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#40 Zuhause nicht sicher

Wir haben euch in der letzten Folge von den Einbrechern erzählt, die durch die Tür nicht reingekommen sind und dafür dann den Weg durch die Wand gewählt haben.
Es tut uns sehr leid, wir hängen mit dem Bild dazu etwas hinterher. Es wird nachgereicht.
Ja, und der Grund ist, die Freundin, die dort wohnt, die möchte das nicht, dass wir das veröffentlichen, weil sie Angst hat, dass das noch mehr Einbrecher oder Einbrecherinnen auf die Idee bringt, bei ihr durch die Wand zu gehen.
Sie zieht aber am 1. März aus. Das heißt, ab da dürfen wir es posten und das machen wir dann auch.
Ja, ist ja auch irgendwie verständlich. Auf jeden Fall habe ich aufgrund dieser Geschichte mit einigen Freunden über ihre Einbruchserfahrung geredet.
Und der Tante eines Freundesfreundes ist folgendes passiert. Sie wacht nachts auf, weil sie hört, dass jemand in der Wohnung ist und bleibt halt vor Angst erstarrt im Bett liegen.
Dann kommt der Einbrecher ins Schlafzimmer. Sie tut, als würde sie schlafen und er nimmt sich einen Stuhl, setzt sich an ihr Bett und flüstert, ich weiß, dass du nicht schläfst.
Oh mein Gott.
Oh Gott.
Ja.
Oh Gott, was hat sie dann gemacht?
Nichts.
Sie hat so getan, als würde sie schlafen.
Soweit ich weiß schon.
Oh Gott.
Und ich habe auch gestern nochmal nachgefragt. Also diese Einbrecher, die dann da waren, die sind irgendwann gegangen und sie wurden auch nicht gefasst.
Ich denke ja auch, dass das eine gute Strategie ist, so zu tun, als würde man schlafen. Also ich kenne auch jemanden, der das genauso gemacht hat. Ich frage mich nur, ob ich das könnte.
Ich würde einfach sterben vor Angst.
Ja, ich habe mir letztens auch überlegt, was man machen sollte, weil bei uns in der Wohnung in London hatte nachts, dreimal hat es da geklingelt. Und beim zweiten Mal dachte ich mir schon so, oh Gott, das ist nicht gut. Da will jetzt gleich jemand einbrechen.
Dann bin ich erstmal runter ins Wohnzimmer und habe den Laptop geholt, weil wir gerade eine Folge aufgenommen hatten und ich Angst um die Daten hatte, dass jemand den Laptop mit dem und dann ist die Folge weg.
Erst mal die Folge, sicher.
Alles für Mordlust.
Ja, und dann hat es nochmal geklingelt. Und dann habe ich halt meinen Freund geweckt, der scheinbar seelenruhig schlafen kann, wenn es nachts dreimal klingelt. Und meinte halt so, was machen wir, wenn da jemand kommt? Wir können uns ja gar nicht verteidigen.
Wir haben ja nichts hier. Und dann habe ich wohl auch meine Angst auf ihn projiziert, weil dann ging er runter in die Küche und kam dann mit einem Messer, einer Schere und einer Glasflasche zurück. Und dazu muss man sagen, wir haben die stumpfesten Ikea-Messer, die es gibt, aber die lagen dann halt neben dem Bett. Ja, aber dann sind wir halt wieder eingeschlafen und die Schere war, weil er dann dem Kerl die Langfinger
abschneiden wollte. Oder was wollte er damit machen?
Ich weiß es auch nicht. Es hätte auf jeden Fall überhaupt nichts genutzt. Aber am nächsten Tag haben wir uns einen Baseballschläger bestellt und der steht seitdem neben dem Bett.
Also Baseballschläger finde ich eigentlich ehrlich gesagt eine unnütze Waffe. Also kann man den so schwingen und ist das wirklich eine Verteidigungsstrategie?
Also ich meine, meine Oma hat auch so neben ihrem Bett so ein Knüppel, ja. Ist jetzt kein Baseballschläger, aber so ähnlich. Und ich meine, was würdest du dir denn sonst da hinlegen?
Also ich habe ja einen Kuhfuß unter meinem Bett. Zum Beispiel. Und noch einige andere Sachen, die ich nicht erzählen möchte jetzt hier. Aber es ist ja echt eine berechtigte Frage. Wie verteidigt man sich, wenn jemand nachts ins Haus einsteigt, wenn man es nicht schafft, so zu tun, als würde man schlafen?
Ja, und darum soll es hier ja auch heute gehen. Und damit herzlich willkommen zu Mordlust. Einem True Crime Podcast von Funk, von ARD und ZDF. Wir reden hier über wahre Verbrechen und ihre Hintergründe. Mein Name ist Paulina Kraser.
Und ich bin Laura Wohlers. In jeder Folge von uns beleuchten wir ein spezielles Thema. Und dazu erzählen wir zwei wahre Kriminalfälle nach, diskutieren die und sprechen auch mit ExpertInnen.
Wir reden hier auch manchmal ein bisschen lockerer miteinander. Das hat nichts mit einer fehlenden Ernsthaftigkeit dem Thema gegenüber zu tun. Das ist so eine Art Comic Relief für uns, damit wir auch alle mal durchatmen können. Das ist aber natürlich nie despektierlich gemeint.
Heute geht es um, ihr habt es wahrscheinlich schon erraten, Einbrüche.
Also die Menschen, die jetzt bei deiner Freundin durch die Wand in die Wohnung eingestiegen sind, die waren ja jetzt nicht gerade unauffällig, aber sie waren wenigstens nicht dumm.
Es gibt nämlich auch ziemlich viele dumme Einbrecher und Einbrecherinnen. Und zwar gab es mal in Deutschland einen Einbrecher, der im Schornstein stecken geblieben ist.
Also der wollte durch den Schornstein und der war aber zu dick. Und da musste er selbst die Polizei rufen.
Es gab auch mal einen Einbrecher, der seinen Ausweis am Tatort vergessen hatte.
Mein Favorit ist aber ein Einbrecher aus dem amerikanischen Oak Hill. Und zwar wurde der gefasst, als er sich im Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses aufhielt.
Und er flog auf, weil das Paar, das dort wohnte, zurückgekehrt ist. Und der Mann, der Frau, einen Witz erzählte. Und der Einbrecher dann richtig doll anfangen musste zu lachen.
Da kann man sich doch mal beherrschen. Oder was war das für ein Witz? Weißt du, was das für ein Witz war?
Wahrscheinlich der schielende Richter.
Genau.
Kommen wir zu einem Einbrecher, der leider nicht rechtzeitig aufgeflogen ist.
Mein Fall erzählt von einer Angst, die wohl jede Frau schon einmal gespürt hat.
Und von einem Zufall, der mindestens drei Menschen vor einem wahrgewordenen Albtraum rettet.
Die Namen habe ich geändert.
Es ist ein lauer Sommerabend im Juli 2000.
Gegen 8 Uhr bringt Saskia ihren Sohn ins Bett.
Sie muss Philipp alleine Gute Nacht sagen, denn seit einem Dreivierteljahr lebt sie von ihrem Mann und dem Vater des Kindes geschieden.
Philipp und Saskia wohnen jetzt alleine in der Zweieinhalbzimmerwohnung im ersten Stock einer Großwohnanlage in Laatzen, in der Region Hannover.
Saskias Ex ist schon zwei Monate nach der Scheidung zu seiner neuen Freundin nach Goslar gezogen.
Gerade war der sechsjährige Philipp zwei Wochen dort.
Weil er noch nicht zur Schule geht, ist so ein langer Aufenthalt beim Papa noch möglich.
Am Mittag hatte die neue Partnerin ihres Ex den Jungen dann zurück nach Hannover gebracht.
Aber nicht direkt zu Saskia.
Sie und die Neue verstehen sich nicht sonderlich gut, sondern zur Oma.
Philipp war dann noch ein paar Stunden bei Saskias Mutter.
Jetzt ist er endlich wieder bei ihr.
Und als er so in ihren Armen liegt, ist sie sehr glücklich, ihn bei sich zu haben.
Die 38-Jährige liest ihm dann noch ein paar Seiten aus seinem Lieblingsbuch vor.
So wie sie es immer macht.
Um neun Uhr klappt sie das Buch zu und gibt Philipp einen Gute-Nacht-Kuss.
Danach spült sie noch das Geschirr vom Abendessen ab und setzt sich vor den Fernseher.
Sie schaut einen Film und gönnt sich eine Tafel Schokolade, ihre Lieblingssorte mit Mandeln.
Als der Fernsehfilm zu Ende ist, satt sie noch ein bisschen durch die Programme, bis sie bei einem Boulevardmagazin hängen bleibt, in dem ein Bericht über das sogenannte Balkonmonster läuft.
Das Balkonmonster, so nennt die Presse einen Serienvergewaltiger, der schon seit November Jagd auf Frauen in Hamburg und Hannover macht.
Der Mann ist bereits in mehrere Wohnungen eingebrochen, oft über dem Balkon, immer nachts und immer mit einer schwarzen Maske über dem Kopf.
Er hat die Frauen, allesamt allein lebend, im Schlaf überrascht, sie gefesselt, geknebelt, ihre Augen und ihren Mund mit Klebeband zugeklebt, mit dem Leben bedroht und vergewaltigt.
Und als sei das noch nicht genug, hat er seine Opfer danach auch noch ausgeraubt, sie gezwungen, ihm die Geheimzahl ihrer EC-Karten zu geben.
Die Polizei konnte zwar bisher einige Spuren sichern, darunter auch Sperma, aber da der Mann in keiner polizeilichen Kartei registriert ist, bringt das die BeamtInnen erstmal nicht weiter.
Sie gehen aber davon aus, dass der Täter seine Opfer vorher gründlich ausspioniert und ihre Gewohnheiten studiert hat.
Deshalb hoffen sie auf die Mithilfe der Bevölkerung, weshalb sie bereitwillig Interviews geben.
Aber auch in diesem Fernsehbeitrag wird erneut verkündet, dass es immer noch keine heiße Spur gibt und die Frauen in Norddeutschland weiter Angst haben müssen,
dass sie die Nächsten sein könnten, die nächtlichen Besuch vom Balkonmonster bekommen.
Saskia schaltet den Fernseher aus und legt sich gegen Mitternacht ins Bett.
Sie ist schon fast eingeschlafen, als die Tür zu ihrem Schlafzimmer aufschwingt.
Saskia bleibt ruhig, es kann nur ihr Sohn sein.
Und so ist es.
Philipp schlüpft zu ihr unter die Bettdecke und kuschelt sich fest an sie.
Die zwei Wochen Liebesentzug waren wohl nicht nur für die Mutter schwer zu ertragen.
Saskia liegt noch eine Weile wach.
Sie grübelt über ihr Leben, über die gescheiterte Ehe, ihren Ex und seine neue Partnerin.
Sie erinnert sich an Urlaubsreisen, die sie als Familie gemeinsam erlebt haben
und nimmt sich fest vor, nächstes Jahr im Sommer genug Geld gespart zu haben,
um mit Philipp wieder in den Urlaub fahren zu können.
Mit der Vorfreude auf schönere Tage schläft Saskia schließlich ein.
Um Viertel nach zwei wird sie wieder geweckt.
Das Licht ist an.
Saskia ist verwirrt.
Dann sieht sie plötzlich eine Gestalt vor sich.
Ein Mann mit schwarzer Maske.
Auch Philipp ist wach.
Beide sind wie erstarrt, trauen sich nicht zu schreien.
Dann stürzt sich der Fremde auf sie, fesselt und knebelt Saskia,
die mit aller Kraft versucht, sich dem Griff des Mannes zu entziehen.
Als er sie bewegungsunfähig gemacht hat, wendet er sich Philipp zu.
Auch der Sechsjährige wird gefesselt und geknebelt.
Dann trägt der Mann Philipp in sein Kinderzimmer und kommt kurz Zeit später wieder zurück, um Saskia zu vergewaltigen.
Als er endlich fertig ist, zwingt er sie noch, ihm ihre Geheimzahl für die EC-Karte zu geben.
Saskia schafft es nicht mehr, sich dagegen aufzulehnen.
Sie will einfach nur, dass der Mann ihre Wohnung und ihr Leben verlässt.
Als er weg ist, liegt sie noch minutenlang regungslos auf dem Boden.
Sie wünscht sich, an Ort und Stelle zu sterben.
Dann fällt ihr ihr kleiner Sohn ein und ihre Kräfte kommen zurück.
Saskia befreit sich und rennt ins Kinderzimmer.
Um 3.24 Uhr ruft sie die Polizei.
Das Balkonmonster hatte erneut zugeschlagen und es scheint, als würde der Täter langsam eskalieren.
Die BeamtInnen vor Ort sind schockiert über die Kaltblütigkeit.
Dass ein Kind dabei war, war neu. Das hatte es weder in Hamburg noch in Hannover gegeben.
Die Ermittlungsgruppe mit dem Namen Fessel stürzt sich auf die neuen Spuren.
Den MitarbeiterInnen ist mittlerweile klar, dass sie es hier mit einem gefährlichen Serientäter zu tun haben,
der nicht aufhören wird, ehe sie ihn stoppen.
Bei den Befragungen möglicher Zeugen und Zeuginnen haben sie mehr Glück als bei den bisherigen Fällen.
Zwei Menschen aus der Siedlung haben einen Mann gesehen, der nachts fluchtartig den Gebäudekomplex verlassen hat.
Endlich ist es möglich, ein aussagekräftiges Phantombild anzufertigen.
Und als hätte die Kripo jetzt plötzlich eine Glückssträhne,
wird der Mann auch noch beim Geldabheben mit Saskias EC-Karte von einer Überwachungskamera aufgezeichnet.
Allerdings trägt er hier wieder die schwarze Motorradmaske und sieht aus wie direkt aus dem Horrorfilm.
Doch auch diese Aufnahme hilft der Polizei, sich ein besseres Bild vom Täter zu machen.
Jetzt wird nach einem Mann gesucht, der zwischen 25 und 30 Jahre alt und zwischen 1,70 und 1,80 groß ist,
der eine sportliche Figur, kurze dunkle Haare und wässrig blaue Augen hat.
Außerdem soll er ein sehr symmetrisches Gesicht haben.
Wieder wird die Öffentlichkeit um Mithilfe gebeten.
Dazu tritt der Leiter der Ermittlungsgruppe Ralf Zimmermann im Fernsehen auf.
Er wendet sich direkt an mögliche Opfer des Serienvergewaltigers, die sich bisher noch nicht getraut haben, die Polizei einzuschalten.
Nach dem Auftritt melden sich tatsächlich zwei weitere Frauen aus Hannover.
Die eine wurde im Mai, die andere im April Opfer des Balkonmonsters.
Saskia war also nicht das zweite Opfer im Umkreis, sondern bereits das vierte.
Das ändert die Zeitrechnung für die ErmittlerInnen.
Sie waren davon ausgegangen, dass der Täter im Juni von Hamburg nach Hannover gewechselt war.
Denn Anfang Juni hatten sie nachts einen Anruf einer aufgelösten Frau erhalten,
die mehrere Stunden von einem Mann in ihrer Wohnung festgehalten und vergewaltigt wurde,
der eine schwarze Maske trug und über den Balkon eingestiegen war.
Jetzt ist klar, er ist schon länger in der Stadt. Mindestens seit April.
Das Wissen über noch mehr Opfer erhöht die Angst in der Bevölkerung und den Druck auf die Polizei.
Und so arbeiten teilweise bis zu 400 BeamtInnen an dem Fall, sprechen mit AnwohnerInnen,
fahren Streife vor Großwohnanlagen und beobachten Bankautomaten.
Nachdem es aber auch Wochen später keine wirklichen Anhaltspunkte gibt,
wird eine Polizeipsychologin hinzugezogen, die ein Psychogramm,
des Täters erstellen soll.
Das soll der Ermittlungsgruppe helfen, sich ein besseres Bild des Mannes zu machen.
Da er bei den Taten sehr planvoll und überlegt handelt, geht die Profilerin davon aus,
dass es sich bei ihm um eine relativ gebildete und intelligente Person handeln muss.
Seine Brutalität und die Art und Weise, wie er mit seinen Opfern umgeht,
lässt darauf schließen, dass er sich in normalem Kontakt mit Frauen unterlegen fühlt.
Die Psychologin glaubt außerdem, dass der Täter sich nach außen hin freundlich und zurückhaltend gibt
und dass es deshalb sehr schwierig sein wird, ihn zu fassen.
Denn auch wenn Menschen im Phantombild Ähnlichkeiten erkennen,
kann es sein, dass sie nicht auf den Täter kommen, weil sie es ihm halt niemals zutrauen würden.
Als Ralf Zimmermann sich dann Anfang September wieder einmal die Akten vornimmt,
um vielleicht doch noch etwas zu finden, was sie bisher übersehen haben, kommt ihm ein Gedanke.
Die Einbrüche gingen laut aktuellem Ermittlungsstand Ende April in Hannover los
und somit etwa fünf Wochen vor Eröffnung der Expo.
Zu der Zeit waren die Vorbereitungen für die Weltausstellung schon in vollem Gange
und viel mehr Menschen in Hannover als sonst.
Zimmermann vermutet also, dass der Täter im Rahmen der Expo nach Hannover gekommen ist.
Für diese Möglichkeit spricht auch der Fall Saskia.
Ihre Wohnung liegt nicht weit vom Messegelände entfernt.
Als der Ermittlungsleiter seine Vermutungen mit den KollegInnen teilt,
traut sich ein anderer, eine These aufzustellen,
die viele von ihnen bereits im Kopf haben, doch keine aussprechen will.
Aufgrund der präzisen Vorgehensweise und der Fitness des Täters
könnte es sich bei ihm auch um einen von ihnen handeln.
Also um einen Polizisten oder einen Mitarbeiter eines Sicherheitsunternehmens.
Was dafür sprechen könnte, sind die zahlreichen Einsatzkräfte,
die für die Expo nach Hannover bestellt wurden.
Insgesamt umfasst das öffentliche und private Sicherheitspersonal
zu der Zeit 5000 Personen.
Die Ermittlungsgruppe entscheidet sich dafür, sie überprüfen zu lassen.
Zunächst alle Männer bis 40 Jahre, die aus Hamburg und
Umgebung stammen.
Das ist ja wie bei der Serie Unbelievable.
Ihre Dienstpläne werden gecheckt und Personen,
die während der Tatzeiten im Einsatz waren und gesehen wurden, ausgesiebt.
Mitte Oktober kommt es dann zu einem freiwilligen Massenspeicheltest,
zu dem auch 200 Polizisten aufgefordert werden.
Der Täter ist nicht darunter.
Doch nur etwas mehr als eine Woche später kommt Kommissar Zufall, der Kripo, zur Hilfe.
In der Nacht vom 30. auf den 31. Oktober fahren die Polizeibeamten Bolton und Wolters
gemeinsam Streife.
Da es seit einigen Wochen in Hannover immer wieder zu Einbrüchen an EC-Automaten kommt, sollen die beiden
Nachts vor allem Banken im Blick behalten.
Das tun sie und so sehen sie, wie um 0.47 Uhr ein VW-Bus mit der Aufschrift Joker vor einer Sparkassenfiliale hält.
Das Auto steht zwar sachgemäß auf dem Parkplatz, aber es fällt dennoch auf, weil es sehr heruntergekommen ist,
rote dicke Vorhänge vor den Fenstern hängen und ein Hamburger Kennzeichen hat.
Warum braucht ein Hamburger hier so spät noch Bargeld?
Doch erstmal lassen sie den Mann einfach fahren.
Nach einer Weile sehen sie ihn aber wieder.
Offensichtlich fährt der Mann ziellos durch Hannover.
Ein Abgleich des Kennzeichens über Funk ergibt, dass es sich bei dem VW um ein gestohlenes Auto handelt.
Jetzt hängen sich die Polizisten ran.
Als der Fahrer das bemerkt, fährt er immer schneller.
Es kommt zu einer Verfolgungsjagd, bis der Fahrer des VWs plötzlich abbremst und aus dem noch
fahrenden Auto in ein Gebüsch springt.
Bolton und Wolters sprinten hinterher.
Da der Mann sich beim Sprung aus dem Auto verletzt hat, ist er leichte Beute.
Die Polizisten führen ihn zurück zum Wagen und wollen gerade seine Personalien aufnehmen,
als plötzlich die Seitentür des Autos aufgeht.
Eine junge Frau springt heraus.
Ihre Arme sind hinter dem Rücken mit einer Kette gefesselt.
Daraufhin sagt der VW-Fahrer, endlich habt ihr mich erwischt.
Nun ist Schluss.
Der Mann wird auf die Wache gebracht, wo er ein umfassendes Geständnis ablegt.
Nicht nur zu der Frau, die in seinem Auto gefunden wurde.
Ohne es zu wissen, haben die beiden Streifenpolizisten den gefürchtetsten Serientäter Hannovers,
das Balkonmonster, in dieser Nacht ergriffen und zwar auf frischer Tat.
Ich nenne den Täter Wolfram Schmidke.
Er ist 38 Jahre alt und wohnhaft in Hamburg.
Schmidke ist gelernter Maschinenschlosser, arbeitet aber bis zu seiner Verhaftung als Kurierfahrer.
Er war also weder Polizist, noch ist er wegen der Expo nach Hannover gekommen.
Er gilt als freundlicher und hilfsbereiter Mensch, wird für sein bescheidenes Wesen geschätzt.
Er ist sozial integriert, hat Freunde und eine feste Partnerin, mit der er in einer glücklichen Wochenendbeziehung lebt.
Von ihr und seinen Freunden wird er liebevoll Volli genannt.
Keiner von ihnen würde ihm die Taten, die er gestanden hat, jemals zutrauen.
Genauso wenig wie die meisten Anwesenden im Saal des Landgerichts Hannover,
in dem im Juni 2001 der Prozess gegen das Balkonmonster beginnt.
Denn auf der Anklagebank sitzt kein Monster, sondern ein höflicher, junger Mann mit guten Manieren.
Ein Journalist von der Welt sieht in ihm sogar Ähnlichkeiten mit dem erwachsen gewordenen Kinderstar Heinche.
Doch der Schein trügt.
Gleich am ersten Prozestag legt Schmidke erneut ein umfassendes Geständnis ab.
Er hat zwischen November 1999 und Oktober 2010 Frauen in Hamburg und Hannover überfallen.
Sechs von ihnen vergewaltigt, bei den anderen vier hatte er es versucht.
Vor den Taten hat er seine Opfer teilweise wochenlang ausgespäht und sie verfolgt.
Tage vorher hat er bei einigen bereits Balkontüren und Fenster angebohrt,
um in der Tatnacht schneller einsteigen zu können.
Mit Strickleiter und Teleskopstange ist er die Fassaden hoch.
Er griff die Opfer aber nie direkt an.
Erst durchsuchte er die Wohnung, durchwühlte seelenruhig die privaten Sachen der Frauen,
steckte Geldkarten ein und ging erst dann zur eigentlichen Tat über.
Nur bei seiner letzten Tat ging er anders vor.
Erstmals entführte er eines seiner Opfer.
Am Abend des 30. Oktober brachte er die 20-jährige Annalena gefesselt und geknebelt in dem geklauten VW-Bus
zu einer Lagerhalle seiner Firma.
Dort quälte und vergewaltigte er sie.
20 Stunden war sie in seiner Gewalt, bis sie aus dem Wagen sprang und vor sich zwei Polizisten sah.
Mit der Festnahme in dieser Nacht hatten die beiden Beamten nicht nur Annalena vor dem Täter gerettet,
sondern auch noch mindestens drei weitere Frauen.
Denn Schmidke hatte bereits weitere Opfer ausgespäht, teilweise schon Fenster und Türen angebohrt.
Wow.
Als Schmidke vor Gericht über seine Taten spricht, hört es sich so an, als würde er über jemand anderen reden.
So sachlich sind seine Schilderungen.
Dabei ist der Wort gewandt.
Als die Staatsanwaltschaft ihm vorhält, welche verbalen Drohungen er gegen seine Opfer ausgesprochen hat,
sagt er fast empört,
Als der Vorsitzende Richter ihn nach seinem Motiv für eins der Verbrechen fragt, antwortet er
Eine echte Erklärung für Schmidkes Verhalten zu finden, ist tatsächlich nicht leicht,
wenn man von seiner schweren Kindheit absieht.
Schmidke gibt an, von seinem strengen Vater geschlagen
und als Jugendlicher von einem älteren Mann über längere Zeit sexuell missbraucht worden zu sein.
Außerdem sagt er aus, dass er unter der Dominanz seiner Lebensgefährtin sehr gelitten hatte.
Damit ist seine Ex gemeint, mit der er zwölf Jahre zusammen war.
Sie hatte sich vor den Taten von ihm getrennt, weil er keine Kinder wollte.
Als sie dann relativ schnell von einem anderen Mann schwanger wurde,
habe das in Schmidke Aggressionen hervorgerufen.
Dazu kamen hohe Spielschulden und Gläubiger, die ihn nach eigener Aussage gefesselt und gefoltert haben.
Der Psychiater, der für die Begutachtung Schmidkes zuständig ist, erklärt vor Gericht,
dass der Angeklagte eine gespaltene Persönlichkeit hat,
mit beruflichem und persönlichem Erfolg auf der einen Seite
und einer verborgenen Aggressivität gegen Frauen, die er habe quälen wollen, auf der anderen.
Außerdem bescheinigt er ihm eine krankhafte, sadistische Entwicklung.
Wegen dieser Störung sei Schmidke während seiner Taten vermindert steuerungsfähig gewesen
und daher als vermindert schuldfähig anzusehen.
Dies ist nur dann möglich, wenn die Störung, Zitat,
So steht es in einem Grundsatzurteil des BGH und dies sieht der Gutachter hier gegeben.
Schmidke sei daher eine Gefahr für die Allgemeinheit, so das abschließende Urteil des Psychiaters.
Schmidke selbst bereut seine Taten.
Bereits am ersten Prozestag hatte er sich in einer Klärung bei allen Opfern entschuldigt.
Am zweiten Tag noch einmal direkt gegenüber einer der Frauen.
Unter Tränen und mit belegter Stimme sagte er,
Am letzten Prozestag fordert die Staatsanwaltschaft trotzdem die Höchststrafe bei Vergewaltigung.
15 Jahre.
Der Richter entscheidet sich für 13.
Strafmildernd sei die glaubwürdige Reue und das umfangreiche Geständnis gewesen,
das den Frauen weitere Aussagen erspart hatte.
Strafverschärfend wertete er aber den Überfall auf Saskia.
Die Tat könnte Philipp für ein Leben lang kaputt machen, so seine Worte.
Auf Grundlage des Gutachtens ordnet der Vorsitzende neben der Haftstrafe
einen unbefristeten Aufenthalt in einer forensischen Psychiatrie an.
Dort bleiben sie so lange, bis von ihnen keine Gefahr mehr ausgeht,
sagt er direkt an den Tätergewand.
Bevor Schmidke seine Haftstrafe antritt,
muss er sich also einer psychiatrischen Behandlung unterziehen.
13 Jahre ist zwar nicht die Höchststrafe,
viele PressevertreterInnen gehen aber davon aus,
dass Schmidke ohnehin länger hinter Schloss und Riegel bleibt.
Auch die Frauen sind zufrieden mit dem Ergebnis.
Einige von ihnen stoßen nach dem Urteilsspruch mit Sekt an.
Ihr Peiniger wurde geschnappt und hat seine Strafe bekommen.
Doch die Freude der Frauen ist nur eine Momentaufnahme.
Alle Opfer sind zu dem Zeitpunkt immer noch in psychologischer Behandlung.
Alle leiden sie unter Schlafstörungen und Panikattacken.
Fast alle mussten die Wohnung wechseln, einige auch die Stadt.
Eine spricht seit dem Überfall nicht mehr,
eine andere musste ihren Beruf aufgeben.
Auch Saskia und Philipp sind in Therapie.
Heute leben die beiden in einer anderen Wohnung, hoch oben im vierten Stock.
Ich kann mich noch sehr gut an den Fall erinnern,
weil Uetersen ja jetzt auch nicht so weit weg ist von Hamburg
und wir Hochpartäre gewohnt haben.
Also da war auch meine Mutter kurzzeitig etwas in Panik.
Okay, ja, das kann ich gut verstehen.
Also was für eine Horrorfilmvorstellung ist das denn,
wenn du nachts aufwachst und vor dir steht ein Mann mit einer schwarzen Maske?
Um Gottes Willen.
Also das ist wirklich Stoff, aus dem Horrorfilme gemacht sind.
Ja.
Ich finde es ja völlig absurd, dass diese zwei Polizisten einfach ein Auto verdächtigen,
nur weil es ein Hamburger Kennzeichen hat und halt heruntergekommen aussieht.
Ja, und weil es nachts da zu dieser Sparkassenfiliale gefahren ist.
Ja, aber das sind ja alles keine Gründe, warum du sagst, das kommt mir jetzt verdächtig vor normalerweise.
Naja, nicht unbedingt, aber wenn du in der Nachtschicht Langeweile hast,
dann fällt dir so ein Wagen vielleicht eher auf.
Ich habe ja neulich gelesen, dass der jetzt wieder entlassen ist, richtig?
Ja, Wolfram Schmidke, der ja nicht so heißt, weil er schon wieder entlassen ist, ist auf Bewährung frei.
Und damit komme ich zu meinem Aha der Strafaussetzung bzw. der Aussetzung des Strafrests.
Schmidke verbrachte 17 Jahre in der forensischen Psychiatrie.
Und dort machte er sich so gut, dass halt im Laufe seines Vollzugs der immer mehr gelockert wurde.
Und Anfang 2017 durfte er dann eine eigene Wohnung beziehen, in der er dann auch tagesweise wohnen konnte.
2018 entschied die Strafvollstreckungskammer bei dieser jährlichen Beurteilung dann,
dass Schmidke entlassen werden kann, also aus der Psychiatrie.
Okay, also nochmal, der saß jetzt wirklich nie in Haft.
Der war immer in der forensischen Psychiatrie.
Also tatsächlich saß der ein halbes Jahr in Haft, aber das hatte nur den Grund,
also das erste halbe Jahr, weil ja, keine Einrichtung Platz für ihn hatte
bzw. niemand ihn aufnehmen wollte.
Am Ende musste dann Hamburg ihn erstmal aufnehmen, weil er da auch gemeldet war.
Also er war nur ein halbes Jahr im regulären Gefängnis und danach in der forensischen Psychiatrie.
2018 erklärte dieser Gutachter dann eben, dass von dem mittlerweile 55-Jährigen
keine erhebliche Gefahr mehr ausginge.
Und so wurde das letzte Drittel seiner Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt.
Hier fragt man sich vielleicht jetzt, was da noch ausgesetzt werden muss,
wenn der Mann schon seit 17 Jahren nicht mehr in Freiheit lebt.
Und der Grund hierfür ist der, wenn ein Gericht neben einer Freiheitsstrafe noch die Unterbringung
in einer forensischen Psychiatrie anordnet, dann wird dieser Aufenthalt in dieser Psychiatrie
ja in der Regel erstmal vollzogen, bevor es ins Gefängnis geht.
Der Aufenthalt ist dort aber ja in der Regel nicht zeitlich begrenzt.
Wie der vorsitzende Richter im Fall von Schmidke ja auch im Urteil gesagt hat,
dauere er eben so lange, bis von dem Täter keine Gefahr mehr ausgeht.
Und danach geht es dann mit der Freiheitsstrafe weiter.
Wie lange die TäterInnen dann noch ins Gefängnis müssen, regelt Paragraf 67 des Strafgesetzbuchs.
Da steht in Absatz 4, wird die Maßregel ganz oder zum Teil vor der Strafe vollzogen,
so wird die Zeit des Vollzugs der Maßregel auf die Strafe angerechnet,
bis zwei Drittel der Strafe erledigt sind.
Das heißt also, dass die Zeit in der Psychiatrie zumindest teilweise auf die Haftstrafe angerechnet wird.
Im Fall von Wolfram Schmidke war es also so, dass die ersten zehn Jahre und sechs Monate
auf seine Strafe angerechnet wurden, der Rest aber nicht.
In Absatz 5 des Paragrafen steht dann noch, dass das Gericht die Vollstreckung des Strafrests
zur Bewährung aussetzen kann, wenn die Hälfte der Strafe erledigt ist.
Und so war das dann bei Wolfram Schmidke.
Und nachdem der Gutachter 2018 erklärte, dass von ihm eben keine Gefahr mehr ausgeht,
griff Paragraf 57 die Aussetzung des Strafrests, also die Bewährung.
Und so ist das ja bei vielen Freiheitsstrafen.
Nach zwei Drittel der Strafe können die Inhaftierten einen Antrag stellen
und unter Umständen, wie guter Führung zum Beispiel, vorzeitig entlassen und auf Bewährung freikommen.
Oder TäterInnen müssen ihre Haftstrafe gar nicht erst antreten,
weil sie komplett ausgesetzt wird.
Das geht aber nur bei Freiheitsstrafen von maximal zwei Jahren.
Und auch nur dann, wenn das Gericht davon überzeugt ist,
dass der Täter oder die Täterin auch ohne Haftstrafe eben keine weiteren Straftaten mehr begeht.
Und damit das Gericht so eine Aussage treffen kann,
schaut es sich halt ganz genau die Persönlichkeit an,
den Lebenslauf und auch nochmal die Tat und die genauen Umstände,
die Lebensverhältnisse und so weiter.
Also nehmen wir jetzt mal an, eine Bäckerin hat Steuern hinterzogen.
Die lebt aber sonst in stabilen Verhältnissen.
Das heißt, sie hat eine feste Wohnung, die hat den festen Job als Bäckerin und eine Familie, Kinder.
Und sie begleicht die Steuerschuld.
Dann kann es sein, dass ihre Haftstrafe auf Bewährung ausgesetzt wird.
Oder anderes Beispiel, ein junger Mann, der einen anderen jungen Mann im Streit schwer verletzt,
aber bisher keinerlei Vorstrafen hat und zum Beispiel der Verteidiger sich auch um so einen Täter-Opfer-Ausgleich kümmert.
Dann ist es auch bei dem wahrscheinlicher, dass so eine Strafaussetzung greift.
Und die Bewährungszeit ist übrigens nicht mit der Dauer der Freiheitsstrafe gleichzusetzen.
Die wird individuell festgelegt.
Also bei dem Täter aus meinem Fall zum Beispiel sind es fünf Jahre, obwohl seine Reststrafe ja deutlich kürzer gewesen wäre.
Und das ist nämlich auch die Höchststrafe, fünf Jahre und mindestens beträgt sie zwei.
Übrigens, wenn man lebenslänglich bekommt und dann nach 15 Jahren festgestellt wird,
dass die Person keine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt und vorher auch jetzt nicht die besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde,
dann wird auch da der Rest der lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.
Und die Bewährungszeit beträgt da auch fünf Jahre.
Ja, und während der Zeit, in der die eben auf Bewährung draußen sind,
wird geprüft, ob der Verurteilte oder die Verurteilte die Aussetzung auf Bewährung auch verdient hat.
Und zwar durch Auflagen, an die sie sich halten müssen.
Da gibt es zum Beispiel in der Regel Meldeauflagen.
Das heißt, dass man sich zu einer bestimmten Zeit beim Gericht melden muss oder bei irgendeiner anderen Stelle.
Aber es gibt auch Anordnungen wie Schmerzengeld zahlen oder Schadensersatzzahlen,
sich irgendwie um eine Ausbildung zu bemühen und an einer Therapie teilzunehmen und so weiter.
Also da gibt es ganz viele verschiedene Anordnungen.
Und dabei können dann Bewährungshelfer und Bewährungshelferinnen einen unterstützen.
Ja, und wenn StraftäterInnen dann auf Bewährung freikommen oder ihre Haftstrafe gar nicht erst antreten müssen,
dann kann das in der Bevölkerung manchmal für Unmut sorgen.
Und so war die Empörung auch vor allem in den Boulevardmedien sehr groß,
als Wolfram Schmidtke 2018 freikam.
Wie siehst du das?
Und was ist deine Meinung zur Strafaussetzung allgemein?
Also bei Erstdelikten beispielsweise, wenn absehbar ist, dass die Person auch ohne Antreten einer Haftstrafe durch die Bewährung schon so abgeschreckt ist,
dass sie nicht mehr straffällig wird, dann finde ich, ist das richtig.
Weil ich finde, es ist ja schon, manchmal hat man das Gefühl, man hört von einem Delikt und dann hört man ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung oder so.
Und dann denkt man sich erstmal, das ist ja vielleicht nicht ganz angemessen bei manchen Sachen oder man denkt, was ist das denn für eine Strafe?
Klar, wenn man jetzt hört, so und so viele Sozialstunden dafür ableisten, aber wenn jetzt zum Beispiel die Auflage nur ist oder die Anordnung melden bei einer bestimmten Stelle alle sechs Monate
oder irgendwie das Geld zurückzahlen, das man eh irgendwie gar nicht eigentlich haben dürfte,
dann habe ich manchmal das Gefühl, dass es keiner richtigen Strafe gleicht sozusagen.
Ja, das ist schon richtig, aber gerade wenn wir uns wieder den Resozialisierungsgedanken vor Augen halten und sagen,
okay, das war jetzt beispielsweise eine junge Frau, die sich die falschen Freunde gesucht hat und es war ein einmaliger Fehltritt,
dann kannst du natürlich mit so einer Bewährungsstrafe schon bewirken, dass das wirklich dann abschreckend auf sie wirkt.
Das ist ja auch sozusagen dieser Sinn dahinter, diese Warnung.
Natürlich spart der Staat auch sehr viel damit, wenn man jemanden gar nicht erst einsetzen lässt.
Wo ich die Bewährung auf jeden Fall sinnvoll finde, ist bei den Reststrafen, bei der Aussetzung der Reststrafen,
weil es eben diese Resozialisierungsfunktion hat, die du gesagt hast.
Aber warum? Weil ich denke mir, naja gut, wenn der jetzt eigentlich eine 13-jährige Haftstrafe bekommen hat und der wird aber nach zehn Jahren freigelassen,
dann frage ich mich erst mal so, okay, das war jetzt eigentlich gar nicht seine Strafe und hat das wirklich im Leben nachher so viel einfacher,
wenn er jetzt drei Jahre früher freigelassen wird.
Der Rechtsanwalt Heinrich Schmitz, der schreibt in seiner Kolumne im Tagesspiegel,
Bewährung hilft neuen Straftaten vorzubeugen und damit bezieht er sich auf den Fall der Aussetzung der Reststrafen.
Er sagt, ließe man Gefangene immer bis zur Endstrafe im Gefängnis, bestünde keine Möglichkeit, sie kontrolliert an ein Leben in Freiheit zu gewöhnen.
Durch die Bewährung könnte man diese Wiedereingliederung begleiten mit einem Bewährungshelfer und einer Bewährungshelferin.
Und damit könnte besser verhindert werden, dass sie wieder auf die schiefe Bahn geraten.
Und falls das ja dann trotzdem passiert, dass sie auf die schiefe Bahn geraten,
dann könne man die TäterInnen ja zurück ins Gefängnis holen,
weil sie dann eben gegen eine Bewährungsauflage verstoßen haben oder wieder straffällig wurden.
Das sogenannte Balkonmonster hat bei meinen Eltern übrigens zu einer leichten Ehekrise geführt,
weil meine Mutter die Sorge hatte, dass sollte ihr etwas passieren,
mein Vater nicht erziehungsberechtigt ist für mich,
weil meine Eltern weder verheiratet waren noch gemeinsam gelebt haben.
Also wollte meine Mutter dann unbedingt, dass mein eigener Vater mich adoptiert oder sie heiraten.
Ja, und was haben sie dann gemacht?
Die Phase ist einfach irgendwann vorbeigegangen.
Ja, dank der zwei Streifenpolizisten Bolton und Wolters.
Die Geschichte, die ich heute erzähle, zeigt, dass aus Opfer schnell Täter und aus Täter Opfer werden kann.
Alle Namen habe ich geändert.
Es ist Montag, der 13. Dezember 2010.
Es liegt Schnee in Sittensen, einem 6.000-Einwohner-Ort in Niedersachsen.
Alfred sitzt allein im Wohnzimmer und guckt, wer wird Millionär, während es draußen frostig ist.
Als die Sendung gegen kurz nach neun zu Ende ist, stützt sich der Rentner auf seine Krücken.
Er muss noch raus, seinen Hund im Zwinger füttern.
Alfred hat gerade eine schwere Knie-OP hinter sich und ein neues Gelenk bekommen.
Durch die Hintertür seines Anwesens macht er sich auf in die Dunkelheit durch seinen Garten.
Das Haus, in dem er wohnt, ist riesig und aus roten Backsteinen im Landhausstil gehalten.
Es liegt abgelegen.
An diesem Abend verschwindet das Reetdach unter einer Schneedecke.
Dann, wie aus dem Nichts, stürzt sich jemand auf Alfred, umklammert ihn fest und wirft ihn zu Boden.
Alfred verliert seine Krücken, fällt auf sein frisch operiertes Knie.
Schmerz.
Fünf junge Männer stehen über ihm.
Sie sind mit Mützen, Schals und Strumpfhosen maskiert.
Dann reißt ihn einer der Männer wieder vom Boden hoch, umklammert ihn wieder und zerrt ihn hinter seinem Kollegen her Richtung Haus.
Im festen Griff schleppen sie Alfred ins Wohnzimmer.
Dort setzen sie ihn auf einen Stuhl, um den ein Stoffbeutel hängt.
Dann brüllen sie auf Alfred ein.
Er soll sagen, wo das Geld ist und der Tresorschlüssel.
Alfred antwortet, dass er Bargeld in der Garage aufbewahrt und der Schlüssel für seinen Geldschrank auf dem Tisch in der Küche liegt.
Zwei Männer halten Alfred jeweils an einem Arm fest.
Die anderen verlassen das Wohnzimmer und laufen wenig später die Treppe hoch in den ersten Stock.
Alfred hat Todesangst.
Gerade erst am Wochenende hatte er in der Zeitung von einem Raubüberfall auf ein Ehepaar in Oldendorf gelesen.
Der Mann wurde dabei getötet.
Während die drei Männer oben nach ihrer Beute suchen, hält einer der anderen Alfred jetzt eine Pistole an den Kopf.
Zumindest wird Alfred das später so aussagen.
Alfred wurde schon einmal erpresst.
Er ist 77 Jahre alt und jetzt Rentner, aber zuvor war er Bestattungsunternehmer und ist sehr wohlhabend.
Nachdem er damals nicht zahlen wollte, passierte zwar nichts, aber seitdem hat er immer zwei scharfe geladene Waffen im Haus versteckt.
Und eine von ihnen baumt gerade in dem Stoffbeutel an der Lehne des Stuhls, auf dem Alfred sitzt.
Keiner der Einbrecher hat das bemerkt.
Plötzlich ertönt ein ohrenbetäubendes Geräusch.
Die Alarmanlage für den Geldschrank ist losgegangen.
Draußen wird es plötzlich hell.
Die Anlage hat die Außenbeleuchtung aktiviert.
Die Männer peutern die Treppe herunter, laufen an Alfred und seine Bewacher vorbei.
Die beiden lassen jetzt von ihm ab und rennen den anderen Richtung Ausgang hinterher.
Aber die Eingangstür ist verschlossen.
Völlig durcheinander hetzen die Männer hin und her auf der Suche nach einem Fluchtweg.
Währenddessen greift Alfred in den Stoffbeutel.
Einer entdeckt die Terrassentür, sie lässt sich aber nur einen Spalt weit öffnen.
Die Männer quetschen sich der Reihe nach hindurch und wollen zu dem Auto laufen, mit dem sie hergekommen sind.
Alfred ist sich ehrt sicher, einen Schuss zu hören.
Er sieht zwar nicht, dass jemand schießt, aber er meint den Knall zu hören.
Alfred steht nun zwischen seinem Wohn- und dem Kaminzimmer im Flur, die Terrassentür im Blick.
Dann, immer noch in Todesangst, schießt er den Tätern hinterher.
Zweimal zwei Schüsse feuert er ab.
Es ist die dritte Kugel, die einen der Männer erwischt.
Sie trifft ihn durch den Rücken in den Oberkörper und verletzt die Hauptschlagader.
Der junge Mann fällt kurz hinter der Terrassentür zu Boden und bleibt liegen.
Die anderen Männer fliehen und lassen ihren Kameraden zurück.
Er stirbt.
Als die Polizei eintrifft, murmelt Alfred immer wieder,
Ich have kein Mensch, what don't.
Aber das stimmt nicht so wirklich.
Alfred jagt normalerweise Tiere.
Heute aber war er erst der Gejagte und wurde schließlich zum Jäger.
Quasi ein doppelter Rollenwechsel.
Heute 2011 müssen sich die vier Eindringlinge vor einem Gericht verantworten.
Sie hatten sich kurz darauf der Polizei gestellt.
Alfred war an diesem Tag kein zufälliges Opfer der Bande geworden.
Die jungen Männer, im Alter zwischen 16 und 24 Jahren, hatten den Coup geplant.
Den Tipp, dass es bei Alfred ordentlich Geld zu holen gibt, haben sie von der prostituierten Lolli bekommen.
Auf einem Geburtstag, wo sich die jungen Männer und die 21-Jährige trafen, kam es zu dem Hinweis.
Lolli war schon öfter im Haus von Alfred, weil ihre beste Freundin Lexi eine Beziehung zu ihm pflegte.
Sie ließ sich von ihm aushalten.
Einmal, während Lexi mit Alfred zu Gange war, filmte Lolli heimlich im Haus.
Diese Aufnahmen spielte sie dann den Angeklagten zu und fertigte für sie eine Skizze vom Haus an.
So wussten sie also an diesem Tag auch von dem Safe im Obergeschoss.
Aber die erhoffte Beute blieb aus.
An diesem Abend des Überfalls konnten sie nur Alfreds Portemonnaie mit ca. 2000 Euro und etwas Schmuck einstecken,
bevor der Alarm losging.
Die Geldbörse wurde später neben dem 16-Jährigen im Schnee gefunden.
Sie haben also nichts gewonnen, nur einen Freund verloren.
Die Kameraden des Toten waren alle schon vorbestraft
und werden nun wegen räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung
zu Strafen zwischen drei Jahren und sechs Monaten und vier Jahren und drei Monaten verurteilt.
Lolli, die Hinweisgeberin, bekommt 21 Monate auf Bewährung.
Alfred hat während des Prozesses nichts gesagt, aus Sorge, sich selbst zu belasten.
Denn auch gegen ihn wird ermittelt.
Allerdings stellt die Staatsanwaltschaft Stade diese Ermittlung bald schon wieder ein.
Alfred habe ihrer Ansicht nach aus Notwehr gehandelt und sein Eigentum verteidigen wollen.
Leano hat nur mitgemacht.
Er hätte bestraft werden sollen, aber doch nicht getötet.
Das sagt der Onkel des Schussopfers, der Taz.
Am Dienstagmorgen nach der Tat wollte seine Mutter ihn wecken.
Er hatte an diesem Tag Sozialstunden im Tierheim ableisten müssen.
Leano ist nämlich in letzter Zeit ein schwieriger Teenager geworden.
Er wurde straffällig, er fing an zu klauen und beging Körperverletzungen.
Alles, seitdem er anfing, mit den falschen Freunden rumzuhängen.
Leano ließ sich von ihnen beeinflussen, meint die Familie.
Die anderen beim Einbruch waren alle schon über 20.
Sie suchen nach der Schuld in den anderen, nicht in ihrem verstorbenen Leano, der sonst so friedlich gewesen sei.
Die Familie ist entsetzt darüber, dass sich Alfred bei ihnen noch nicht entschuldigt hat.
Nach jedem Prozesttag gegen Leanos Kameraden fahren sie nach Sittensen, um dort ein paar Meter vor Alfreds Haus ihre Gedenkstätte zu pflegen.
Sie haben ein Foto von Leano an einem Baum befestigt.
Es zeigt einen jungen Mann mit kurzen braunen Haaren und schmalen Lippen.
Auf den Boden liegt die Familie Kerzen und Blumen, teilweise aus Plastik.
Sie platzieren alles extra in der Nähe von Alfreds Haus.
Er soll immer daran erinnert werden, was er getan hat.
Doch vergessen wird Alfred das, was passiert ist, wohl nie.
Auch er leidet unter all dem.
Als ein Bekannter ihn einen Tag nach dem Überfall besuchte, lag er mit dem Kopf auf dem Tisch und hat geweint.
Der Bekannte berichtet, dass Alfred gesagt habe, dass er niemanden treffen wollte und es ihm unendlich leid täte.
Aber von Alfreds Leid weiß Leanos Familie nichts.
Und selbst wenn, würde es dann etwas ändern.
Sie haben kein Verständnis dafür, dass der Mann, der ihnen den Sohn, Bruder, Cousin genommen hat, nicht bestraft wird.
Sie meinen, Opa, so nennen sie Alfred abfällig, ist reich und sicher hat er jemanden bestochen, damit er nicht zur Rechenschaft gezogen wird.
Leanos Familie glaubt nicht daran, dass das Justizsystem ihnen Gerechtigkeit verschaffen kann.
Eigentlich leben sie schon seit 20 Jahren in Norddeutschland.
Damals sind sie aus dem albanischen Kosovo hierher geflohen.
60 Mitglieder leben mittlerweile in Deutschland, dem neuen Zuhause.
Ihre Kinder wurden hier geboren.
Fast alle aus der Familie sind mittlerweile deutsche Staatsbürger.
Leanos Onkel ist es wichtig zu sagen, dass sie sich von Anfang an integrieren wollten und keiner von ihnen von Hartz IV lebt.
Das erzählt er jemandem vom Spiegel.
Viele haben hier studiert.
Sie seien keine Familie, die Verbrecher heranzieht, sagen sie.
Und obwohl sie nur noch manchmal in den Kosovo fahren, um dort Urlaub zu machen, fühlen sie sich jetzt auf einmal wieder fremd hier.
Deutsch seien sie nur auf dem Papier, sagt Leanos Cousine.
Für sie ist es, als würde ihr Leid nicht so sehr zählen.
Das ruft Aggressionen vor.
Sie können die Sache nicht so einfach auf sich beruhen lassen.
Es muss einen Prozess geben.
Und die Familie ist sich einig, die einzig angemessene Strafe wäre lebenslänglich.
Aber am wichtigsten ist ihnen, dass die Justiz sie überhaupt anhört.
Ihr Anwalt erwirkt also ein Klageerzwingungsverfahren.
Das heißt, dass zunächst die Generalstaatsanwaltschaft prüft, ob die Staatsanwaltschaft nicht doch ermitteln oder Anklage erheben muss.
Die Staatsanwaltschaft hatte hier ja den Tatverdacht zunächst verneint und dann das Ermittlungsverfahren eingestellt.
Allerdings führt so ein Klageerzwingungsverfahren nicht sehr oft zum Erfolg.
Große Hoffnung machen sie sich also nicht.
Dem Verteidiger der Familie ist aber allein schon die Botschaft wichtig.
Alles andere würde den Eindruck vermitteln, dass sowas wie Selbstjustiz in Ordnung wäre, sobald jemand das Grundstück eines anderen betreten würde.
Doch entgegen jeder Erwartung nimmt die Staatsanwaltschaft vier Monate, nachdem die Familie das getöteten Beschwerde eingelegt hat, tatsächlich die Ermittlungen wieder auf.
Im Februar 2012 erhebt sie eine Klage wegen Totschlags.
Das Landgericht Stade will aber nicht verhandeln, weil es meint, dass hinreichende Verdachtsmomente fehlen würden.
Ein juristisches Tauziehen.
Erneut legt Leonos Familie Beschwerde ein, bis das Oberlandgericht Celle schließlich nach einem gefühlt ewigen Hin und Her entscheidet, dass verhandelt werden muss.
Mehr als drei Jahre sind seit dem Abend vergangen, als Alfred nur kurz seinen Hund füttern wollte.
Er ist dünn geworden.
Er betritt mit krummen Rücken am Stock den Gerichtssaal.
Doch bevor es zur Anklageverlesung kommt, beantragt Alfreds Verteidiger, das Verfahren gegen seinen Mandanten auszusetzen.
Psychisch sei er so angeschlagen, dass er keiner Verhandlung standhalten könne.
Während sein Anwalt über seine Verfassung spricht, beginnt Alfred immer wieder zu weinen.
Doch er muss sich seinem Prozess stellen, in dem es vor allem um die Frage geht, ob er gerechtfertigt reagierte, als er auf die Einbrecher schoss.
In der Verhandlung geht es nämlich darum, ob Alfred bevor er schoss wirklich einen Schuss gehört hatte.
Die jungen Männer sagten nämlich geschlossen aus, dass sie an diesem Tag zwar eine Softair dabei hatten, diese aber im Handschuhfach ließen.
Bei der Fluchtfahrt nach dem missglückten Einbruch, warfen sie sie aus dem Fenster.
Hatten sie keine Waffe dabei, stellt sich die Frage, ob Alfred überhaupt mit einer bedroht wurde.
Die Polizei fand diese Softair-Pistole aus dem Handschuhfach und eine Woche später auch noch eine Gaspistole in der Nähe der Terrasse.
Sie gehört Alfred.
Wegen des Schnees hatten sie sie offenbar nicht gleich gefunden.
Hatten die Männer auch eine Pistole von Alfred mitgehen lassen und sie dann bei der Flucht abgefeuert?
Patronenhülsen finden die ErmittlerInnen nicht.
Theoretisch hätte sie auch nachträglich dort platziert werden können.
Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass es keine Schüsse von Seiten der jungen Männer gab.
Dennoch könnte Alfred natürlich trotzdem der Meinung gewesen sein, Schüsse gehört zu haben.
Weil er sich in seiner Todesangst in einem psychischen Ausnahmezustand befunden habe,
will Alfreds Verteidiger einen Freispruch erwirken.
Das Besondere, auch der Staatsanwalt plädiert darauf.
Lediglich der Anwalt von Leanos Familie fordert eine Verurteilung wegen Totschlags,
will sich aber hier auf das Strafmaß nicht festlegen.
Als das Gericht sein Urteil fällt, ist es still im Saal 209 im Landgerichtsstade.
Man hört dem Richter aufmerksam zu.
Nur die Mutter von Leane Schluchz,
während sie sich die Ausführungen des Richters von einer Dolmetscherin übersetzen lässt.
Das Gericht befindet, dass Alfred sich einem minderschweren Fall des Totschlags schuldig gemacht hat.
Es verhängt eine Freiheitsstrafe von neun Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden.
Das kommt überraschend.
Der Richter weiß, dass sein Urteil eventuell auf Unverständnis trifft.
Und deswegen nimmt er gleich zu Beginn den Kritikern den Wind aus den Segeln.
Er sagt, dass die Entscheidung des Gerichts für juristische Laien schwer nachvollziehbar sein wird.
Aber nach Ansicht des Gerichts nahm Alfred den Tod der Fliehenden billigend in Kauf.
Immerhin habe er durch die helle Beleuchtung, die durch die Alarmanlage ausgelöst wurde, gut sehen können.
Außerdem trafen die Kugeln oberhalb der Gürtellinie.
Er, als erfahrener Schütze, hätte auch versuchen können, auf die Beine zu zielen.
Das tat er aber nicht, obwohl diese Schüsse gar nicht erforderlich waren.
Ein erneuter Angriff durch die Täter stand nämlich nicht bevor.
Das befürchtete er auch gar nicht.
Er schoss vielmehr, weil er nach dem vermeintlichen Schuss Angst um sein Leben hatte und um den Tätern zu signalisieren, nicht wiederzukommen.
Die Grenzen zur Notwehr seien daher überschritten.
Trotzdem könne man nicht ausschließen, dass er durch seine Todesangst in der Situation erheblich vermindert schuldfähig war.
Dadurch, dass er dachte, Schüsse gehört zu haben, sei seine Steuerungsfähigkeit in der Panik extrem eingeschränkt gewesen.
Trotzdem wechselte Alfred seine Rolle vom Opfer zum Täter in dem Moment, als er auf Leano schoss.
Während das Urteil verlesen wird, ist Alfred mittlerweile so weit in sich gesunken, dass sein Kopf kaum noch über den Tisch ragt.
Die Arnus-Familie ist zufrieden mit dem Urteil.
Sie wollten, dass es zu einem Prozess kommt.
Und das ist passiert.
Ihnen ist die Tatsache, dass Alfred wegen Totschlags verurteilt wurde, wichtiger als die Höhe des Strafmaßes.
Sie hatten sich bereits vorher darauf geeinigt, auch einen Freispruch zu akzeptieren.
Dass Alfred verurteilt wurde, obwohl selbst die Staatsanwaltschaft einen Freispruch gefordert hat, ist ungewöhnlich.
Und deswegen geht sie und auch Alfreds Verteidigung in Revision.
Sie sind immer noch der Meinung, dass er in Notwehr gehandelt hat.
Man darf grundsätzlich das Hausrecht auch mit scharfen Mitteln verteidigen und ebenso einen rechtswidrigen Angriff auf sein Eigentum abwehren.
Zur Not auch mit tödlicher Gewalt.
Und der Angriff auf Alfreds Eigentum, also seinem Schmuck und dem Geld, was die Täter noch haben erbeuten können, das war ja noch nicht abgeschlossen.
Die Täter befanden sich auf der Flucht, weswegen Alfred versuchte, den noch andauernden Angriff auf sein Eigentum zu verhindern.
Das Problem ist nur, dass Alfred von dem Diebstahl gar nichts wusste.
Er hatte nämlich nicht gesehen, dass sie seine Sachen einsteckten.
Er gab auch bei der Vernehmung nicht an, geschossen zu haben, um sein Eigentum zu sichern.
Er schoss, weil er meinte, einen Schuss zu hören und um die Männer zu warnen, nicht wiederzukommen.
Und weil sie sich schon auf der Flucht befanden und damit dabei waren, Alfreds Grundstück auch ohne sein Zutun zu verlassen,
steht seine Verteidigung im groben Missverhältnis zu der Rechtsverletzung, die von Leano ausging.
Auch der BGH sieht nicht, dass Alfred sich in einer Notwehrlage befunden hat.
Deswegen verwirft er die Revision, sagt aber, dass es sich hier nicht um einen Totschlag in einem minderschweren Fall handeln würde,
sondern sogar um Totschlag.
Aber an der Strafe für Alfred ändert das nichts.
Ich finde es richtig, dass es zum Prozess gekommen ist, weil ich das total nachvollziehen kann,
was der Verteidiger der Familie gesagt hat.
Und zwar, dass das sonst so rüberkommt, als wäre Selbstjustiz in Ordnung.
Es muss ja immer dazu kommen, dass das erstmal geprüft wird.
Und das ist halt nur mit einem ordentlichen Prozess möglich.
Natürlich ist das nicht möglich, wirklich nachzuprüfen, ob Alfred diesen Schuss wirklich,
dass er wirklich gedacht hat, dass er den gehört hat.
Also das ist seine Aussage und da kann jetzt niemand sagen,
nein, das war nicht so und das so beweisen.
Ich meine, was ja viel aussagt, ist, dass es keine Patronenhülsen gab.
Und dass sie ja auch alle aussagen, dass da keine Pistolen im Spiel waren.
Ich finde es super schwer.
Also ich kann jetzt das Urteil auch total, ich kann das alles nachvollziehen, jede Seite auch irgendwie.
Und wäre da auch nicht gerne in der Rolle des Richters gewesen.
Nee, überhaupt nicht, weil dieser Fall ja auch irgendwie viel komplexer ist, als viele, die wir bisher so behandelt haben.
Weil, also wir wissen ja, dass es Gut und Böse so nicht gibt.
Und dennoch gibt es in der Regel bei uns eine Person, die schuldig gesprochen wird.
Und das ist meist auch die Person, die in unserem Verständnis die Rolle des Schuldigen oder der Schuldigen einnimmt.
Und das ist in diesem Fall aber halt wirklich schwierig zu beurteilen, eben wegen dieses Rollenwechsels.
Erst war Alfred Opfer und Leano Täter und später war es halt umgekehrt.
Und man kann sich ja auch irgendwie in den Alfred reinversetzen, ja.
Also wie viel Angst hätten wir, wenn wir in dieser Situation gewesen wären.
Und was für eine Wut wahrscheinlich auch, als die dann rausgerannt sind.
Und dann ist diese Pistole direkt neben ihm, ja.
Und deswegen kann ich auch nachvollziehen, dass dieser psychische Ausnahmezustand ihn möglicherweise dazu gebracht hat, ne.
Weil du so sauer bist in dem Moment.
Aber wenn man wirklich drüber nachdenkt, wieso sollte er schießen, ja.
Die waren ja auf der Flucht.
Theoretisch hätte er trotzdem schießen dürfen unter gewissen Voraussetzungen.
Und dazu komme ich jetzt, nämlich zu der Notwehr.
Das mit der Notwehr ist so eine Sache.
Denn gerade die Grenzen zur Selbstjustiz sind da manchmal fließend.
Weil einige sind sogar der Ansicht, dass unser Notwehrgesetz zur Selbstjustiz anregen kann.
Gerade weil bei der Notwehr in der Regel nicht auf Verhältnismäßigkeit geprüft wird.
Das heißt, du kannst theoretisch dein Eigentum sichern, indem du eine andere Person erschießt.
Theoretisch kann das auch unter Notwehr fallen.
Wie Notwehr gesetzlich anzusehen ist, das finden wir in § 32 StGB.
Und da steht im Grunde drin, dass wer aus Notwehr eine Tat begeht, die im Normalfall eigentlich rechtswidrig ist, gerechtfertigt handelt.
Die Person wird dann also nicht bestraft.
Und Notwehr ist es dann, wenn die Verteidigung erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff auf rechtlich geschützte Güter abzuwenden.
Und rechtlich geschützte Güter, dazu zählt zum Beispiel meine oder deine körperliche Unversehrtheit, Freiheit, Eigentum, aber auch die Ehre.
Wann ist ein Angriff gegenwärtig?
Also er ist gegenwärtig, wenn er unmittelbar bevorsteht, bereits begonnen hat oder gerade andauert.
Wenn die Täter also gerade auf der Flucht sind und es keine Hinweise darauf gibt, dass von ihnen jetzt noch eine Gefahr für dich oder andere Menschen oder dein Eigentum ausgeht,
dann ist es nicht unbedingt ratsam, auf sie zu schießen.
In meinem Fall von Alfred wäre das aber schon gegangen, denn der Angriff auf Alfreds Eigentum dauerte ja noch an.
Also er hätte seine 2000 Euro schon verteidigen dürfen, solange die noch nicht von den Dieben gesichert waren.
Aber er wusste ja nicht, dass sie sie genommen hatten.
Wenn dir jetzt also jemand die Tasche klaut, dann darfst du der Diebin beispielsweise hinterherrennen, sie überwältigen und wenn notwendig, die Tasche auch mit Gewalt zurückholen.
Das darfst du aber nicht mehr, wenn sie schon entkommen ist und du sie am nächsten Tag in ihrer Wohnung dann stellst oder so.
Das wäre dann nicht mehr Notwehr.
Und dabei hat sich das im Laufe der Rechtsprechung so ergeben, dass dazu immer das relativ mildeste Mittel eingesetzt werden muss, auch wenn tödliche Gewalt generell möglich ist.
Und was das relativ mildeste Mittel ist, das ist natürlich nie vorher festgelegt, sondern das hängt von der Gefährlichkeit des Angriffs ab, der Situation und von den zur Verfügung stehenden Mitteln.
Also wenn die Person, die dir die Tasche geklaut hat, dir körperlich total unterlegen ist und du die Tasche zwar einfach so entreißen könntest, du aber jetzt diesen Baseballschläger, den ihr jetzt zu Hause habt, benutzt und ihr heftig damit ins Gesicht schlägst, obwohl das nicht erforderlich ist, dann wäre das doof.
Okay, aber man weiß ja im Zweifel vorher nicht, wie die Person reagiert. Also was ist, wenn die ein Messer zieht, wenn ich versuche, ihr die Tasche in Anführungszeichen nur zu entreißen?
Also wenn es keine Anzeichen gibt dafür, dass sie dir gegenüber gewalttätig wird, dann würde ich jetzt nicht empfehlen, ihr das Gesicht zu zertrümmern.
Also mit Glück hast du dann vielleicht einen Richter oder eine Richterin, die das anders sehen, wenn die sagen, alle anderen Mittel, abgesehen vom Baseballschläger, waren in der Abwehrwirkung zweifelhaft und die Erfolgsaussichten fraglich, dann musst du dich nicht für irgendwas unter Baseballschläger entscheiden.
Okay, aber for the record, ich würde niemandem das Gesicht mit einem Baseballschläger zertrümmern, auch wenn die Person mir eine Tasche klaut, auch wenn es eine teure war.
Das ist doch eine gute Bedienungsanleitung für zukünftige Diebe. Frau Wolers wehrt sich nicht so doll.
Wenn du jetzt aber angegriffen wirst und dir steht eine Axt oder eine Bälle-Pistole zur Verfügung, dann musst du jetzt nicht unbedingt die Bälle-Pistole benutzen, wenn absehbar ist, dass dieses Mittel den Angriff nicht unterbindet.
Benutzt du jetzt aber ein tödliches Verteidigungsmittel, wie eine Schusswaffe, dann solltest du vorher einen Warnschuss abgeben.
Und bringt dieser Warnschuss nichts, musst du versuchen, zu deiner Schutzwehr einen Schuss ins Bein zu feuern. Du darfst jetzt nicht sofort in den Oberkörper schießen.
Es sei denn, anders wäre der Angriff jetzt nicht abwehrbar. Das darf wirklich nur die Ultima Ratio sein, wenn nichts anderes mehr geht.
Es gibt aber noch andere Einschränkungen bei der Notwehr.
Wenn du die Situation beispielsweise provoziert hast, um dich absichtlich in so eine Notwehrlage zu bringen, dann darfst du dich nur noch bedingt wehren.
Du handelst auch nicht aus Notwehr, wenn deine Abwehr im krassen Missverhältnis zum Schaden steht.
Also ein Mann darf die Nachbars Kinder, die seine Kirschen vom Baum im Garten klauen, nicht abschießen.
Also wir sehen, manchmal wird dann doch auf Verhältnismäßigkeit geprüft.
Also bei der Notwehr muss es sich um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff handeln und deine Verteidigung muss erforderlich und geboten sein.
Und daneben musst du aber auch noch wissen, dass du dich in der Notwehrlage befindest und einen Verteidigungswillen besitzen.
Also haust du jemanden um, aus welchen Gründen auch immer und erst später stellt sich heraus, dass die Person dir was geklaut hat und du wusstest das aber gar nicht, dann greift die Notwehr nicht.
Wie bei Alfred, der nicht wusste, dass sie ihm 2000 Euro geklaut hatten.
Das heißt, ihm fehlte es am Verteidigungswillen.
Okay, ihm fehlte es am Verteidigungswillen dieser 2000 Euro, aber kann man nicht auch einfach sein Haus bzw. Grundstück verteidigen, weil die waren ja da unbefugt eingedrungen.
Wenn die schon auf der Flucht sind, also das wäre ja dann kein gegenwärtiger Angriff mehr. Von daher würde ich jetzt sagen, nein.
Okay.
Ein Grund, warum wir das Notwehrrecht haben, ist, dass sich das Opfer zum einen selbst verteidigen dürfen soll, aber andererseits auch die Rechtsordnung verteidigen darf.
Also nach dem Motto, das Recht muss dem Unrecht nicht weichen, denn ein rechtswidriger Angriff verstößt ja gegen die Rechtsordnung und das muss der Angegriffene nicht dulden.
Das nennt man Rechtsbewährungsprinzip.
Was mich jetzt bei der Notwehr ein bisschen stutzig gemacht hat, ist, dass man ja auch seine Ehre in Notwehr verteidigen kann.
Und da ist es so, dass zum Beispiel eine Beleidigung gegen die eigene Person eine Verletzung der Ehre darstellen kann.
Also wenn ich nun zu dir sage, du piep, piep, piep, dann hast du eigentlich kaum eine Chance, deine Ehre in Notwehr zu verteidigen, denn ich muss das ja erstmal ausgesprochen haben, damit du realisierst, was ich gesagt habe.
Und in dem Moment ist mein Angriff auf deine Ehre dann aber auch schon wieder beendet.
Oder du machst eine ganz lange Beleidigung.
Genau, wenn dir jetzt zum Beispiel, wenn ich jetzt eine Minute lang zu dir blöde piep, piep sage und es auch absehbar ist, dass ich damit jetzt erstmal nicht aufhöre, dann könntest du mit Gewalt meinen Angriff auf deine Ehre abwenden.
Allerdings müsstest du mit deiner Gewaltanwendung im besten Fall dann aufhören, wenn ich meine Schnute halte.
Okay?
Okay.
Anderes Beispiel. Ein 30-Jähriger hatte einer 25-jährigen Studentin in einem Club in Erfurt mehrfach Zigarettenrauch ins Gesicht geblasen.
Und obwohl sie ihn auf das Rauchverbot hinwies und auch die Security darauf aufmerksam machte, hörte er nicht auf damit.
So was hasse ich ja, ne?
Was?
Ja, so Typen. Da werde ich richtig aggressiv.
Ja, sie auch. Sie nahm daraufhin ein Glas und warf es dem Mann gegen den Kopf. Und das Gericht sprach sie frei, weil es in dem Anatmen sowohl eine Körper- als auch eine Ehrenverletzung sah.
Also unsere beiden Fälle haben ja gezeigt, wie unterschiedlich Einbrüche aussehen können und die Motivation dahinter und auch dann die, ja, die anschließenden Tathandlungen.
Also wie wird Einbruch an sich überhaupt definiert?
Einbruch ist erstmal nämlich nur in Anführungsstrichen das unerlaubte Eindringen in einen abgegrenzten Bereich, bei dem ein Hindernis oder eine Absicherung überwunden wird.
Das waren jetzt in meinem Fall die Wohnungen der alleinstehenden Frauen und bei dir war das das Grundstück. War das denn eingezäunt oder war da, weißt du das?
Also von den Pressebildern lässt sich darauf jetzt ehrlich gesagt nicht schließen. Aber ob da jetzt ein Zaun steht oder nicht oder die Tür auf ist, weil ich gerade den Hund füttern will oder nicht, ich finde, das darf eigentlich gar keinen Unterschied machen.
Ja und es ist ja auch ein unerlaubtes Eindringen in einen abgegrenzten Bereich. Es ist ja sein Grundstück gewesen. Natürlich, da ist ja echt die Frage, wenn da jetzt ein kleines Zäunchen ist und ein kleines Törchen, dann ist es ein Hindernis.
Wenn da sowas nicht ist, gilt es dann als Hindernis und sozusagen abgeschlossener Bereich. Das ist nicht ganz klar.
Ja, das ist schon nicht ganz klar. Ich denke mir aber immer so, Mann, das ist mein Grundstück. Ist doch egal, ob ich da einen Zaun drumrum mache. Du hast hier nicht rauf zu gehen.
Ja, genau. Und einen Straftatbestand-Einbruch gibt es so gar nicht im deutschen Recht. Der ist nämlich immer an weitere Motive oder Tatbestände gekoppelt, wie zum Beispiel Diebstahl, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung oder Raub.
Also so macht man sich dann beispielsweise dem Hausfriedensbruch schuldig, wenn man halt zum Beispiel auf das Grundstück geht von Alfred oder in die Wohnung einbricht, aber nicht die Absicht hat, was zu stehlen.
Ja, egal, ob das jetzt irgendwie Schmuck oder Informationen sind, ja. Also wenn man nicht die Absicht hat.
Wenn man jetzt zum Beispiel einbricht und die Tür kaputt macht oder das Fenster dabei kaputt macht, dann begeht man Sachbeschädigung.
Und der Tatbestand, der am häufigsten vorkommt, wenn halt TäterInnen einsteigen oder einbrechen, ist der Wohnungseinbruchsdiebstahl.
Also wenn die TäterInnen in Wohnungen einsteigen, um sich dort halt zu bereichern.
Und davon gab es 2018 97.504.
Also durchschnittlich wurde jeden Tag 267 Mal eingebrochen.
Und diese Zahl ist im Gegensatz zu vielen anderen Zahlen der polizeilichen Kriminalstatistik übrigens relativ realistisch.
Also man geht jetzt nicht von einer hohen Dunkelziffer aus, weil Einbruch auch meistens angezeigt wird, weil die Opfer eben durch die Versicherung entschädigt werden wollen.
Die Aufklärungsquote ist allerdings sehr gering.
Bei Wohnungseinbrüchen lag sie im Jahr 2018 bei nur 18,1 Prozent.
Und wie wir wissen, gelten beide Polizeitaten als aufgeklärt, sobald ein Tatverdächtiger oder eine Tatverdächtige ausgemacht ist.
Also noch weniger werden verurteilt, weil häufig die Beweise nicht ausreichen, auch wenn man den Tatverdächtigen oder die Tatverdächtige hat.
Und am Ende werden dann nur zwischen zwei und drei Prozent aller EinbrecherInnen verurteilt.
Also über 97.000 Einbrüche im Jahr hört sich jetzt erstmal viel an.
Aber es ist so, dass seit 2016 die Zahl der Einbrüche abnimmt.
Und zwar erstmals seit sehr langer Zeit.
Eine Erklärung könnte dafür sein, dass seit Sommer 2017 der Einbruch in Privatwohnungen zu den Verbrechenstatbeständen gehört.
Und da die Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten auf ein Jahr angehoben wurde.
Also der abschreckende Effekt könnte zugenommen haben, wobei ich das ehrlich gesagt eher mit Vorsicht genießen würde.
Was ich mir eher vorstellen kann, ist, dass mehr Geld in Sicherungstechnik investiert wurde, weil die Zahlen eben immer mehr anstiegen.
Ein anderer Erklärungsansatz ist aber auch, dass internationale Einbrecherbanden sich momentan eher zunehmend auf Skandinavien konzentrieren.
Weil hier der Erfolgsdruck auf die Polizei immer mehr gewachsen ist, weil eben die Aufklärungsraten so niedrig waren und die Einbruchsraten immer weiter zugenommen haben.
Was übrigens, abgesehen von beispielsweise jetzt einer besseren Polizeiarbeit, die Einbrüche verhindert, ist in Berlin auch einfach der Zufall.
Bei 40 Prozent der Einbrüche hier werden nämlich die Täter einfach gestört.
Von Nachbarn oder wie?
Ja, von allem.
Und die brechen dann ab?
Das finde ich ganz schön viel, 40 Prozent.
Ja, das ist das Gute, wenn man irgendwo wohnt, wo viele Leute wohnen.
Dazu habe ich nämlich einen Artikel gefunden.
Hast du schon mal etwas von Stormspottern gehört?
Nein.
Das sind Menschen, die Unwetter beobachten.
Und für die gab es ja vor kurzem einiges zu gucken.
Und eine Stormspotterin in Köln hat nicht nur Sturm Sabine beobachtet, sondern auch einen geplanten Einbruch.
Und sie hatte nämlich gesehen, wie in der Nacht von Sonntag auf Montag, ja, sich zwei verdächtige Gestalten an einem Haus so zu schaffen gemacht haben, als sie halt rausgeguckt hat, um den Sturm zu beobachten.
Moment, wenn man jetzt aus dem Fenster guckt, um das Wetter sich anzusehen, dann ist man eine Stormspotterin.
So wurde diese Frau zumindest bezeichnet in der Presse.
Okay, aber eigentlich war es einfach nur eine Frau, die aus dem Fenster geguckt.
Ich weiß nicht, wie professionell sie das gemacht hat.
Machen wir doch überall ein Label drauf.
Vielleicht hat sie sich auch Notizen gemacht.
Das wissen wir nicht.
So, auf jeden Fall hat sie gesehen, wie einer von diesen zwei Personen dann auch ein Türfenster eingeschlagen hat und hat dann die Polizei gerufen.
Und so konnten die BeamtInnen zumindest einen der Tatverdächtigen festnehmen.
Nach dem Komplizen wird noch gesucht.
Ja, und an dieser Geschichte sieht man ja auch wieder, wie nützlich diese Fenster-Omis, Türspion-Omi, ja, wie wichtig die sind, ja.
Im Zweifel können sie halt viel schneller reagieren als irgendwelche Überwachungskameras oder so.
Aber schauen wir uns mal die Täter und Täterinnen an.
Der sogenannte Einbruch-Report des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft hat sich nämlich 2016 an einer Täteranalyse versucht.
Und nach deren Ergebnissen ist der durchschnittliche Einbrecher männlich und 27,5 Jahre alt.
Also relativ jung.
Und auch nach der Kriminalstatistik sind Jugendliche und Heranwachsende beim Einbruchsdiebstahl im Vergleich zu vielen anderen Straftaten überrepräsentiert.
Und zwar liegen die immer so bei 20 bis 30 Prozent.
Rund 60 Prozent der Tatverdächtigen sind deutscher Herkunft und etwa genauso viele sind arbeitslos.
Und viele von denen arbeiten in Teams und wohnen auch in der Nähe der Tatorte.
Und laut dieses Einbruchsreports sind mehr als drei Viertel aller Tatverdächtigen bereits vorher mindestens einmal polizeilich in Erscheinung getreten.
Aber trotzdem sind nicht alle gewaltbereit.
Also die meisten sind es nicht und versuchen eigentlich eine Konfrontation mit dem Opfer zu vermeiden.
Und eigentlich werden auch fast nie Schusswaffen mitgeführt.
Und deswegen brechen TäterInnen auch meistens ein, wenn man halt nicht zu Hause ist.
So 70 Prozent aller Einbrüche passieren halt zwischen 10 Uhr morgens und 20 Uhr.
Was die Tätertypen angeht, da kann man drei unterscheiden.
Und zwar den Gelegenheitseinbrecher, der halt dann spontan, wenn er irgendwie sieht, da kann man leicht einsteigen, das macht und sozusagen die Gelegenheit nutzt.
Bei solchen TäterInnen ist die Motivation oft irgendwie der Nervenkitzel, weil sie jetzt denken, krass, das mache ich jetzt und nicht, dass ich dabei erwischt werde.
Oder, dass sie sich vielleicht in einer Gruppe irgendwie beweisen wollen oder so.
Dann gibt es noch den Typ Beschaffungseinbrecher.
Der hat deutlich mehr Erfahrung und dem geht es vor allem darum, halt Geld zu beschaffen, Wertgegenstände wie Schmuck, um davon dann zum Beispiel Schulden oder Süchte zu finanzieren.
Und wenn es sich um Drogensüchtige handelt, dann kann das für das Opfer, sollte das Opfer zu Hause sein, auch gefährlich werden, weil solche TäterInnen dann halt oft unberechenbar sind.
Und der dritte Typ, das ist der Profi-Einbrecher und der geht sehr geplant vor und ist auch dann häufig in Banden organisiert.
Und diesen Tätertyp hat die Münchner Polizei zum Beispiel 2016 erwischt.
Da hatten nämlich drei Frauen versucht, in München im Stadtteil Schwabing eine Wohnungstür aufzubrechen.
Und das haben Zivilfahnder zufällig mitbekommen und haben sie dann halt auf frischer Tat ertappt.
Und auf den Handys haben die dann SMS, also tausend SMS gefunden mit so Instruktionen, wie man vorgehen sollte und so.
Ja, und dann hat sich quasi herausgestellt, dass diese drei Frauen Mitglieder einer europaweit agierenden Bande aus 500 Personen sind.
Und diese Bande soll mehrere zehntausend Einbrüche begangen haben.
Die schicken sich dann wie ein Kettenbrief bei WhatsApp, wie man so eine Tür aufhebelt oder was?
Nee, da waren wohl halt so von den Hintermännern, heute macht ihr das, heute steigt ihr da ein, so nach dem Motto.
Und der Polizei ist es dann auch gelungen, diese Hintermänner in Kroatien ausfindig zu machen und die auch tatsächlich 2018 in Deutschland vor Gericht zu stellen.
Das war so eine Familie, ja, und die wohnen halt in Kroatien in fetten Villen, ja.
Die waren aber dann hier vor Gericht.
Am Ende des Prozesses standen aber auch nur Haftstrafen zwischen einem Jahr und sechs Monaten und drei Jahren.
Und das ist halt der Fall, weil es eben nicht genug Beweise gab, um sie für mehrere Einbrüche dran zu kriegen.
Ja, und zum Typ Profi-Einbrecher zählen auch die sogenannten Meisterdiebe, die wir eigentlich aus Hollywood-Filmen kennen.
Aber die es natürlich auch in echt gab oder gibt.
Zum Beispiel den Bill Mason.
Der wird nämlich von vielen ErmittlerInnen als der erfolgreichste Juwelendieb Amerikas bezeichnet.
Und der hat halt in den 70er und 80er Jahren hat er halt die Villen von Superreichen ausgeraubt.
Und nach eigener Aussage hat er dadurch Liebesgut im Wert von 35 Millionen US-Dollar gemacht.
Irgendwann wurde er gefasst, war dann auch im Knast.
Und als dann die Verbrechen, für die er noch nicht überführt wurde, alle verjährt waren, hat er dann auch ein Buch geschrieben, wo er dann auch alle aufgezählt hat.
Und dieses Buch heißt Bekenntnisse eines Meisterjuwelendiebs.
Und eine Story fand ich ganz lustig, da hatte er bei so einem berühmten Sportler, den ich aber nicht kenne, auch eine Goldmedaille mitgehen lassen.
Das hat er aber dann später gemerkt.
Und ja, das fand er dann schlimm, dass er so etwas Persönliches hat mitgehen lassen und hat die dann per Post wieder zurückgeschickt.
Aber es ist ja schon verwunderlich, wie sehr wir so einem Meisterdieb so einem Robin-Hood-Charakter zumessen.
Das finden wir alles gar nicht so schlimm.
Ja, obwohl er ja gar nicht irgendwie dann noch irgendwas für ärmere Menschen tut, sondern einfach nur sich selbst bereichert.
Nee, natürlich.
Das ist trotzdem für die Opfer natürlich ganz schlimm.
Aber dadurch, dass wir das aus den Filmen kennen und meistens mit den Meisterdieben auch sympathisieren,
ist das so ein bisschen verzerrt, diese Wahrnehmung.
Ja, das erinnert auch ein bisschen so an diese Hochstapler-Geschichten, die wir da,
das haben wir ja schon mal besprochen, dass es da auch oft leider so ist.
Meistens ist es aber ja auch so, dass diese Täter und Täterinnen es halt auf solche Beuter abgesehen haben.
Also Juwelen, Schmuck, Geld.
Bei meinem Täter war es ja jetzt so, dass diese Bereicherung nur das nebensächliche Motiv war.
Primär wollte Wolfram Schmidke Macht über seine Opfer ausüben und sie sexuell missbrauchen.
Und tatsächlich kommt dieser Tätertyp auch immer mal wieder vor.
Also erst letztes Jahr in Oldenburg wurde eine 80-Jährige von einem Einbrecher vergewaltigt.
Und in München-Gladbach hatte auch einen Einbrecher versucht, eine Frau zu vergewaltigen.
Und vor kurzem wurde ja auch erst die Serie Unbelieverbe veröffentlicht,
in der es ja genau um so einen Serienvergewaltiger ging,
die übrigens zu empfehlen ist an dieser Stelle.
Ich habe ja mal mit einem ehemaligen Einbrecher eine kleine Reportage gemacht.
Und der hatte auch bestätigt, was du gesagt hast, also immer tagsüber in der Regel.
Und dann hat er gesagt, wenn wir nicht sicher sind, ob jemand zu Hause ist, weißt du, was wir dann machen?
Klingeln.
Ja, klingeln, wissen wir jetzt auch.
Und dann ist er immer gerne in alleinstehende Häuser eingebrochen,
weil die Gefahr, erwischt zu werden, einfach geringer ist,
wenn natürlich nicht so viele Leute da zufällig vorbeikommen können oder gucken können.
Und wenn ihr denkt, sagte er, dass Alarmanlagen uns generell abhalten,
dann seid ihr falsch gewickelt.
Denn das zeigt uns vor allem, dass sich darin etwas befinden könnte,
was nicht nur für dich von großem Wert sein kann.
Und gleiches gilt auch für Videokameras.
Und da hat er noch dazu gesagt, dass die am wenigsten abgeschreckt haben,
weil man sich ja in der Regel eh vermummt oder im Zweifel sich halt auch einfach wegdreht.
Fake-Kameras erkennen sie übrigens.
Dann meinte er, dass sie alles hassen, was Lärm macht.
Also gerade große, unkontrollierte Hunde.
Vor allem wäre ich ja immer schwierig.
Natürlich ist es auch blöd, wenn ein Alarm losgeht.
Dann ergreifen die auch schnell die Flucht.
Ansonsten helfen sie sich gerne auch manchmal mit dem Schlüsseldienst-Trick.
Also sie benutzen einen gefälschten Mietvertrag, Papiere, bla,
und geben sich dann als die Person aus, die eigentlich darin wohnt.
Wenn ihr aber gar nicht erst eure Haustür abschließt,
dann braucht man das ja nicht.
Denn selbst ich bekomme eine zugezogene Haustür mit einer dünnen Karte auf.
Echt?
Ja, hast du das noch nie versucht?
Nee.
Ist dir noch nie die Haustür einfach so mal zugefallen?
Nee.
Gut.
Kannst du entweder 180 Euro für den Schlüsseldienst zahlen
oder selber einmal mit der Karte kurz dazwischen gehen.
Ist das so einfach?
Ja, also kommt drauf an, bei welchen Haustüren.
Aber in der Regel geht das schon.
Was aber präventiv wirken kann, ist alles, was den Einbrechern die Lage erschwert reinzukommen,
weil sie dann eher ablassen.
Also je länger es dauert, nach drei Minuten in der Regel geben sie es auf.
Eine gute Sicherung ist also immer wichtig.
Keine Ketten vor der Tür, die zählen nicht.
Das habe ich mal bei meiner Oma rangemacht, als ich mit ihr alleine war.
Und als mein Opa dann vom Einkaufen wiederkam, hat er normal die Tür aufgemacht
und riss dabei die Kette inklusive einem Stück Wand mit raus.
Gut sind Bewegungsmelder, die Licht machen, immer die Fenster zu machen
und alles, was die Fenster zusätzlich sichert, ist auch gut,
wenn 80 Prozent aller Einbrüche in die Fenster aufgehebelt werden.
Bitte keine Schlüssel unterm Blumentopf oder der Fußmatte
oder dem Stein vor der Haustür.
In Santa Barbara hatte unser Airbnb-Host auch die Schlüssel unter dem Stein.
Aber es war auch so gleich so fünf Stück oder so.
Das war so ein wahnsinniges Anwesen mit drei riesigen, teuren Computern
gleich im Eingangsbereich.
Und ich dachte mir nur so, ja klar.
Also kannst du die Tür halt auch gleich einfach offen stehen lassen, ja.
Ist ja ein Witz.
Bei uns zu Hause, also wo ich mit meiner Familie gewohnt habe,
da hatte jedes Haus da den Schlüssel unterm Stein.
Das wusste auch jeder.
Das ist ja so doof.
Also es gibt ja einfach ein paar Gegenden, wo das auch noch so ist, ne.
Wo, weiß ich nicht.
Ich meine in Amerika sowieso, dass es da auch noch die Türen einfach offen stehen
und man auch so reinkommen könnte.
Eigentlich, eigentlich krass, ja.
Was ich heute auch noch gelernt habe, ist, du glaubst doch nicht,
dass heute mein Schornsteinfeger hier kam zur CO2-Messung.
Und der hatte vorher an unsere Türen hier so einen Zettel geklebt, wann er kommt.
Ja, den habe ich gesehen.
Und dann sagt er zu mir, mach doch mal den Zettel ab.
Und dann meinte ich so, warum?
Und dann sagt er zu mir, tatsächlich ja wegen Einbrechern.
So zehn Minuten, bevor wir diese Folge hier aufnehmen.
Dann meinte ich so, warum?
Und dann meinte er, na ja.
Er hat die Erfahrung gemacht, dass Einbrecher auch danach gucken,
wo Zettel generell an der Wohnungstück leben.
Auch zum Beispiel, wir haben ihr Paket entgegengenommen
oder das Paket liegt da und da beim Nachbarn.
Weil Einbrecher und Einbrecherinnen dann wohl davon ausgehen,
dass die dann nicht zu Hause sind.
Ja.
Aber was macht man jetzt, wenn schon mal jemand in der Wohnung oder im Haus drin ist?
Also angenommen, bei dir bricht jetzt jemand ein, ein Mann.
Und dieser Einbrecher ist jetzt nicht zufällig jemand, den du kennst.
Und der macht jetzt Anstalten zu fliehen.
Dann kannst du den Täter vorläufig festnehmen, auch ohne richterliche Anordnung.
Geregelt ist das in Paragraf 127 der Strafprozessordnung.
Natürlich nur, wenn die Person auch eine Straftat begangen hat.
Und das nennt man jedermanns Gesetz.
Also jeder, egal welches Alter, Beruf oder zu welcher Personengruppe die Person gehört,
dürfte in diesem Fall die Person vorläufig festnehmen.
Hier muss aber auch eine Verhältnismäßigkeit gewahrt werden.
Das heißt, wenn du mir jetzt meine von der Straße gekratzten Gewürzgurken klaust,
dann darf ich dich nicht deswegen gefesselt drei Stunden in meinem Kofferraum halten.
Schön.
Bis ich meine, ich rufe jetzt mal die Polizei.
Jemanden festhalten sollte man aber ehrlicherweise nicht unbedingt machen,
weil du das Risiko nie einkalkulieren kannst, was du damit eingehst.
Ja, ist ja relativ unvorhersehbar, ob die Person nicht vielleicht bewaffnet ist oder ein Messer dabei hat oder dann vielleicht sehr aggressiv wird.
Ich habe zum Beispiel mal in der Radiosendung von Gerlinde Jenicke eine Frau gehört,
die erzählte, dass bei ihr und ihrem Mann eingebrochen wurde.
Und die beiden ertappten die Täter dann während der Tat.
Und als die Täter flüchteten, ist der Mann denen hinterhergerannt.
Und einer der Täter zog dann eine Waffe und schoss auf den Mann und der starb.
Und deswegen gilt, also wenn zu Hause eingebrochen wird und ihr macht euch bemerkbar und sagt, dass ihr zu Hause seid oder so,
dann lasst den TäterInnen auf jeden Fall eine Fluchtmöglichkeit.
Weil Gegenstände kann man immer irgendwie ersetzen.
Der ehemalige Einbrecher, mit dem ich damals gedreht habe, der hatte mir übrigens gesagt,
dass in so einem Fall, wo sie erwischt werden und irgendwie festgehalten werden und die Polizei noch nicht da ist,
haben sie immer kleine Flaschen hochprozentigen Alkohol dabei,
um sich den dann danach einzuknallen.
Einfach in der Hoffnung, dann eine Strafmilderung zu bekommen, weil sie alkoholisiert waren dann.
Ja, und so oft kommt das ja gar nicht vor, dass sie halt geschnappt werden, die Täter und TäterInnen.
Haben wir am Anfang schon gesagt, die Aufklärungsquote ist relativ gering.
Aber ja, um das sozusagen zu ändern, wurde zum Beispiel 2016 die zentrale Ermittlungsgruppe
Wohnungseinbruchsdiebstahl in Osnabrück eingerichtet.
Das ist die erste bundesweite Einheit, die gegen mobile Diebesbanden vorgeht.
Also um Banden, die sich nicht nur auf einen Ort oder so fokussiert haben.
Und die arbeiten jetzt mit anderen Bundesländern zusammen und auch mit Nachbarländern.
Und so konnte die Gruppe innerhalb der letzten drei Jahre 350 Taten klären und 13 Banden überführen.
Und anderswo, wo das halt eben noch nicht so ist, ist das ja so, dass jede regionale Polizeidirektion
halt nur die Einbrüche aus der Region bearbeitet.
Und wenn es sich aber dann um Banden handelt, die einfach weiterziehen, dann wird es relativ schwer, die zu kriegen,
weil sie natürlich nicht mehrere Einbrüche in ihrer Region dann haben, die sie irgendwie in Zusammenhang bringen können,
Spuren sichern können und so weiter.
Und in dieser Region Osnabrück ist die Aufklärungsquote eben jetzt von 18 auf 25 Prozent gestiegen, seitdem die da so arbeiten.
Und was noch getan wird, um EinbrecherInnen zu fassen, ist die Überwachung.
Also man kann die TäterInnen überwachen, das heißt jetzt deren Telekommunikationsmittel, also Handy und Laptops.
Also bisher durfte man das nur bei Banden, also bei EinbrecherInnen, die in Banden tätig waren.
Aber 2019, also letztes Jahr, entschied die Bundesregierung, das zu ändern und dass man eben auch in Zukunft auch EinzeltäterInnen überwachen kann.
Was ich aber am interessantesten bei der Bekämpfung von Einbruchsdelikten fand, ist die computergestützte Kriminalitätsvorhersage.
Und zwar testet da die Polizei ein System, das eben durch Algorithmen vorhersagt, wo Einbrüche stattfinden werden.
Und dann setzen sie daraufhin in diesen Wohngebieten mehr Streifen ein, damit es nicht passiert.
Weil davon ausgegangen wird, dass EinbrecherInnen nach kurzer Zeit wieder in demselben Gebiet zuschlagen, wo sie das halt vorher gemacht haben.
Und dass sie vor ihren Taten immer eine Kosten-Nutzen-Rechnung machen.
Also sich fragen, wie viel Polizei ist in einem bestimmten Gebiet unterwegs, wie hoch mein Risiko und wie hoch der mögliche Gewinn.
Und besonders in Bayern arbeiten die halt schon mit diesem System, dass da aber jetzt halt weniger Einbrüche passieren.
Das kann man bisher noch nicht sagen.
Aber andere Studien kommen zu dem Ergebnis, dass zielorientierte Polizeieinsätze zu einem Kriminalitätsrückgang führen.
Ich hatte mal eine Freundin, bei der wurde zweimal eingebrochen.
Und einmal so, dass kein einziges Stück mehr in der Wohnung da war, wo es vorher war.
Und das nimmt dir natürlich jegliches Sicherheitsgefühl.
Also was man ja eigentlich braucht, um sich zu Hause zu fühlen.
Und sie ist danach umgezogen.
Und es ist tatsächlich so, dass einige danach umziehen.
15 bis 20 Prozent der Opfer leiden danach auch länger unter Ängsten oder Schlafstörungen, posttraumatische Belastungsstörungen, sowas.
Und der Grund für diese Umzüge, mal abgesehen von diesem fehlenden Sicherheitsgefühl, ist auch, dass sie sich so ekeln vor der Wohnung, weil sie nicht wissen, was der Einbrecher oder die Einbrecherin alles angefasst hat und sich angeguckt hat.
Ja.
Wir fragen euch die nächsten Tage mal auf Instagram, ob ihr auch schon Erfahrungen damit gemacht habt oder vielleicht schon mal selber Opfer eines Einbruchs geworden seid und wie ihr damit umgegangen seid.
Das könnt ihr uns dann ja mal unter dem Post in die Kommentare schreiben.
Okay, wir haben ja jetzt viel über EinbrecherInnen gelernt und über Einbruch.
Aber sag mir doch mal, was machst du, wenn ein Einbrecher in dein Zimmer kommt, der dich vergewaltigen will?
Wie, was mache ich dann?
Was musst du dann sagen? Das ist übrigens ein nicht ganz ernst gemeinter Tipp.
Dass ich Aids habe?
Mhm, fast. Du musst sagen, dass du den Coronavirus hast, denn das hat eine Frau genau so gemacht letzte Woche in China.
Da war nämlich ein Mann eingebrochen und der wollte sie vergewaltigen und hat sie das gesagt, also wie man so geistesgegenwärtig ist, weiß ich auch nicht.
Das hat sie gesagt, dann hat sie gehustet und dann ist er abgehauen.
Das ist doch auch nicht, also das glaubt doch kein Mensch, wenn jemand sagt, ich habe Aids oder Corona.
Der Einbrecher denkt sich, ach, die macht sich jetzt wirklich Sorgen um mich.
Danke, dass sie mir das vorher sagt. Das glaubt doch niemand.
Aber der hat es geglaubt und ist weggerannt.
Ja, sehr dummer Einbrecher. Können wir auf die Liste setzen.
Die hatte doch bestimmt kein Coronavirus.
Hatte sie ja auch. Natürlich hatte sie keinen.
Ja, naja, das kommt ja jetzt sehr überraschend.
Ja, aber ich meine, es könnte ja schon stimmen.
Also, ich würde es nicht glauben, wäre ich ein Einbrecher. Ich würde sagen, Story, Story, wir machen hier genau da weiter, wo wir aufgehört haben.
Ja, du, aber du bist ja auch intelligenter als die meisten Einbrecher und Einbrecherinnen, würde ich jetzt mal tippen.
Vor einiger Zeit, da lebte mein Ex-Freund noch bei mir und da bin ich nachts aufgewacht, weil ich gehört habe, dass jemand an unserem Schloss rumkratzt.
Und Fussel hat natürlich auch sofort angeschlagen. Auch mein Freund schlief danach seelenruhig weiter erst mal.
Also dachte, alles klar.
Und ich völlig in Panik auch hin und her gelaufen, nach Scheren oder was weiß ich gesucht.
Ja, habe natürlich dann meinen Kuhfuß in der Hand gehabt.
Und in der Zeit stand mein damaliger Freund schon an der Tür und will die Tür aufmachen.
Und ich sage, sag mal, was ist denn mit dir? Du machst doch jetzt nicht noch extra die Tür auf.
Er so, ich gucke, was da jetzt los ist. Ich sage, hier versucht jemand reinzukommen.
Und du möchtest die Tür jetzt aufmachen mit dieser Person?
Naja, dann hat er die Tür aufgemacht und ich stand schon dahinter so mit zitternden Händen, diesen Kuhfuß in der Hand.
Ja, und dann war das unser betrunkener Nachbar, der sich in der Tür gehört hat.
Und du hättest ihm beinahe voll eine reingehauen.
Habe ich danach auch zu ihm gesagt, dass er froh sein kann, dass ich nicht alleine zu Hause war,
weil ich hätte auf jeden Fall erst die Polizei gerufen.
Und wenn ich die Tür aufgemacht hätte, dann hätte ich dem sofort eins übergebraten.
Ja, das hat er sich gemerkt und seitdem ist er nicht mehr gekommen, oder?
Nee, bisher nicht.
Also was wir euch noch empfehlen können, abschließen.
Genau.
Das war ein Podcast von Funk.