftäterInnen zur Seite gestellt, wenn die Vollstreckung der Strafe oder ein Rest der Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird oder wenn Führungsaufsicht angeordnet wird.
Und die BewährungshelferInnen helfen dann im Alltag, aber die überwachen auch.
Also die zum Beispiel, ob die diese Auflagen einhalten, also ob man zum Beispiel weiter zur Therapie geht oder sich einer bestimmten Person nicht nähert, der man sich nicht nähern darf.
Die Führungsaufsicht wird übrigens bei denjenigen angeordnet, die ihre Strafe komplett abgesessen und eine ungünstige Sozialpoknose haben.
Also wo das Gericht denkt, hier müssen wir auch weiterhin noch darauf schauen, dass nichts passiert.
Genau, also das wird so in Deutschland gemacht, um eben dieses oberste Ziel des Vollzugs, also laut Bund zu erreichen, die Resozialisierung.
Und wir haben uns jetzt natürlich gefragt, klappt das denn eigentlich?
Und die Antwort ist, naja, naja.
Also es gibt eine Untersuchung vom Max-Planck-Institut aus dem Jahr 2020 und laut der werden mehr als ein Drittel der Haftentlassenden innerhalb von drei Jahren erneut straffällig.
Und Jugendliche weisen mit über 40 Prozent die höchste Rückfallrate auf, die über 60-Jährigen mit 15 Prozent die geringste.
Und das finde ich irgendwie schon interessant, weil wir haben ja auch extra dieses Jugendstrafrecht, was mehr auf Erziehung ausgelegt ist, was auch geringere Freiheitsstrafen bedeutet und so.
Weil man das natürlich weiß, dass Jugendliche, die schon so früh inhaftiert werden, offenbar weniger Möglichkeiten haben, aus dieser Spirale wieder rauszukommen.
Und was aus der Untersuchung noch hervorging, ist, dass Frauen deutlich seltener rückfällig werden als Männer.
Und die Rückfälligkeit, die hängt auch davon ab, wegen was die StraftäterInnen verurteilt wurden.
Also die niedrigste Rückfallrate haben mit 16 Prozent die, die wegen Tötungsdelikten verurteilt wurden.
Also die Leute, um die es in unserem Podcast vor allem geht.
Im Gegensatz dazu wurde etwa die Hälfte der StraftäterInnen, die wegen eines Raubdelikts oder wegen einer schweren Form des Diebstahls verurteilt wurden, wieder straffällig.
Und was an der Stelle noch wichtig ist, diese Rückfallquote erfasst nicht, auf welche Art die Entlassenen wieder straffällig werden.
Das heißt, auch wenn jemand, der jetzt wegen Mordes verurteilt wurde, zum Beispiel nur in Anführungsstrichen beim Fahren oder Führerschein erwischt wird, gilt er oder sie als rückfällig.
Und das heißt also auch, nicht alle Rückfälligen landen wieder im Gefängnis.
Genau. Ich sitze ja gerade aktuell wieder an der Produktion von den Schuld- und Sühne-Dokus.
Und da hatten wir Zahlen vom Bundesjustizministerium, auch zur Rückfälligkeit von StraftäterInnen.
Und die hatten so einen zwölfjährigen Beobachtungszeitraum, haben aber die Personen immer nur drei Jahre beobachtet.
Also insgesamt ging diese Untersuchung zwölf Jahre, aber drei Jahre beobachtet.
Da sind circa 37 Prozent von den Personen, die Tötungsdelikte begangen haben, rückfällig geworden.
Aber nur 0,5 Prozent auch wieder mit einem Tötungsdelikt.
Also es ist ja jetzt wirklich nicht sonderlich viel, wenn wir jetzt von den schlimmsten Delikten ausgehen.
Aber es ist natürlich ein Problem, dass mehr als jede dritte Person nach einer Gefängnisstrafe wieder eine Straftat begeht.
Und das zeigt natürlich auch, dass Resozialisierung im Gefängnis dann oft scheitert.
Und das, obwohl das Ganze wirklich richtig teuer ist.
Also der Staat buttert richtig viel Geld in den Strafvollzug.
Jedes Jahr etwa vier Milliarden Euro.
90 Prozent davon kriegen die Gefängnisse und 10 Prozent die ambulanten Resozialisierungsangebote.
Also die Gefängnisse sind richtig teuer.
Dafür kann man ja sagen, dass eine Resozialisierung in vielen Fällen dann eben doch nicht klappt.
Und die Gefängnisse sind dabei auch gerade das Problem, wie uns der Jurist Professor Bernd Melleke erklärt hat,
der als der Experte auf dem Gebiet des Strafvollzugs gilt und 2012 das Bundesverdienstkreuz für seine Reform des deutschen Strafvollzugs verdienen bekommen hat.
Also es sind künstliche Welten, die 24 Stunden am Tag reguliert sind.
Und so ist das Leben in Freiheit ja erfreulicherweise nicht.
Das heißt, da kann ich über alles bestimmen, was ich tagsüber mache.
Und insofern ist das genaue Gegenteil vom Gefängnis, ist das Leben in Freiheit.
Das ist im Grunde genau die gegenteilige Welt.
Und deswegen kann ich in dieser Welt unter Zwang, wo alles reglementiert ist,
nicht das einüben, was ich draußen in der totalen Freiheit praktizieren soll.
Das ist der Grundwiderspruch, dass das Gefängnis versucht,
die Lebensverhältnisse anzugleichen an die Lebensverhältnisse draußen und das geht prinzipiell so jedenfalls nicht.
Genau, dieser Angleichungsgrundsatz, den du eben schon angesprochen hast, also dass das Leben im Gefängnis, dem Leben draußen, soweit wie möglich ehnen soll, wird ja de facto nicht umgesetzt.
Also wie wollen die Gefangenen lernen, eigenverantwortlich zu leben und selbstständig zu sein, wenn alles für sie gemacht wird.
Also die werden morgens geweckt, müssen halt auf keine Uhrzeiten achten, kriegen die Wäsche gewaschen, die Essen gekocht und so weiter.
Und klar, im Gefängnis, wo hunderte Personen sind, hat das organisatorische Gründe, aber natürlich auch Sicherheitsgründe,
weil man die Allgemeinheit vor diesen Menschen schützen will, aber auch die voreinander.
Aber es steht dem Grundsatz ja ganz klar im Weg.
Unser sehr geschätzter Kollege Nicole Jubitsch, mit dem wir abseits von Mordlust seit einiger Zeit an anderen Projekten arbeiten,
hat für Deutschlandfunk Kultur eine Gefängnisinsassin getroffen.
Und die hat ihm erzählt, dass in Haft eigentlich das Gegenteil von Resozialisierung passiert.
Also Stichwort Haftschäden, die es laut Gesetz ja eigentlich auch zu minimieren gilt.
Sie hat Nicole erzählt, dass sie in der JVA nicht nur die Hoffnung, sondern auch ihr Vertrauen und ihre Kommunikationsfähigkeit verloren hat.
Aber zum Beispiel auch so praktische Sachen, also wie zum Beispiel die Fähigkeit, mit Geld umzugehen oder einfach nach Hilfe zu fragen.
Was ich daran jetzt besonders interessant fand, ist, dass sie gesagt hat, dass man irgendwann nur noch sich selbst sieht.
Also dass man quasi wie so eine Art Insel in Haft wird.
Ja, einmal das. Aber was ja auch passieren kann im Gefängnis ist, dass man noch mehr Probleme bekommt, als man vielleicht draußen hatte.
Also es gibt Menschen, die im Gefängnis zum ersten Mal mit Drogen in Kontakt kommen oder die sich da radikalisieren.
Also sei es jetzt politisch oder religiös.
Und was man ja auch nicht unterschätzen darf, ist, dass das Gefängnis nicht nur eine Fantasiewelt ist, sondern ja auch eine extrem gewaltvolle, die durch eine bestimmte Hackordnung geprägt ist.
Und wenn du neu bist, dann geht es erstmal oft darum, seinen Platz in dieser Gefängnisgesellschaft zu finden und sich Respekt zu verschaffen oder vielleicht auch einfach nur aufzupassen, nicht der unterste oder die unterste in der Nahrungskette zu werden.
Was dann ja im Zweifel für die Betroffenen erstmal wichtiger ist, als jetzt an die Zukunft zu denken und sich mit der eigenen Resozialisierung zu beschäftigen.
Ja, und ich meine, das kann man ja auch irgendwie verstehen, also wenn man sich nicht richtig auf das Leben draußen vorbereiten konnte, dann ist es auch mit sowas wie der freien straffälligen Hilfe jetzt nicht getan unbedingt, ne?
Ja.
Und sowas wie zum Beispiel eine Bewährungshilfe, die bekommen auch nicht alle Personen.
Und abgesehen davon sind diese BewährungshelferInnen auch total oft überlastet.
Der NDR spricht in einem Artikel von einer halben Stunde Zeit im Monat pro entlassene Person.
Und wie frustrierend ist das, weil viele Entlassene, die schaffen das halt nicht, eine Wohnung zu finden oder Arbeit.
So auch eine Ex-Gefangene, mit der Nicole gesprochen hat.
Bei ihr ist es so, sobald sie halt ihr Führungszeugnis vorzeigen muss, sagt sie, wird sie abgelehnt, egal ob bei der Job- oder Wohnungssuche.
Sie nennt das Brandmal-Häftling.
Ja, und dabei ist vor allem eine Arbeit zu finden für die Resozialisierung extrem wichtig.
Fabian Herbert, der bereits seit über 30 Jahren als Sozialarbeiter tätig ist und Ex-Inhaftierten hilft, zurück ins Leben zu finden,
Er sagt sogar, dass eine Arbeit der wichtigste Faktor für eine erfolgreiche Resozialisierung ist.
Denn wenn man keine Arbeit hat, kein Geld verdient, dann ist es natürlich viel leichter, in alte Muster zu verfallen und wieder auf eine schiefe Bahn zu geraten.
Ja, und dadurch dann im Zweifel auch an Geld halt wieder zu kommen.
Genau, und das haben wir auch eben gehört.
Besonders werden die wieder straffällig, die eben Raub- oder Diebstahldelikte schon vorher begangen haben.
Aber abgesehen von Geld bringt ein Job natürlich auch Struktur und Routine in den Alltag.
Und für einige, wie für mich zum Beispiel, ist es auch der Sinn des Lebens.
Es gibt ein Modellprojekt aus Hamburg, bei dem unser Experte Professor Melike mitgearbeitet hat.
Und das zeigt auch nochmal, wie wichtig so eine engmaschige Betreuung eigentlich wäre, vor allem nach der Entlassung.
An der JVA Billwerder wurde 2014 nämlich die Fachstelle Übergangsmanagement eingeführt.
Und da funktioniert das so, dass Inhaftierte sechs Monate vor ihrer Entlassung auf das Leben in Freiheit vorbereitet und sechs Monate danach bei ihrem Alltag unterstützt werden.
Da gibt es dann auch sowas wie Suchthilfe und sowas wie Schuldenberatungsstellen.
Und dieses Projekt hat gezeigt, dass durch diese Art der Betreuung die Rückfallquoten dann auch tatsächlich reduziert werden können.
Und das führt dazu, dass seit 2019 alle Inhaftierten in Hamburg ein Recht auf dieses Übergangsmanagement haben.
Das wurde so im Hamburger Resozialisierungsgesetz beschlossen.
By the way, die wenigsten Bundesländer haben überhaupt so ein Resozialisierungsgesetz.
Genau, weil wir haben ja eben schon gehört, das ist jetzt Ländersache seit 2006.
Und viele haben eben kein Resozialisierungsgesetz.
Einige Bundesländer hängen nämlich den Schutz der Allgemeinheit in ihrer Umsetzung des Vollzugs höher an als die Resozialisierung.
Da fragt man sich doch, warum eigentlich das oder das?
Weil Resozialisierung ist ja auch Schutz der Allgemeinheit, wie wir wissen jetzt.
Naja, so oder so, das Problem ist die Umsetzung dieser engmaschigen Betreuung am Ende.
Weil um so ein Projekt wie in Hamburg dann auch umsetzen zu können, ist halt viel zu wenig Personal da.
Aber es hat halt eben auch gezeigt, wenn es das Personal geben würde, dann kann so eine Resozialisierung auch gelingen.
Und deshalb ist Professor Melike, wie viele andere ExpertInnen, auch generell für mehr ambulante Hilfe.
Ja, die Bewährungshilfe ist ja doppelt so erfolgreich wie der Strafverzug.
Und sie kostet, wenn man mal die Personalkosten sich anschaut, ein Zwanzigstel dessen, was der Vorzug kostet.
Also ich bin ja sehr stark für die Ausweitung und Ausbau der Bewährungshilfe.
Das sind Sozialarbeiter, die sehr viel Erfahrung haben im Ongang mit starkfälligen Menschen.
Die begleiten sie dann auch.
Im Grunde sind sie die Berater, aber gleichzeitig eben auch die Kontrolleure.
Und das ist das, diese Mischung von sozialer Begleitung und sozialer Kontrolle.
Das ist das, was die Romanten überwiegend brauchen auch.
Was die Gefängnisse an sich angeht, könnte man sich auch an den Gefängnissen unserer skandinavischen Nachbarn orientieren.
Norwegen zum Beispiel ist seit einer Reform in den 90ern stark auf Resozialisierung ausgerichtet.
Da müssen die Gefangenen beispielsweise schon am ersten Tag in Haft selbst für ihre Wäsche und den Haushalt sorgen.
Und in einem mehrstufigen System können sie in einen offenen Vollzug wechseln, wenn sie sich gut benehmen sozusagen.
Also schrittweise bis hin zu einem gemeinschaftlichen Wohnen in sogenannten Halfway Houses als letzter Schritt dann vor der Rückkehr in Freiheit.
Oder in Dänemark, da habe ich ja in unserem Länderspezial von diesem humansten und resozialisierendsten geschlossenen Gefängnis der Welt erzählt.
Das ist nicht ein Begriff, den ich mir ausgedacht habe.
Und dieses Gefängnis, das sieht ja aus wie so ein riesiger Unicampus mit großem Fußballplatz, Turnhalle, Kirche hatten die auch.
Und das war drinnen auch in so WGs aufgeteilt, also ohne Gitter an den Fenstern.
Auf diese Weise sieht man, dass in diesen Ländern zumindest die Grundsätze, die bei uns im Strafvollzugsgesetz stehen, besser umgesetzt werden als bei uns.
Und solche WGs, die gibt es ja in Deutschland auch schon, aber halt nur im Jugendvollzug.
Wir wissen ja jetzt, Jugendliche werden besonders häufig rückfällig und für die gibt es auch sogenannte freie Formen des Strafvollzugs, wie halt eben solche Wohngemeinschaften, in denen sie dann unterkommen können, wenn sie dann auch bereit sind, an sich zu arbeiten.
Und das ist ja ein ganz wichtiger Faktor bei der Resozialisierung.
In Vorbereitung auf diese Folge haben wir auch mit der Doktorin Claudia Groß gesprochen.
Sie ist Psychotherapeutin und Leiterin der Justizvollzugsanstalt Erlangen.
Und sie hat uns erklärt, dass wenn jemand einen Sinn für sich gefunden hat, also weiß, wo will ich eigentlich hin mit meinem Leben und wie möchte ich leben, dass das sehr dabei helfen kann, einen Weg aus der Kriminalität zu finden.
Weil, wenn man eine sinnstiftende Lebensorientierung hat, und das hat man ja zum Beispiel an Johannes gesehen, verfolgt man in der Regel auch eher langfristige Ziele, die nur erreicht werden können, wenn man nicht wieder ins Gefängnis muss.
Und so ein Lebenssinn muss ja jetzt nicht unbedingt mit Glauben zusammenhängen.
Genauso gut kann man seine Berufung irgendwie in der Familie finden.
Also zum Beispiel, wenn ein Täter während der Haft Vater wird, dann kann das seinem Leben einen Sinn geben und dazu führen, dass er irgendwie ein gutes Vorbild sein möchte.
Aber es ist eben nicht jede, beziehungsweise jeder Entlassene bereit, sich zu ändern.
Und was mit solchen Menschen passiert, hat uns unsere Expertin so erklärt.
Es gibt unbehandelbare, auch hochgefährliche Täter, bei denen es dann letztendlich um langfristige und manchmal auch lebenslange Sicherungsmaßnahmen geht.
Wird ein Straftäter, den man noch als gefährlich einschätzt, entlassen, können eine Vielzahl von Weisungen greifen.
In bestimmten Fällen kann noch eine sogenannte elektronische Aufenthaltsüberwachung, umgangssprachlich Fußfessel in Betracht kommen.
Es gibt aber auch bei einer entsprechenden Verurteilung Gefangene, die nach Beendigung ihrer Straftat in die sogenannte Sicherungsverwahrung gehen.
Oder Gefangene mit lebenslanger Freiheitsstrafe, die aufgrund ihrer Gefährlichkeit auch nach einer Mindestverbüßdauer nicht entlassen werden.
Also das heißt, Inhaftierte müssen sich natürlich auch ändern wollen und dieses straffreie Leben wollen.
Sonst funktioniert die Resozialisierung natürlich nicht.
Aber Resozialisierung ist halt eben keine Einbahnstraße.
Also es liegt nicht nur an den Gefangenen selbst, sondern auch an den Gesetzgebenden, den einzelnen Bundesländern, die ihre Gesetze reformieren sollten.
Mehr Geld, mehr Personal.
Und, und das ist hier uns mit Mordlust ja auch immer ein Anliegen, auch wir als Gesellschaft müssen bei der Resozialisierung mitmachen, sage ich jetzt mal.
Das heißt auch, dass ehemalige StraftäterInnen, die ihre Strafe abgesessen haben und sich eben bessern wollen und sich geändert haben, nicht von uns stigmatisiert werden.
Sondern, dass wir halt versuchen, die Tat und die Vergangenheit von dem Täter oder der Täterin von jetzt zu trennen.
So, dass sie zum Beispiel auch Chancen auf dem Wohnungsmarkt oder auf dem Jobmarkt haben.
Und für uns als Presse ist das natürlich auch wichtig, was auch ein Grund ist, weshalb wir die Namen in den meisten Fällen ändern.
Damit auch solche Leute eine wirkliche zweite Chance bekommen, wenn sie wieder freigelassen werden.
Ja, weil wenn es heißt, wieder Eingliederung in die Gesellschaft, dann muss man als Gesellschaft auch aufmachen und diese Menschen dann auch zurück in die Gemeinschaft lassen.
Damit sind wir am Ende und nächste Woche geht es hier weiter.
Wie gesagt, mit einem zweiten Podcast und bei Mordlust mit einer der größten Entführungsgeschichten aus Deutschland.